Einkommensteuer, Strom- und Gaspreisbremsen, Homeoffice-Pauschale​​​​​​​: Das ändert sich 2023

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Aus Hartz IV wird das Bürgergeld, die Rente steigt, und ein beliebtes Ticket kehrt (verteuert) zurück. Zahlreiche Änderungen kommen auf die Bürgerinnen und Bürger im neuen Jahr zu. Ein Überblick:

Strom- und Gaspreisbremsen

Viele Gas- und Stromkunden können ab März mit einer Entlastung rechnen: Dann sollen die geplanten Preisbremsen starten. So sollen Gasverbraucher für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Analog sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.

Bürgergeld

Das Bürgergeld löst im Januar das Hartz-IV-System ab. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Wesentliche Teile der Reform treten zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen.

49-Euro-Ticket

Im öffentlichen Personennahverkehr soll man im neuen Jahr für 49 Euro im Monat deutschlandweit unterwegs sein können. Wann der Nachfolger des 9-Euro-Tickets startet, ist noch unklar. Ursprünglich sollte es Anfang 2023 losgehen. Jetzt sind März oder April im Gespräch.

Kindergeld

Das Kindergeld soll zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind steigen. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.

Rentenerhöhung

Rentnerinnen und Rentner können im kommenden Jahr voraussichtlich mit mehr Geld rechnen. In Westdeutschland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es im Frühjahr.

Steigende Krankenkassenbeiträge

Für die Versicherten werden die Krankenkassenbeiträge - momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent - um voraussichtlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben.

Wohngeld

Mehr Haushalte sollen ab Januar mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden: Zu den bisher 600 000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Das Wohngeld soll außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.

Einkommensteuer

Der steuerliche Grundfreibetrag - also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss - steigt um 561 Euro auf 10 908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58 597 Euro greift, ist im kommenden Jahr ab 62 810 Euro fällig.

Energiepauschale für Studierende

Studierende und Fachschüler sollen eine Pauschale von 200 Euro zur Milderung der gestiegenen Kosten erhalten. Antragsberechtigt sind etwa 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Bund und Länder arbeiten noch an einer zentralen Antragsplattform, ausgezahlt werden soll das Geld voraussichtlich Anfang des Jahres.

Förderung von E-Autos

Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen bekommen ab 2023 keine Förderung durch den Bund mehr. Zudem sinken die Prämien für reine Stromfahrzeuge. Zum 1. September wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.

Klimaabgabe fürs Heizen

Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.

Frist für Grundsteuererklärung

Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar abgeben. Ursprünglich war als Frist Ende Oktober gesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs wurde sie verlängert.

Höhere Homeoffice-Pauschale

Künftig können statt 600 bis zu 1000 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1200 Euro angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arbeitgeber sind von 2023 an verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Kranke Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen ihrem Arbeitgeber dann keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen, bekommen aber in der Praxis einen Ausdruck für ihre Unterlagen.

Änderungen bei Midi-Jobs

Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2000 Euro statt 1600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Atomausstieg

Mitte April gehen die letzten deutschen Atommeiler vom Netz. Die Kraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland hätten im Zuge des Atomausstiegs eigentlich zum Jahreswechsel abgeschaltet werden sollen, die Laufzeit wurde wegen der Energiekrise aber verlängert.

Tabaksteuer

Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr.

Steuervergünstigung für Autogas

Wer sein Fahrzeug mit Autogas, auch bekannt als LPG, betankt, muss ab 2023 tiefer in die Tasche greifen. Eine Steuervergünstigung läuft aus, und der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne greift. Allerdings sind die Steuern laut ADAC günstiger als für Benzin oder Diesel.

Photovoltaikanlagen

Für Besitzer von Solaranlagen gibt es im neuen Jahr Vereinfachungen. So entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Einige Regelungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 greifen bereits.

Lkw-Maut

Die Lastwagen-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wird 2023 angehoben. Bei der Berechnung der Sätze werden die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt.

Mehrwegpflicht

Restaurants, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten.

Lieferkettengesetz

Ab 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3000 Angestellten das Lieferkettengesetz, Ziel ist der Schutz der Menschenrechte in internationalen Lieferketten. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten.

Weiterführende Links:

Bundestag beschließt umfassende Steueränderungen

Der Bundestag hat am Freitag das Jahressteuergesetz mit umfassenden steuerlichen Änderungen beschlossen. Erleichterungen gibt es zum Beispiel für Solaranlagen, für Arbeitnehmer und im Wohnungsbau. Mineralölkonzerne sollen befristet einen «Energiekrisenbeitrag» leisten. Eine Übertragung von Immobilienvermögen durch Erbschaften und Schenkungen könnte teurer werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

ENERGIEKRISENBEITRAG

Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft, die bedingt durch die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und steigender Energiepreise Milliardengewinne machen, sollen einen «Energiekrisenbeitrag» leisten - befristet auf die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023. Gewinne, die im Vergleich zu den Vorjahren den Durchschnittsgewinn um 20 Prozent übersteigen, werden mit 33 Prozent besteuert.

