Dürfen Arbeitgeber den Browser-Verlauf der Mitarbeiter überwachen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Manche Arbeitgeber möchten am liebsten ganz genau wissen, was ihre Beschäftigten den ganzen Tag machen. Zum Beispiel, welche Webseiten sie so ansteuern. Aber dürfen Unternehmen das überwachen?

Bei dieser Frage komme es darauf an, was zwischen den Arbeitsvertragsparteien - also Arbeitnehmer und Arbeitgeber - vereinbart ist, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh.

«Hat der Arbeitgeber die Nutzung des Internets gestattet? Hat er sie eingeschränkt gestattet? Oder hat er eine private Nutzung des Internets generell verboten?» Arbeitgeber könnten ihren Beschäftigten durchaus vorschreiben, dass der private Gebrauch von Arbeitsgeräten grundsätzlich verboten ist.

Überprüfung kann zulässig sein

Abhängig davon, was vereinbart ist, haben Arbeitgeber nun verschiedene Möglichkeiten. «Bei der härtesten Linie dürfen sich Arbeitgeber die Geräte angucken und auch den Browserverlauf nachvollziehen», sagt Schipp.

Gilt ein beschränktes Zugriffsrecht für das Internet - etwa dass der private Gebrauch nur außerhalb der Arbeitszeit zulässig ist - dürfe der Arbeitgeber Browserverläufe ebenfalls prüfen. Das ist laut Schipp aber nur möglich, wenn der Arbeitgeber berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass das Internet während der Arbeitszeit genutzt wurde.

«Dann geht es in den Bereich des Arbeitszeitbetrugs: Ein Arbeitnehmer lässt sich bezahlen, obwohl er während der Arbeitszeit allein privaten Interessen nachgeht», sagt Schipp. Für einen konkreten Verdacht brauche es aber Hinweise, dass die Nutzung tatsächlich während der Arbeitszeit stattfand.

Wo es gestattet ist, Geräte generell privat zu nutzen, können Arbeitgeber Browsertätigkeiten in der Regel nicht ohne weiteres prüfen.

Thema Datenschutz nicht endgültig geklärt

Nicht höchstrichterlich geklärt sei bei der Frage zudem das Thema Datenschutz, sagt Schipp. Dem Fachanwalt zufolge wird in der Literatur diskutiert, ob die Datenschutzgrundverordnung Auswirkungen auf die Verwertbarkeit von Browserdaten hat.

Dazu gebe es bislang aber nur Gerichtsentscheidungen vor Einführung der Datenschutzgrundverordnung. «Augenblicklicher Stand ist demnach, dass Arbeitgeber die Daten bei anlassbezogener Prüfung auch verwerten dürfen.»

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Überstunden gehören für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Doch Arbeitgeber dürfen Mehrarbeit nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Was bei Anordnung, Vergütung, Dokumentation und Arbeitszeit gilt.

Wer im Job neues Wissen oder neue Fähigkeiten benötigt, bekommt oft eine Fortbildung dafür. Findet diese auch während der Arbeitszeit statt, liegt es nahe, dass der Arbeitgeber die Kosten dafür trägt. Doch ist das wirklich so?

Fast jeder zweite Selbstständige in Europa verzichtet auf Lohn, um unabhängig zu bleiben. Was steckt hinter dem Stolz, auf Kredite zu verzichten – und welche Ängste spielen eine Rolle?

Ein Krankenschein hat einen hohen Beweiswert. Um den zu erschüttern, braucht ein Arbeitgeber deutliche Indizien. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

So viele Insolvenzen gab es im ersten Halbjahr seit mehr als zehn Jahren nicht. Creditreform warnt: Noch hat die Pleitewelle ihren Scheitelpunkt nicht erreicht. Die Liste der Probleme ist lang.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass bargeldloses Bezahlen im Urlaub einen neuen Höchststand erreicht hat. Vor allem jüngere Reisende nutzen Kreditkarten und Smartphones, während bei der Generation über 50 Jahre Bargeld weiterhin knapp dominiert.

Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass sich 21 Prozent der deutschen Bevölkerung im Jahr 2025 keinen einwöchigen Urlaub leisten konnten. Besonders betroffen waren einkommensschwache Haushalte sowie Alleinerziehende.

Das Gastgewerbe hat sich im Mai 2026 besser entwickelt als andere Branchen des deutschen Mittelstands. Der DATEV-Mittelstandsindex weist sowohl bei den Umsätzen als auch bei den Löhnen die stärksten Zuwächse unter den untersuchten Wirtschaftszweigen aus.

Eine Umfrage zeigt, dass 73 Prozent der Arbeitnehmer in Österreich im Urlaub erreichbar bleiben. Besonders Führungskräfte sind während der freien Tage häufig digital oder telefonisch für den Betrieb verfügbar, was von vielen als Belastung empfunden wird.

Viele Menschen in Deutschland sparen – vor allem bei Kleidung sowie beim Besuch von Restaurants, Cafés und Bars. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag des Preisvergleichsportals Idealo.