Dürfen Arbeitgeber die Arbeitszeit verändern?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitsbeginn um 8 Uhr statt um 9 Uhr und Arbeitsende dafür eine Stunde früher? Sollen die Arbeitszeiten im Betrieb geändert werden, mag das dem ein oder anderen Beschäftigten entgegenkommen. Anderen bringt es womöglich die Tagesplanung durcheinander. Doch dürfen Arbeitgeber die täglichen Arbeitszeiten überhaupt verschieben?

«Grundsätzlich ja», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Entscheidend ist hier das sogenannte Direktions- oder Weisungsrecht des Arbeitgebers, das sich aus Paragraf 106 der Gewerbeordnung ergibt. Demnach kann der Arbeitgeber die Zeit der Arbeitsleistung näher bestimmen.

Arbeitsvertrag geht vor

Allerdings müsse er dabei «billiges Ermessen wahren», so Oberthür. Das heißt: Auch die Interessen der Arbeitnehmer müssen berücksichtigt werden, also etwa familiäre Belange wie die Kinderbetreuung. «Sofern ein Betriebsrat besteht, hat dieser zudem bei der Lage der Arbeitszeit mitzubestimmen», erklärt die Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Gut zu wissen: Ist die Arbeitszeit bereits durch den Arbeitsvertrag konkret und abschließend festgelegt, bleibt kein Raum mehr für das Weisungsrecht. Das heißt: Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeiten dann nicht einfach einseitig verändern. Sieht ein Arbeitsvertrag bei Teilzeitkräften also beispielsweise eine Arbeitszeit vor, die auf bestimmte Wochentage beschränkt ist, müssen Beschäftigte auch dann nicht an anderen Tagen arbeiten, wenn der Arbeitgeber das verlangt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.