Dürfen Arbeitgeber von Bewerbern Impfnachweis verlangen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche gilt ab Mitte März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Dann müssen sie einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder ärztlich von der Impfung gegen das Coronavirus befreit sind. Doch was gilt für Bewerberinnen und Bewerberinnen?

Darf der Arbeitgeber künftig schon im Vorstellungsgespräch nach dem Nachweis fragen?

Ja, und das ist im Gesetz sogar eindeutig geregelt. «Der Nachweis ist die Voraussetzung, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überhaupt beschäftigen zu dürfen», sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. Der Arbeitgeber habe also ein berechtigtes Interesse von Bewerberinnen und Bewerbern diesen Nachweis zu fordern.

Gesetzliche Regelung und betriebliches Interesse

Grundsätzlich gilt: Im Einstellungsverfahren darf der Arbeitgeber Fragen stellen, die Themen betreffen, an deren Kenntnis er ein berechtigtes betriebliches Interesse hat. Dem gegenüber steht der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - beides müsse der Arbeitgeber gegeneinander abwägen. Weil es zu den Nachweisen im Bezug auf die Impfung zum Schutz vor Covid-19 eine gesetzliche Regelung gibt, ist die Frage nach dem Nachweis aber in jedem Fall gestattet.

Jürgen Markowski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg und Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).


Zurück

Vielleicht auch interessant

Atemwegserkrankungen setzen Beschäftigte besonders oft außer Gefecht, psychische Belastungen besonders lange. Doch sind Arbeitnehmer heute kränker als früher? Machen sie öfter blau? Oder gibt es andere Gründe?

Verträge auf Zeit können den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern, aber auch zur Belastungsprobe werden. Zwei Rechtsexpertinnen erklären, was bei Befristungen wichtig ist.

Der italienische Prosecco hat in den USA einen historischen Markterfolg erzielt. Neue Daten des Uiv–Vinitaly Observatory bestätigen: Der Schaumwein übertrifft Champagner in den amerikanischen Einzelhandelsumsätzen und wächst viermal schneller als der gesamte italienische Weinmarkt.

Ein gutes Arbeitszeugnis kann die Eintrittskarte für einen neuen Job sein. Auch wenn keine Note darunter steht, verraten die Formulierungen doch einiges. Wie so ein Zeugnis zu lesen ist.

Thüringen meldet einen leichten Rückgang bei Übernachtungen und liegt damit im bundesweiten Trend. Doch einige Regionen und Unterkünfte legen weiter zu.

Unentschuldigtes Fehlen oder wiederholtes Zuspätkommen kann zur Kündigung führen. Doch ab wann ist der Job wirklich in Gefahr? Eine Fachanwältin für Arbeitsrecht klärt auf.

Glücksspiel ist Teil des Alltags in vielen europäischen Ländern, nur die Regeln unterscheiden sich erheblich. Deutschland hat mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 einen Rahmen geschaffen, der Ordnung verspricht und gleichzeitig Diskussionen befeuert. Zu streng nach Meinung der einen, zu zaghaft im Vollzug nach Meinung der anderen.

Die saisonübliche Belebung des Arbeitsmarktes im September 2025 ist verhalten ausgefallen. Die Zahl der Arbeitslosen sank zwar, doch im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine deutliche Steigerung.

Der Tourismusboom in Brandenburg hat sich in den ersten sieben Monaten dieses Jahres etwas abgeschwächt. Wirtschaftsminister Keller sagte zu, die Rahmenbedingungen zu verbessern, indem zum Beispiel unnötige bürokratische Belastungen abgebaut würden.

Ein krankes Kind braucht Betreuung. Für berufstätige Eltern heißt das: Sie können nicht arbeiten. Doch wie lange dürfen sie fehlen? Und wer zahlt dann den Lohn? Was man dazu wissen muss.