Doch kein Jobkiller: Mindestlohn bringt weniger Arbeitslose und Minijobs

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Der vor fünf Jahren eingeführte gesetzliche Mindestlohn ist nach Ansicht von Arbeitsmarktexperten nicht wie von vielen befürchtet zum Jobkiller geworden. Im Gegenteil: «Der Rückgang der Arbeitslosigkeit hat sich fortgesetzt, und in den meisten Mindestlohnbranchen ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gestiegen», erklärte der Chef der in Halle ansässigen Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, Kay Senius. Dazu beigetragen habe die stabile Konjunktur. Demnach ging die Arbeitslosigkeit in Thüringen zwischen 2014 und 2019 insgesamt um 34 Prozent zurück.

In teils überdurchschnittlichem Maße sei dies in sogenannten typischen Mindestlohnberufen geschehen. Dazu zählten Floristen (-62 Prozent) sowie Berufe in der Fleischverarbeitung (-55 Prozent) oder im Verkauf (-43 Prozent). Hingegen sei die Arbeitslosigkeit im Friseurgewerbe um 16 Prozent gestiegen. Mit dem Mindestlohn sank den Angaben nach zudem die Zahl der Minijobber im Freistaat.

Zahl der Beschäftigten in Mindestlohnbranchen stärker gewachsen

Auf die Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung habe sich der Mindestlohn nicht nachteilig ausgewirkt, erklärte Senius. Rund 5400 dieser Beschäftigungsverhältnisse seien in sogenannten Mindestlohnbranchen zwischen 2014 und 2019 hinzugekommen. Das entspricht laut Senius einem Wachstum von 3,2 Prozent. Über alle Branchen hinweg sei die Mitarbeiterzahl hingegen im gleichen Zeitraum nur um 2,9 Prozent gestiegen. Die Zahl der Beschäftigten in den Mindestlohnbranchen sei damit stärker gewachsen als in allen Branchen, vor allem bei Kurier- und Expressdiensten, in Callcentern, in der Reinigungsbranche und Gastronomie.

Aber: Der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hat zum Rückgang der Minijobs geführt. Zwischen 2014 und 2019 fielen den Angaben nach rund 1200 dieser geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse weg. «Viele Arbeitgeber haben wegen des deutlichen Fachkräftebedarfs Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt», sagte Senius. «In den Mindestlohnbranchen kam noch hinzu, dass sich das Minijobmodell wegen des Mindestlohns für Arbeitgeber nicht gerechnet hat.» Viele Minijobber seien daher heute sozialversicherungspflichtig in Teilzeit beschäftigt. Ein Jobkiller sei der Mindestlohn daher nicht gewesen.

Dieser lag bei der flächendeckenden Einführung zum 1. Januar 2015 laut Bundesarbeitsministerium bei 8,50 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn stieg 2019 auf 9,19 Euro und ab 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. Minijobs sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit geringfügige Beschäftigungen mit einem Entgelt von höchstens 450 Euro im Monat oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen im Jahr.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Angesichts jahrelanger Konjunkturflaute ist die Übernahmequote von Lehrlingen nach der Ausbildung in Betrieben gesunken. Eine besonders schlechte Quote weist etwa die Landwirtschaft auf.

Unter den jüngeren Rentnerinnen und Rentnern in Deutschland steigt der Anteil der Erwerbstätigen. Besonders Selbstständige sind oft viele Stunden pro Woche aktiv.

In den USA nehmen Fälle der Magen-Darm-Erkrankung Cyclosporiasis kein Ende. Bereits Hunderte Krankenhausaufenthalte hat der Parasit verursacht. Im Verdacht steht ein unscheinbares Lebensmittel.

Die Zahl der Brauereien in Deutschland ist im Jahr 2025 auf 1.415 gesunken - ein Rückgang um 3,6 Prozent. Fast alle Bundesländer sind betroffen, Ausnahmen bilden Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Das OLG Hamburg hat eine Entscheidung zu anonymen Bewertungen rechtskräftig werden lassen. Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung einer Bewertung verlangen, wenn ein geschäftlicher Kontakt nicht überprüfbar ist.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der große Tageskarte-Check zeigt, welche Formulierungen, Werbemittel und Kommunikationskanäle Hotels und Restaurants jetzt überprüfen sollten – von der Website bis zur Speisekarte. Tipps von der Tageskarte-Redaktion.

Ab dem 27. September 2026 gelten strengere Regeln gegen Greenwashing. Die neue EmpCo-Richtlinie verpflichtet Hotels, Restaurants und andere touristische Betriebe dazu, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen konkret zu belegen – von der Website bis zur Speisekarte.

Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist, kann nicht immer einfach kündigen. Es gibt klare Richtlinien, die zu beachten sind.

Das Checken von E-Mails oder die schnelle Teilnahme an einem Online-Meeting sind für viele auch im Urlaub nicht ungewöhnlich. Doch ist das auch gut - für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Während der Hitzewelle Ende Juni 2026 stieg der Absatz von Wasser, Speiseeis und Erfrischungsgetränken deutlich an. Das Statistische Bundesamt meldet für mehrere Warengruppen die höchsten Verkaufszahlen seit Anfang 2023. Der Absatz von alkoholfreiem Bier lag 38 Prozent über dem Vergleichswert.