Deutsche Bahn und Unwetter: Diese Rechte haben Reisende

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Streckensperrungen, gestrandete Passagiere, große Verspätungen: Das Unwetter hat in Teilen von Deutschland für enorme Probleme auf der Schiene gesorgt. Welche Rechte haben Bahnreisende?

Zug fährt nicht:

Fährt der Zug nicht oder wird absehbar mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel sein, kann man den Ticketpreis zurückverlangen. Man hat aber auch die Wahl, die Reise zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen, wobei man stets auch eine andere, vergleichbare Verbindung wählen kann.

In der EU-Bahngastrechte-Verordnung wird Reisenden auch das Recht zur selbst organisierten Weiterreise eingeräumt. Die entstandenen Kosten können dann vom Bahnunternehmen zurückgefordert werden.

Voraussetzungen: Der Fahrgast muss sich entweder die Zustimmung des Bahnunternehmens für die Umbuchung holen. Oder: Dem Fahrgast wurden vom Bahnunternehmen nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtzeit, dem verpassten Anschluss oder dem ausgefallenen Verkehrsdienst alternative Weiterreise-Optionen mitgeteilt.

Zug fährt nicht mehr weiter:

Wer etwa wegen einer Streckensperrung unterwegs strandet, hat Anspruch auf Hilfeleistungen. Zunächst sind dies Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder Zugausfällen.

Ist klar, dass es an einem Tag nicht mehr weitergeht, muss das Bahnunternehmen für eine Unterbringung in einem Hotel oder in einer «anderweitigen Unterkunft» (laut EU-Regeln) sorgen und den Transfer dorthin organisieren. Wer auf eigene Faust ein Hotel bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie auch nicht mit einer Unterkunft helfen kann.

Gibt es Entschädigung?

Kommt der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Ziel an, kann man 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent. Diese Entschädigung ist unabhängig von den oben beschriebenen Pflichten der Bahnunternehmen.

Auch wenn Bahnunternehmen seit einer kürzlichen Novellierung der EU-Regeln Entschädigungen ablehnen können, sofern außergewöhnliche Umstände - unter anderem «extreme Witterungsbedingungen» - vorliegen: Die Deutsche Bahn (DB) hatte schon klargestellt, dass bei Problemen in Folge von «gewöhnlichen Unwettern» weiter entschädigt werde.

Und tatsächlich schreibt die DB auf ihrer Website zu den aktuellen Unwettern: «Zudem gelten die weiteren fahrgastrechtlichen Regelungen, zum Beispiel Entschädigungszahlungen bei Verspätungen ab 60 Minuten.»

Entschädigungen und andere Ansprüche lassen sich für Tickets, die über ein Kundenkonto gekauft wurden, online auf «Bahn.de» oder in der «DB-Navigator»-App anstoßen.

Oder: Man füllt ein Fahrgastrechte-Formular aus und schickt es per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt/Main. Teils gibt es Entschädigungen auch direkt beim DB-Reisezentrum. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Schritt für Schritt steigt der Mindestlohn in Deutschland - mit positiven Effekten auf die Einkommen vieler Beschäftigter. Wie die Unternehmen konkret betroffen sind, zeigt eine Umfrage.

Der Weinkonsum in Deutschland ist rückläufig: Im Schnitt trinken die Bürger eine Flasche Wein weniger pro Jahr. Während der Schaumweinabsatz stabil bleibt, sorgen laut dem Deutschen Weininstitut vor allem gestiegene Kosten und der demografische Wandel für ein Minus beim Weinverbrauch.

Die Produktion von Fertiggerichten in Deutschland ist binnen fünf Jahren um über 25 Prozent gestiegen. Besonders Nudel- und Fleischgerichte treiben das Wachstum voran, während der zeitliche Aufwand für die private Essenszubereitung nahezu stabil bleibt.

In vielen Betrieben des Gastgewerbes wird derzeit diskutiert, wie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer bei Frühstücksbuffets und Pauschalen umgegangen werden muss. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums liefert hier Aufklärung.

Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.

Jeder Vierte in Deutschland findet einer aktuellen Umfrage zufolge den für 2026 festgelegten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde genau richtig. 40 Prozent finden den neuen Mindestlohn dagegen etwas oder sogar viel zu niedrig.

Seit Anfang des Jahres gelten neue, erhöhte Sätze für die Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die Beschäftigungsdaten für das Vorjahr bis Ende März melden. Für das Kalenderjahr 2026 greift dabei erstmals eine neue Berechnungsgrundlage, die auf im Vorjahr erhöhten Sätzen basiert.

Seit dem 1. Januar 2026 unterliegen Betriebe in Deutschland einer erweiterten Mitteilungspflicht, wenn sie Personal aus Nicht-EU-Staaten rekrutieren. Arbeitgeber sind nun gesetzlich dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bereits im Rahmen des Anwerbeprozesses über verfügbare arbeits- und sozialrechtliche Beratungsangebote aufzuklären.

Die Bundesregierung hat die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 angepasst. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Gastronomie und Hotellerie ändern sich damit die Sätze für freie Verpflegung und Unterkunft.

KI boomt, aber Empathie bleibt gefragt. Warum Bau und Pflege Gewinner sind, Löhne steigen - und welche Branchen jetzt zittern müssen. Das steckt hinter den sechs Jobtrends im neuen Jahr.