Energiekrise: Dürfen Arbeitgeber das Weihnachtsgeld aussetzen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Mit das schönste Weihnachtsgeschenk landet bei Beschäftigten direkt auf dem Konto: Das Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber. Die Sonderzahlung zum Jahresende ist bei vielen fest eingeplant. Dieses Jahr allerdings bekommen auch Unternehmen zunehmend die Folgen der Energiekrise zu spüren. Können sie deshalb auf die Zahlung verzichten?

Allgemein gilt: Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht ohnehin nicht grundsätzlich. Deshalb müssen Beschäftigte zunächst prüfen, ob die Sonderzahlung etwa im Arbeitsvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt ist, wie die Arbeitnehmerkammer Bremen informiert.

Ein Anspruch kann sich auch aus der sogenannten betrieblichen Übung ergeben. Zahlt ein Arbeitgeber mindestens drei Jahre in Folge allen seinen Beschäftigten ein 13. Gehalt ohne Vorbehalt, kann daraus ein vertraglicher Anspruch erwachsen, heißt es auf der Webseite der Arbeitnehmerkammer.

Weihnachtsgeld kann eingeklagt werden

Besteht tatsächlich ein Anspruch, dürfen Arbeitgeber den nicht einfach ignorieren. Bleibt das Weihnachtsgeld trotzdem aus, können Beschäftigte es gegebenenfalls beim zuständigen Arbeitsgericht einklagen. Dabei sollten der Arbeitnehmerkammer zufolge aber die Verjährungsfrist sowie eventuelle arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen beachtet werden.

Arbeitgeber haben außerdem die Möglichkeit, das Weihnachtsgeld nach Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt auszuzahlen.

Wurde das Weihnachtsgeld in der Vergangenheit ohnehin nur freiwillig oder flexibel gezahlt, besteht für Beschäftigte kein Anspruch. Unternehmen können die Zahlung dann verweigern. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.

Bei einer internationalen Umfrage zur Lebenszufriedenheit landet Deutschland im europäischen Mittelfeld. Die Folgen des Krieges im Iran sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Der MICE-Report 2026 zeigt eine Stabilisierung der Eventbudgets bei gleichzeitig anhaltendem Kostendruck. Die Mehrwertsteuersenkung wird laut Anbieterbefragung nur teilweise an Kunden weitergegeben.

Im Alltag spielt der Lebensmitteleinkauf eine große Rolle. Verbraucher spüren die gestiegenen Preise im Portemonnaie. Neue Marktforschungsdaten und Umfragen bieten detaillierte Einblicke.

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.