Dürfen Mitarbeiter E-Mails nach dem Urlaub ungelesen löschen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Es gehört mit zu den Gründen, warum es vielen Beschäftigten nach dem Urlaub vor der Rückkehr an den Arbeitsplatz grault: Zum Teil liegen Hunderte oder gar Tausende ungelesene E-Mail-Nachrichten im Postfach, die es zu bearbeiten gilt. Dürfen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Leben einfach machen und Teile davon ungesehen löschen?

Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln, hat eine klare Antwort: «E-Mails sind betriebliche Kommunikation, die darf nicht einfach so gelöscht werden.» Beschäftigte kommen also nicht darum herum, die eingegangenen Nachrichten tatsächlich zu sichten.

E-Mail-Löschen ankündigen: Möglich, aber nur mit Zustimmung

Schließlich kann es immer auch um Aufträge oder wichtige Kundeninformationen gehen. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, verstößt gegen arbeitsvertragliche Pflichten und muss laut Oberthür im schlimmsten Fall mit arbeitsrechtlichen Sanktionen rechnen, etwa mit einer Abmahnung oder gar einer Kündigung.

Und wie sieht es aus, wenn Beschäftigte in ihrer Abwesenheitsnotiz darauf hinweisen, dass Mails, die während der Abwesenheit eingehen, bei Rückkehr ungesehen gelöscht werden? Eine solche Ankündigung gegenüber dem Empfänger sei möglich, sagt Oberthür. «Aber nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.» Andernfalls droht ebenfalls Ärger.

Grundsätzlich gilt: Wer ein überquellendes Postfach vermeiden will, klärt am einfachsten vor einer längeren Abwesenheit, wer während des Urlaubs die eingehenden E-Mails bearbeiten kann.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die zehnte Ausgabe des Ernährungsreports beleuchtet die Prioritäten der deutschen Bevölkerung beim Essen. Während Geschmack und Gesundheit unangefochten an der Spitze stehen, gewinnen Kriterien wie Preis, schnelle Zubereitung, Tierwohl und Regionalität deutlich an Bedeutung. Der tägliche Fleischkonsum sinkt, die Wahrnehmung des Nutri-Scores steigt stark an.

Im dritten Quartal dieses Jahres sind die Bruttolöhne in Deutschland erneut stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Daraus ergibt sich eine Reallohnsteigerung um rund 2,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das ist der höchste Zuwachs im laufenden Jahr.

Der Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht eine Anhebung der amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft zum 1. Januar 2026 vor, die für die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Sachbezügen an Arbeitnehmer relevant sind.

Das Jahresende naht und damit auch die Weihnachtszeit. Für manche gibt es da noch eine zusätzliche Bescherung vom Arbeitgeber: Weihnachtsgeld. Doch wer hat eigentlich Anspruch darauf? Kann das jeder bekommen?

Eine aktuelle Analyse der DATEV zeigt, dass die Löhne und Gehälter in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seit 2022 deutlich gestiegen sind. Die Zuwachsraten liegen demnach nominal weiterhin über der Inflation. Dem Lohnwachstum der breiten Masse steht ein unterdurchschnittliches Wachstum bei den Gehältern von Geschäftsführern gegenüber.

Wie sind die Aussichten für die Beschäftigung in Deutschland? Während das Barometer des Ifo-Instituts schlecht ausfällt, sieht es beim IAB besser aus. Das könnte daran liegen, wer gefragt wurde.

Die Deutschlandchefin des Kurzzeitvermietungsportals Airbnb, Kathrin Anselm, hat Vorwürfe entschieden zurückgewiesen, ihr Unternehmen trage Mitschuld an den explodierenden Mieten in Berlin. Die Managerin äußerte Zweifel an einer DIW-Studie, die einen Zusammenhang zwischen dem Airbnb-Angebot und steigenden Mieten nahelegt.

Es gibt Dinge, die man lieber nicht in Gegenwart seiner Vorgesetzten sagt - egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn man sie sagt, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland erhalten weiterhin Unterstützung durch ein bundesweites Förderprogramm zur Unternehmensberatung. Das Programm zielt darauf ab, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und gilt auch für Unternehmen des Gastgewerbes.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) hat seinen aktuellen Zahlenspiegel für das dritte Quartal 2025 vorgelegt. Die Publikation bietet eine Übersicht der zentralen wirtschaftlichen Kennzahlen aus Hotellerie und Gastronomie.