E-Rechnungspflicht ab 2025 - was Gastronomen und Hoteliers wissen sollten

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Mit dem Wachstumschancengesetz tritt ab dem 1. Januar 2025 auch die E-Rechnungspflicht in Kraft. Sie bringt neue Herausforderungen für alle inländischen Unternehmen und somit auch für die Hotellerie- und Gastronomiebetriebe mit sich.

Zwar warnen bereits Verbände vor einer zu kurzen Umsetzungsfrist einer solch umfassenden Neuerung, doch Erich Nagl, Leiter der Steuerberatungsgesellschaft ETL ADHOGA, beruhigt: „Die E-Rechnung ist nicht als Revolution, sondern mehr als eine Evolution zu betrachten. Nachdem die Gastronomie 2020 bereits erfolgreich die Einführung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gemeistert hat, folgt nun der nächste logische Schritt in Sachen finanzieller Transparenz.“

Zwischen 2025 und 2027 gibt es zwar noch einige gesetzliche Übergangsregelungen. Diese gelten jedoch nur für die Ausstellung einer E-Rechnung – der Empfang muss aber vom ersten Tag des neuen Jahres an bei allen inländischen Unternehmen gewährleistet sein. „Wer sich hier nicht rechtzeitig technisch aufstellt, gefährdet den Vorsteuerabzug“ mahnt Erich Nagl, Leiter ETL ADHOGA und Branchenexperte. Die E-Rechnungspflicht hat insbesondere die Eindämmung von Mehrwertsteuerbetrug zum Ziel und ist ein weiterer Schritt im Bereich der Digitalisierung und Vollautomatisierung der Finanzverwaltung.

Rechnungssteller können bis Ende des Jahres 2026 noch frei entscheiden, ob sie ihre Rechnung wie gewohnt in Papierform oder als PDF erstellen, oder sich direkt für das neue Format der E-Rechnung entscheiden. Dabei ist entscheidend, dass nicht jede elektronisch übermittelte Rechnung automatisch als E-Rechnung gilt. Letztere ist ein bestimmtes strukturiertes elektronisches Format, das der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen entspricht. Diese Voraussetzungen sind zum Beispiel beim XStandard und dem ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 erfüllt. Für die elektronische Abrechnung inländischer Umsätze können jedoch auch andere europäische Rechnungsformate gemäß dem genannten Standard verwendet werden, wie etwa FatturaPA (Italien) oder Factur-X (Frankreich).

„Gastronomen und Hoteliers sollten sich nicht zu sehr auf Übergansfristen und Ausnahmen konzentrieren. Eine frühzeitige technologische Auseinandersetzung und vollständige Implementierung des neuen Formats in das eigene Rechnungs- und Ablagesystem ist der beste Weg! Am besten macht man es von Anfang an richtig und verzichtet auf ‚mal-so-mal-so-Lösungen‘“, rät ETL ADHOGA-Branchenexperte Erich Nagl. „Schließlich hält die E-Rechnung auch viele Vorteile bereit und garantiert eine schnellere und vor allem fehlerfreie Verarbeitung.“

 


 

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