Diensthandy im Urlaub kaputt - wer haftet?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der Arbeitgeber stellt ein Handy zur Verfügung - im privaten Urlaub fällt es ins Wasser und geht kaputt. Wer haftet? Und hätte ich es überhaupt mitnehmen dürfen? «Das kommt darauf an», sagt Arbeitsrechtler Jürgen Markowski aus Nürnberg.

Wenn der Arbeitgeber das Handy ausschließlich zur dienstlichen Nutzung überlassen habe, «dann hat es im Urlaub überhaupt nichts verloren». Wenn dann etwas passiert, hafte der Arbeitnehmer auf jeden Fall. Es gilt aber eine Ausnahme: Nämlich dann, wenn ein Arbeitnehmer in Rufbereitschaft zur Verfügung stehen muss, wie der Fachanwalt erklärt.

Anders sieht es aus, wenn ich das Handy ausdrücklich privat nutzen darf. «Dann darf ich es auch mit in den Urlaub nehmen», sagt Markowski. Bei Verlust oder Beschädigung hafte in der Regel der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer muss nur für den Schaden aufkommen, wenn er aus Vorsatz oder grob fahrlässig gehandelt hat - also etwa das Handy offen im Auto hat liegen lassen. Bei mittlerer Fahrlässigkeit müsse man verhandeln.

Allerdings gehe der Schaden bei Verlust des Handys oft über den reinen Verlust hinaus. «Auf dem Diensthandy befinden sich häufig sensible, dienstliche Daten», sagt Markowski. Diese sollten nicht in die falschen Hände geraten.

Der Fachanwalt rät daher dringend dazu, das Handy und darauf hinterlegte Konten mit einem Passwort zu schützen. Letztendlich müsse klar sein, sagt Markowski: «Es ist ein Arbeitsgerät, das mir zur Verfügung gestellt wird. Da muss ich mir immer bewusst sein, dass jeder Schaden daran auch für mich einen Schadenersatz nach sich ziehen kann.»

Zur Person: Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.