Dienstreise: Sind Beschäftigte im Hotel unfallversichert?

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Beschäftigte, die bei einer Dienstreise auswärts übernachten, etwa in einem Hotel oder einer privaten Unterkunft, sind zwar auf dem Weg dorthin gesetzlich unfallversichert - auch beim Gang vom Parkplatz zur Rezeption und zum Zimmer. Anders sieht das allerdings aus, sobald das Hotelzimmer betreten wird.

«Alles, was im Zimmer stattfindet, von der Körperpflege bis zum Schlafen, ist nicht gesetzlich unfallversichert», heißt es im Magazin «Arbeit & Gesundheit» der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (Ausgabe 04/2023). Gleiches gilt für private Unternehmungen während der Dienstreise, etwa Theaterbesuche oder Sightseeing.

Und auch Beschäftigte, die im Anschluss eines beruflichen Lehrgangs gemeinsam mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Hotelbar besuchen, haben keinen Versicherungsschutz. Allerdings mit einer Ausnahme: Ist das Treffen integraler Bestandteil des beruflichen Seminars, besteht Versicherungsschutz.

Dieser gilt übrigens auch beim Auschecken aus der Unterkunft und bei der Rückreise - wenn diese unmittelbar nach Hause oder zum Unternehmen führt. (dpa)


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