Dürfen Arbeitnehmer wegen Corona Urlaub ins nächste Jahr verschieben?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie sind Urlaubsreisen häufig nur mit Einschränkungen möglich. Da liegt es nahe, Urlaubstage für eine lange Reise im nächsten Jahr zu sammeln. Urlaub ist aber in der Regel nicht ins nächste Jahr übertragbar, wie der Bund-Verlag erklärt.

Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch müssen Beschäftigte grundsätzlich im jeweiligen laufenden Kalenderjahr nehmen, heißt es in dem Beitrag. Resturlaubstage am Ende des Jahres lassen sich nur in Ausnahmefällen übertragen. Das sei dann der Fall, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe eine Übertragung rechtfertigen. So ist es im Bundesurlaubsgesetz festgelegt.

Denkbar ist, dass ein Betrieb während der Pandemie so viele Aufträge hat, dass den Beschäftigen kein Urlaub gewährt werden kann. Allein die Tatsache, dass Beschäftigte eine Reise nicht wie geplant antreten können, ist laut Bund-Verlag dagegen kein Grund, den Urlaub erst im nächsten Jahr geltend zu machen.

Genauso wenig können sich Beschäftigte ihren Urlaub einfach ausbezahlen lassen. Urlaub soll grundsätzlich der Erholung dienen, Beschäftigte können laut Bund-Verlag nicht frei zwischen Urlaub oder Entgelt wählen. Sollte sich der Arbeitgeber auf den Wunsch einlassen, bleibt der Urlaubsanspruch rein rechtlich gesehen sogar bestehen. Eine Auszahlung erfülle den gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubsanspruch nicht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Am deutschen Arbeitsmarkt sind anteilig so viele Menschen in Teilzeit tätig wie noch nie zuvor. Für zwei ganz unterschiedliche Gruppen scheint die reduzierte Arbeitszeit besonders gut zu passen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer senkt ihre Konjunkturprognose für dieses Jahr deutlich. Erwartet wird nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent. DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov sprach von einer Doppelkrise.

Ob bei der Handwerkerrechnung, im Restaurant oder am Freibadkiosk: Fehler passieren. Mal wird zu viel berechnet, mal zu wenig. Für Betroffene stellt sich dann die Frage: Was tun? Müssen Sie auf den Fehler hinzuweisen?

Hafer, Soja, Mandel: Pflanzendrinks sind im Trend – und in der Diskussion. Sind sie tatsächlich gesünder als Kuhmilch, besser fürs Klima oder automatisch die richtige Wahl bei Allergien? Ein Faktencheck zeigt: Vieles ist pauschal falsch – manches stimmt weitgehend.

Das Gastgewerbe gehört weiterhin zu den Branchen mit einer überdurchschnittlich hohen Insolvenzquote in Deutschland. Laut Destatis lag die Zahl der Insolvenzen im Februar 2026 deutlich über dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt.

Die Finanzierung von Urlaubsreisen stellt für einen Teil der Bevölkerung eine Herausforderung dar. Wie aus einer aktuellen Erhebung hervorgeht, schränken finanzielle Engpässe die Reiseplanungen für zahlreiche Bürger ein, obwohl das grundsätzliche Interesse weiterhin besteht.

Eine Umfrage zeigt, dass viele Urlauber nicht auf die Kosten medizinischer Notfälle im Ausland vorbereitet sind. Viele Reisende müssen Arztrechnungen vor Ort per Vorkasse begleichen, verfügen jedoch über keine ausreichenden Rücklagen.

Sogenannte Mikroaggressionen wirken oft harmlos, können aber das Selbstvertrauen und die Energie von Betroffenen nachhaltig beeinträchtigen. Was hilft, um sich im Arbeitsalltag davon abzugrenzen?

Destatis meldet für März 2026 sinkende reale Umsätze im Gastgewerbe. Der DATEV Mittelstandsindex weist dagegen für April nominale Zuwächse aus, insbesondere im Gastgewerbe.

Mobile Zahlungen mit Smartphone oder Smartwatch werden in Deutschland häufiger genutzt. Das zeigt eine aktuelle Studie des EHI Retail Institute zu Bezahlverfahren im Handel und im Online-Geschäft.