Darf im Arbeitszeugnis stehen, wer warum gekündigt hat?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Was darin aber genau stehen soll, ist häufig Anlass für Streit. Wie sieht es zum Beispiel mit den Gründen für das Ende eines Arbeitsverhältnisses aus?

Die Zeugnisregeln sind in Paragraf 109 der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt: «Das Zeugnis darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen», heißt es dort.

«Daraus schließt man, dass ein Zeugnis immer wohlwollend formuliert sein muss und einen Mitarbeiter nicht an seinem beruflichen Weiterkommen behindern darf», erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

Auf keinen Fall dürfe ein Arbeitgeber gegen den Willen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin den konkreten leistungs- oder verhaltensbedingten Grund im Zeugnis aufnehmen, also warum einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin gekündigt wurde.

Wird im Zeugnis aber gar keine allgemeine Begründung für das Ende des Arbeitsverhältnisses angegeben, kann das ebenfalls als Nachteil für den Arbeitnehmer ausgelegt werden. Hat der Arbeitnehmer selbst gekündigt, sollte ein vorteilhafte Formulierung zum Beispiel lauten: «Das Arbeitsverhältnis endete auf Wunsch des Arbeitnehmers.»

In Fällen betriebsbedingter Kündigungen können Arbeitnehmer hingegen verlangen, dass das auch so ins Zeugnis aufgenommen wird - womöglich sogar mit einer weiterführenden Erläuterung.

Einigen sich die Parteien in einem Kündigungsstreit vor Gericht auf einen Vergleich, so wird das Arbeitszeugnis laut Meyer eine Formulierung wie «Das Arbeitsverhältnis endete im beiderseitigen Einvernehmen» enthalten. Dem Fachanwalt zufolge ist es ratsam, in einer Beendigungsvereinbarung immer die genaue Formulierung zu den Gründen der Beendigung festzuhalten, die das Arbeitszeugnis abschließen soll. «Daran muss sich der Arbeitgeber dann halten.»

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomie und die Hotellerie in Deutschland haben im April 2026 preisbereinigt jeweils 7,4 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahresmonat. Für das Gastgewerbe insgesamt weist das Statistische Bundesamt ein reales Minus von 7,1 Prozent aus.

Deutschland liegt laut einer internationalen Studie beim Einsatz KI-generierter Spesenbelege an der Spitze. Jeder zehnte Beschäftigte nutzt solche Belege regelmäßig, während jeder Fünfte angibt, Ausgaben grundsätzlich falsch darzustellen.

Eine Umfrage des Verbands Deutsches Reisemanagement zeigt für 2026 ein überwiegend stabiles Geschäftsreiseaufkommen. Gleichzeitig berichten viele Unternehmen von wachsender Unsicherheit durch Preissteigerungen, geopolitische Risiken und Einschränkungen im Luftverkehr.

Urlaub ist in Zeiten der Inflation eine teure Sache. Selbst mit Tarifvertrag bekommen längst nicht alle Beschäftigten einen Zuschuss. Eine Studie zeigt, wer mit Geld für die Reisekasse rechnen kann.

Eine Umfrage zeigt, dass ein Drittel der Deutschen im Alltag durch digitale Technologien überfordert ist. Neben Senioren betrifft dies auch jeden vierten Erwachsenen unter 50 Jahren, weshalb der Ruf nach staatlichen Bildungsangeboten wächst.

Wer sich eine Auszeit nehmen möchte, um Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kann Elternzeit beantragen. Gehalt gibt es für die Zeit zwar nicht, doch es greifen währenddessen andere Vorteile – darunter auch ein umfangreicher Kündigungsschutz.

Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2.308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 15,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Am stärksten betroffen waren die Bereiche Verkehr, Lagerei und Gastgewerbe.

Hilton hat eine Untersuchung zur Zukunft der Arbeitsplatzkultur veröffentlicht. Demnach bestimmen trotz des technologischen Wandels vor allem menschliche Faktoren die Produktivität und die Zufriedenheit im Beruf.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe liegt weiterhin über dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Gleichzeitig geht die Zahl der gemeldeten offenen Stellen zurück, während sich die Arbeitsmarktentwicklung in einzelnen Branchenbereichen unterschiedlich zeigt.

Die Thüringer halten in der Konjunkturflaute ihr Geld zusammen und gehen seltener essen oder buchen Hotelübernachtungen. Das macht die Lage im Gastgewerbe nicht leichter.