Vermutlich vor diesem Hintergrund schrieb Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) auf Twitter, das Jahressteuergesetz enthalte vor allem gute Nachrichten, aber auch einige «Wermutstropfen». Er will nicht von einer «Übergewinnsteuer» sprechen, die er lange abgelehnt hatte. Im Gesetz steht aber: «Der EU-Energiekrisenbeitrag ist eine Steuer im Sinne der Abgabenordnung.» Die Maßnahme soll dem Bund Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro bringen.

Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katharina Beck, erklärte, die Beteiligung von Mineralölfirmen mit ihren Übergewinnen an den Krisenkosten sei ein «wichtiges Zeichen für Gerechtigkeit und Solidarität». «Das hätte vor einem halben Jahr niemand geglaubt, dass wir das als Ampel beschließen.» Die Grünen hätten sich einen höheren Steuersatz gewünscht über das von der EU geforderte Mindestmaß von 33 Prozent, dies sei aber nicht möglich gewesen in der Koalition.

ENTLASTUNGEN FÜR ARBEITNEHMER UND ALLEINERZIEHENDE

Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird von auf 4008 Euro auf 4260 Euro pro Jahr erhöht. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sprach von einem wichtigen Baustein zur Unterstützung von Alleinerziehenden. «Viele Alleinerziehende können trotz Erwerbstätigkeit nur schwer eine gesicherte Existenz für sich und ihre Kinder schaffen. Weitere Unterstützung ist notwendig, auch um die Belastungen durch gestiegene Energiepreise und die Inflation abzufedern.»

Weitere Entlastungen gibt es durch Anhebungen des Sparer-Pauschbetrags, des Ausbildungsfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags.

Die Regelungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden vereinfacht und die Homeoffice-Pauschale wird erhöht. Seit der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmer im Homeoffice statt im Büro. Oft haben dabei aber die Voraussetzungen für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gefehlt. Deswegen wurde 2020 eine befristete Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese Pauschale wird nun erhöht. Künftig gibt es eine Tagespauschale von 6 Euro, für maximal 210 Tage. Der steuerliche Höchstbetrag beläuft sich also auf 1260 Euro im Jahr. Für alle, die ein Arbeitszimmer zu Hause und keinen Firmen-Arbeitsplatz haben, gibt es künftig auch eine Jahrespauschale von 1260 Euro. Damit soll den Betroffenen viel «Papierkrieg» erspart werden.

WOHNUNGS- UND ENERGIEPOLITIK

Das Jahressteuergesetz solle einen neuen Impuls für den Wohnungsneubau geben, der ins Stottern geraten sei, sagte der SPD-Abgeordnete Bernhard Daldrup im Bundestag. Konkret wird die lineare Abschreibung auf Wohngebäude von zwei auf drei Prozent erhöht. Durch eine Neuauflage der Sonderabschreibung soll der bezahlbare und klimagerechte Mietwohnungsneubau gefördert werden.

Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem kommenden Jahr voll absetzen können, zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Das soll ein erste Schritt sein, um ein auf langfristige Sicht bestehendes Risiko einer Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden.

Die Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende in Höhe von 300 Euro unterliegt, wie auch die Pauschale für Erwerbstätige, vollständig der Besteuerung. Die Besteuerung erfolgt mit dem individuellen Steuersatz. Dies stelle einen sozialen Ausgleich her, da die Besteuerung einkommensabhängig erfolge, wie aus einem Schreiben an die Mitglieder der SPD-Fraktion hervorgeht.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll mit steuerlichen Erleichterungen bei Solaranlagen einen kräftigen Schub bekommen, wie der Grünen-Abgeordnete Stefan Schmidt sagte. Wer eine kleine Photovoltaikanlage auf dem Dach seines Hauses hat, wird von Ertragsteuern befreit, rückwirkend zum 1. Januar 2022. Außerdem werden viele steuerliche Erklärungspflichten beseitigt.

WERTERMITTLUNG VON IMMOBILIEN

Änderungen bei der Wertermittlung von Immobilien könnten bei größeren Vermögenswerten zu einer höheren Erbschaft- oder Schenkungsteuer führen. Die Neuregelung geht zurück auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der Bund der Steuerzahler kritisierte, es würden nicht gleichzeitig Freibeträge erhöht. Es bleibe aber die Möglichkeit, einen niedrigeren Wert mithilfe eines Gutachtens zu belegen. Bayern hat sich im Bundesrat bereits für eine Erhöhung von Freibeträgen eingesetzt. Die FDP zeigte dazu Bereitschaft.

Lindner sagte im SWR-«Interview der Woche», bei der Bewertung von Immobilien müsse er einer Regelung folgen, die noch auf die Verantwortung des früheren Bauministers Horst Seehofer (CSU) zurückgehe. Er warf den Unionsparteien Angstmacherei vor. Es sei keine «breitflächige Steuererhöhungsorgie» zu befürchten.

DIREKTE AUSZAHLUNGEN

Mit dem Jahressteuergesetz soll außerdem die Rechtsgrundlage für eine direkte Auszahlung öffentlicher Unterstützungsleistungen geschaffen werden, und zwar über die steuerliche Identifikationsnummer. Dies soll in Zukunft einen einfachen und unbürokratischen Zahlungsweg etwa für das geplante Klimageld ermöglichen. In einem ersten Schritt sollen die bislang nicht in der Identifikationsnummer-Datenbank enthaltenen Kontonummern für Steuerpflichtige erhoben und gespeichert werden. (dpa)


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