Dürfen Arbeitgeber Ungeimpften den Zugang zum Betrieb verbieten?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mit den Corona-Schutzimpfungen geht es voran. Nach und nach scheint sich der Weg zurück in die Normalität zu öffnen. Aber nicht jeder und jede will sich impfen lassen.

Kann das Konsequenzen für den Job haben? Können Arbeitgeber den Zugang zum Betrieb verweigern, wenn ihre Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nicht geimpft sind? Oder den Lohn verweigern?

Ganz so einfach ist das nicht. «Es gibt keine Impfpflicht bei Sars-CoV-2, selbst in Krankenhäusern nicht», sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten und deren Recht auf körperliche Unversehrtheit müssen gegen die Interessen eines Arbeitgebers abgewogen werden und wiegen höher. Ein Arbeitgeber kann Arbeitnehmer daher in der Regel nicht verpflichten, sich impfen zu lassen.

Verschiedene Rechtsansichten

Geht es um die Frage, ob der Arbeitgeber Nicht-Geimpften den Zugang zum Betrieb verweigern kann, gibt es laut Meyer zwei verschiedene Rechtsansichten. Einige Rechtsexperten seien der Meinung, der Arbeitgeber dürfe den Zugang zum Betrieb beschränken. «Der Arbeitgeber hat ein Hausrecht, das er ausüben kann. Er könnte die Bedingung aufstellen: Zutritt haben nur Geimpfte», so der Fachanwalt.

Können die Ungeimpften auch ohne Zugang zum Betrieb die geschuldete Arbeit erbringen, zum Beispiel im Homeoffice, soll der Arbeitgeber nach der aktuell geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung (gilt bis 30. Juni 2021) Homeoffice ermöglichen.

Und wenn das nicht geht? Da es keine gesetzliche Impfpflicht gebe, schätzt Meyer ein, wäre man als Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt zu zahlen, wenn man den Nicht-Geimpften den Zugang zum Betrieb verwehrt und Homeoffice nicht möglich ist.

Benachteiligung für Ungeimpfte

Andere Rechtsexperten betonen darüber hinaus, dass Beschäftigte nicht deswegen benachteiligt werden dürften, weil sie ihr Recht, sich nicht impfen zu lassen, wahrnehmen. Insbesondere Gewerkschaften halten daher Zugangsbeschränkungen für Beschäftigte, die ihren Anspruch auf Impfschutz nicht wahrnehmen wollen, für eine Benachteiligung. «Jedenfalls würden die Gerichte in diesem Fall den Arbeitgeber zur Weiterzahlung der Vergütung auch ohne Arbeitsleistung verurteilen», lautet die Einschätzung von Peter Meyer.

Es zeigt sich: Eine grundsätzliche Zugangsbeschränkung für Menschen, die ihren Anspruch auf Impfung nicht wahrnehmen wollen, ist also schwierig durchzusetzen.

Was hingegen nach Einschätzung des Fachanwalts zulässig sein dürfte: «Arbeitgeber, bei denen die Belegschaft derzeit im Homeoffice arbeitet, werden wohl sagen können, dass nur Teams, in denen alle doppelt geimpft sind, in den Betrieb kommen und dort gemeinsam arbeiten dürfen.» Die übrigen Mitarbeitenden müssten dann zum Beispiel weiter im Homeoffice arbeiten, bis sie ebenfalls doppelt geimpft sind oder die Homeoffice-Pflicht aufgehoben wird. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.

In deutschen Büros täuschen Beschäftigte gezielt Produktivität vor, um Führungskräften zu imponieren. Bei einer Umfrage gaben zwei Drittel der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Maßnahmen ergriffen zu haben, um produktiver oder engagierter zu wirken.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat einen Leitfaden zur Raumakustik in Gastronomie und Kantinen veröffentlicht. Darin werden Ursachen von Lärm sowie Maßnahmen zur Reduzierung beschrieben.

Kündigungsregelungen spielen vor dem Bundesarbeitsgericht immer wieder eine Rolle. Nun wurde die Frage beantwortet, ob gekündigte Arbeitnehmer bei einer Freistellung benachteiligt werden.

Der französische Hersteller Gillot ruft Chargen des Camembert de Normandie zurück, da eine Verunreinigung mit Escherichia coli festgestellt wurde. Betroffene Verbraucher in zehn Bundesländern sollten das Produkt mit der Chargennummer 031241 nicht verzehren.

Die Zahl neuer Ausbildungsverträge in Deutschland ist laut Dehoga Bundesverband gesunken. Gleichzeitig verzeichnet der Beruf „Fachkraft Küche“ steigende Neuabschlüsse.

Verlässlich wird zweimal im Jahr an den Uhren gedreht, um zwischen Sommer- und Winterzeit zu wechseln. Obwohl Kritiker ebenso verlässlich zweimal pro Jahr aufschreien, stockt das Abschaffungsprojekt.

Kaviar galt lange als luxuriöses Finish. Doch Spitzenköche entdecken ihn neu – als intensiven Geschmacksträger, der von Tatar bis Dessert überraschende Akzente setzt.

Kaviar glänzt wie ein Edelstein – oder entpuppt sich als teurer Reinfall. Welche Sorten jetzt im Trend sind und woran man Abzocke beim Kaviar-Kauf erkennt, verrät Delikatessenprofi Ralf Bos, der sagt: «Kaviar ist das exklusivste Lebensmittel der Welt».