Wer sich politisch engagiert, kann das aus den unterschiedlichsten Gründen machen. Aber kann eine Mitgliedschaft in einer oder Sympathie für eine bestimmte Partei auch zu Problemen mit dem Arbeitgeber führen?
Die Mitgliedschaft in einer Partei sei erst einmal kein Kündigungsgrund, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Und die Meinungsfreiheit gilt selbstverständlich auch am Arbeitsplatz, politische Diskussionen kann der Arbeitgeber im Betrieb also nicht einfach verbieten.
Mit Problemen muss aber rechnen, wer am Arbeitsplatz Fehlverhalten zeigt. Stört ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin den Betriebsfrieden oder benachteiligt oder belästigt andere, könne das ein legitimer Grund für eine Kündigung sein, so Oberthür.
Unter Umständen kann sogar das Verhalten in der Freizeit zu Konsequenzen führen. Das gilt Experten zufolge aber regelmäßig nur dann, wenn sich ein Bezug zum Arbeitgeber herstellen lässt. Denkbar ist das etwa, wenn eine Person in Arbeitskleidung auftaucht oder Fotos von sich auf einer Demo postet, auf der rechtswidrige Inhalte geteilt werden, und dabei den Arbeitgeber taggt, die Arbeitsstelle erwähnt oder auf Berufsplattformen wie LinkedIn oder Xing direkt mit seiner Arbeitsstelle in Verbindung zu bringen ist.