Wem wie viel Pausenzeit während der Arbeit zusteht, ist gesetzlich klar geregelt. Doch wie sieht das mit der Aufteilung aus: Kann der Arbeitgeber einfach vorschreiben, wann man zu pausieren hat?
Ja, aber in bestimmten Grenzen. «Der Arbeitgeber ist im Rahmen seines Weisungsrechts frei darin, die zeitliche Lage und die Dauer der Pausen zu bestimmen», erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Dabei gelten für ihn die Vorgaben, die das Arbeitszeitgesetz macht. Und: Gibt es einen Betriebsrat, dann kann das Unternehmen die Pausen nicht im Alleingang festlegen. Der Rat hat in diesem Fall ein Mitbestimmungsrecht.













