Dürfen Arbeitgeber den Browser-Verlauf der Mitarbeiter überwachen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Manche Arbeitgeber möchten am liebsten ganz genau wissen, was ihre Beschäftigten den ganzen Tag machen. Zum Beispiel, welche Webseiten sie so ansteuern. Aber dürfen Unternehmen das überwachen?

Bei dieser Frage komme es darauf an, was zwischen den Arbeitsvertragsparteien - also Arbeitnehmer und Arbeitgeber - vereinbart ist, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh.

«Hat der Arbeitgeber die Nutzung des Internets gestattet? Hat er sie eingeschränkt gestattet? Oder hat er eine private Nutzung des Internets generell verboten?» Arbeitgeber könnten ihren Beschäftigten durchaus vorschreiben, dass der private Gebrauch von Arbeitsgeräten grundsätzlich verboten ist.

Überprüfung kann zulässig sein

Abhängig davon, was vereinbart ist, haben Arbeitgeber nun verschiedene Möglichkeiten. «Bei der härtesten Linie dürfen sich Arbeitgeber die Geräte angucken und auch den Browserverlauf nachvollziehen», sagt Schipp.

Gilt ein beschränktes Zugriffsrecht für das Internet - etwa dass der private Gebrauch nur außerhalb der Arbeitszeit zulässig ist - dürfe der Arbeitgeber Browserverläufe ebenfalls prüfen. Das ist laut Schipp aber nur möglich, wenn der Arbeitgeber berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass das Internet während der Arbeitszeit genutzt wurde.

«Dann geht es in den Bereich des Arbeitszeitbetrugs: Ein Arbeitnehmer lässt sich bezahlen, obwohl er während der Arbeitszeit allein privaten Interessen nachgeht», sagt Schipp. Für einen konkreten Verdacht brauche es aber Hinweise, dass die Nutzung tatsächlich während der Arbeitszeit stattfand.

Wo es gestattet ist, Geräte generell privat zu nutzen, können Arbeitgeber Browsertätigkeiten in der Regel nicht ohne weiteres prüfen.

Thema Datenschutz nicht endgültig geklärt

Nicht höchstrichterlich geklärt sei bei der Frage zudem das Thema Datenschutz, sagt Schipp. Dem Fachanwalt zufolge wird in der Literatur diskutiert, ob die Datenschutzgrundverordnung Auswirkungen auf die Verwertbarkeit von Browserdaten hat.

Dazu gebe es bislang aber nur Gerichtsentscheidungen vor Einführung der Datenschutzgrundverordnung. «Augenblicklicher Stand ist demnach, dass Arbeitgeber die Daten bei anlassbezogener Prüfung auch verwerten dürfen.»

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die vom Dehoga befragten Gastgewerbebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern melden für Januar bis September 2026 sinkende Umsätze. 84,7 Prozent beobachten geringere Gästeausgaben, fast die Hälfte beurteilt die wirtschaftlichen Aussichten für das vierte Quartal als eher schlecht oder sehr schlecht.

Wem wie viel Pausenzeit während der Arbeit zusteht, ist gesetzlich klar geregelt. Doch wie sieht das mit der Aufteilung aus: Kann der Arbeitgeber einfach vorschreiben, wann man zu pausieren hat?

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im September wieder unter die Drei-Millionen-Grenze gefallen. Dennoch fällt die Herbstbelebung in diesem Jahr schwach aus.

Destatis meldet für 2025 einen Anteil von 56 Prozent Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte unter Köchen. Im gastronomischen Service lag er bei 47 Prozent, im Hotelservice bei 40 Prozent.

Die Unternehmen in Deutschland treten beim Stellenabbau auf die Bremse. Das Beschäftigungsbarometer des Münchner Ifo-Instituts ist den dritten Monat in Folge gestiegen. Eine echte Erholung sei aber noch nicht in Sicht, so das Institut.

Wer in den Feierabend geht, möchte bis zur nächsten Schicht nicht über die Arbeit nachdenken. Doch was passiert, wenn in der Zwischenzeit eine wichtige Nachricht eingeht? Müssen Arbeitnehmer diese auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit beantworten?

„Nachhaltiges Hotel“, „umweltfreundliches Frühstück“ oder „klimaneutrale Übernachtung“: Seit dem 27. September gelten strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Hotels und Restaurants sollten ihre Werbung auf Websites, in Buchungsstrecken, auf Speisekarten und in weiteren Materialien überprüfen.

Eine NGG-Sonderauswertung des DGB-Ausbildungsreports 2026 weist auf hohe psychische Belastungen und Überstunden unter Auszubildenden im Hotel- und Gastgewerbe hin. Die Gewerkschaft bewertet die Zahlen kritisch und verweist auf Personalmangel und Arbeitsverdichtung.

37 Prozent der Menschen ab 14 Jahren nutzen KI-Onlinetools mindestens wöchentlich, nach 22 Prozent im Vorjahr. Die ARD/ZDF-Medienstudie zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Altersgruppen.

Prompten, recherchieren, automatisieren: Wie wichtig wird Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt? Einer repräsentativen Umfrage der IU Internationalen Hochschule in Erfurt zufolge erwarten etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden, dass KI-Kompetenzen wichtige Voraussetzung für den Jobeinstieg werden.