Darf ein potenzieller Arbeitgeber frühere Chefs befragen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ein Arbeitgeber darf nur dann den früheren Chef eines Bewerbers befragen, wenn dieser das ausdrücklich erlaubt hat. «Das folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und aus datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DGSVO)», so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp.

Auch wenn der Bewerber seine Einwilligung gibt, begibt sich der Fragende in eine rechtliche Grauzone. Der Grund: In einer Bewerbungssituation kann sich eine Person gezwungen fühlen, die Erlaubnis zu erteilen - auch wenn sie das eigentlich gar nicht möchte. «Die Einwilligung kann zudem auch jederzeit widerrufen werden», so Schipp.

Religion, Herkunft und Gewerkschaft tabu

Der potenzielle Arbeitgeber darf, wenn überhaupt, nur erfragen, was für die Stelle entscheidend ist. «Alles, was über Leistung und Qualifikation hinaus geht, ist kritisch», sagt Schipp. Absolut inadäquat sind Fragen über religiösen Hintergrund, gewerkschaftlicher Organisation oder ethnische Herkunft.

Verstößt ein potenzieller Arbeitgeber gegen die Regeln, kann der Bewerber Schadenersatz oder Unterlassung fordern. Oft ist der Nachweis aber schwierig. Sind ihm allerdings Sachen bekannt, die er nur bei einem alten Arbeitgeber erfahren konnte, steigen die Chancen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.

Das Gastgewerbe gehört weiterhin zu den Branchen mit einer überdurchschnittlich hohen Insolvenzquote in Deutschland. Laut Destatis lag die Zahl der Insolvenzen im Februar 2026 deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt.

Die Finanzierung von Urlaubsreisen stellt für einen Teil der Bevölkerung eine Herausforderung dar. Wie aus einer aktuellen Erhebung hervorgeht, schränken finanzielle Engpässe die Reiseplanungen für zahlreiche Bürger ein, obwohl das grundsätzliche Interesse weiterhin besteht.

Eine Umfrage zeigt, dass viele Urlauber nicht auf die Kosten medizinischer Notfälle im Ausland vorbereitet sind. Viele Reisende müssen Arztrechnungen vor Ort per Vorkasse begleichen, verfügen jedoch über keine ausreichenden Rücklagen.

Sogenannte Mikroaggressionen wirken oft harmlos, können aber das Selbstvertrauen und die Energie von Betroffenen nachhaltig beeinträchtigen. Was hilft, um sich im Arbeitsalltag davon abzugrenzen?

Destatis meldet für März 2026 sinkende reale Umsätze im Gastgewerbe. Der DATEV Mittelstandsindex weist dagegen für April nominale Zuwächse aus, insbesondere im Gastgewerbe.

Mobile Zahlungen mit Smartphone oder Smartwatch werden in Deutschland häufiger genutzt. Das zeigt eine aktuelle Studie des EHI Retail Institute zu Bezahlverfahren im Handel und im Online-Geschäft.

Die Produktion von Fleischersatzprodukten in Deutschland ist 2025 erstmals seit Jahren leicht zurückgegangen. Gleichzeitig stieg nach Angaben von Destatis sowohl die Fleischproduktion als auch der rechnerische Fleischverbrauch pro Kopf.