Deutsche haben weniger Lust auf lange Fahrten in der Freizeit

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Bereitschaft vieler Menschen zu langen Fahrten in der Freizeit schwindet. Musicalbesucher etwa seien im Durchschnitt bereit, eine Stunde Anfahrtszeit in Kauf zu nehmen, lautete das Ergebnis einer Umfrage der Stiftung für Zukunftsfragen von British American Tobacco (BAT). 

Die repräsentative Befragung von 3.000 Menschen über 18 ergab weiter, dass die Fahrzeit, die Besucher von Open-Air-Konzerten in Kauf nehmen, um 22 auf 61 Minuten zurückging. Für den Besuch von Sportveranstaltungen wollten die Befragten nur noch 38 Minuten im Auto, Zug oder Bus verbringen - 19 Minuten weniger als vor zehn Jahren. Bei Theatervorstellungen beträgt der Rückgang 11 Minuten auf jetzt 42 Minuten Fahrzeit. 

Mehr Online-Kontakte zu Freunden und Verwandten

Relativ viel Zeit würden die Befragten opfern, um zu Verwandten und Freunden zu fahren, nämlich 93 beziehungsweise 79 Minuten. Das ist allerdings rund eine Viertelstunde weniger im Vergleich zum Umfrageergebnis aus dem Jahr 2013. Den Rückgang erklärt die Stiftung mit der Nutzung digitaler Kommunikationsmittel, die persönliche Treffen teilweise ersetzten. Längere Zeit im Auto, Zug oder Bus verbringen würden die Befragten, um ein Naherholungsgebiet, eine Bar oder ein Restaurant zu besuchen. 

Bedürfnis nach Effizienz bei Freizeitaktivitäten

Die Analyse der Anfahrtszeiten zu verschiedenen Freizeitaktivitäten verdeutliche die Verdichtung und Attraktivität der Angebote im Alltag vieler Bundesbürger, erklärte der wissenschaftliche Leiter der Stiftung, Prof. Ulrich Reinhardt. Lange Anfahrtszeiten müssten durch einen entsprechenden Mehrwert gerechtfertigt sein, was nicht immer der Fall sei. «Diese Entwicklungen spiegeln das Bedürfnis vieler Bürger nach Effizienz, aber auch nach Erholung, Bequemlichkeit und häuslicher Gemütlichkeit wider – getreu dem Motto: schnell hin und noch schneller zurück aufs Sofa», sagte Reinhardt. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?