Darf man wegen der Parteizugehörigkeit gekündigt werden?

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Wer sich politisch engagiert, kann das aus den unterschiedlichsten Gründen machen. Aber kann eine Mitgliedschaft in einer oder Sympathie für eine bestimmte Partei auch zu Problemen mit dem Arbeitgeber führen?

Die Mitgliedschaft in einer Partei sei erst einmal kein Kündigungsgrund, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Und die Meinungsfreiheit gilt selbstverständlich auch am Arbeitsplatz, politische Diskussionen kann der Arbeitgeber im Betrieb also nicht einfach verbieten. 

Mit Problemen muss aber rechnen, wer am Arbeitsplatz Fehlverhalten zeigt. Stört ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin den Betriebsfrieden oder benachteiligt oder belästigt andere, könne das ein legitimer Grund für eine Kündigung sein, so Oberthür. 

Unter Umständen kann sogar das Verhalten in der Freizeit zu Konsequenzen führen. Das gilt Experten zufolge aber regelmäßig nur dann, wenn sich ein Bezug zum Arbeitgeber herstellen lässt. Denkbar ist das etwa, wenn eine Person in Arbeitskleidung auftaucht oder Fotos von sich auf einer Demo postet, auf der rechtswidrige Inhalte geteilt werden, und dabei den Arbeitgeber taggt, die Arbeitsstelle erwähnt oder auf Berufsplattformen wie LinkedIn oder Xing direkt mit seiner Arbeitsstelle in Verbindung zu bringen ist.

Wann die Mitgliedschaft die Eignung für einen Job beeinflussen kann

Besonders sensibel ist die Situation bei gesichert rechtsextremistischen Parteien. Hier kann die Mitgliedschaft auch die Eignung für einen Job beeinflussen. Gerade Angestellte im öffentlichen Dienst sind der Verfassungstreue enger verpflichtet, erklärt Oberthür. Ein Mitglied einer rechtsextremistischen Partei kann daher ungeeignet sein für Stellen, die den Staat repräsentieren. 

Auch kann die mit der Mitgliedschaft dokumentierte Haltung die Eignung für eine Position infrage stellen. So könnte etwa das Mitglied einer Partei mit rassistischer Ausrichtung ungeeignet sein für die Position in einer Einrichtung für Migranten.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


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