Energiepreiserhöhung durch Energielieferanten während der Vertragslaufzeit

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wie der DEHOGA berichtet, erreichten den Verband in den letzten Tagen Meldungen von Mitgliedern, deren Energielieferanten eine Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit angekündigt haben.

Dazu ist festzustellen, dass Energielieferanten während einer vereinbarten Vertragslaufzeit die Preise nicht aufgrund erhöhter Beschaffungspreise erhöhen können bzw. dürfen. Anders verhält es sich mit Preisanhebungen aufgrund von Steuererhöhungen, Abgaben und Umlagen, auf die die Energieversorger keinen Einfluss haben.

In den dem DEHOGA geschilderten Fällen hätten die Energieversorger angekündigt, die Preise erhöhen zu müssen, da die Beschaffungskosten massiv gestiegen seien. Aufgrund der massiven Steigerungen der Beschaffungskosten sei ein Wegfall der Geschäftsgrundlage gegeben. Die Kunden hätten die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung, wenn sie die erhöhten Preise nicht zahlen wollten.

Dieses Vorgehen sei nicht rechtmäßig, sagt der Verband. Erst wenn die 3. Stufe des Notfallplans Gas von der Bundesregierung ausgerufen werden würde, wovon derzeit nicht auszugehen sei, könnten die Energieversorger auch während der Vertragslaufzeiten die Preise erhöhen.

Derzeit seien Energieversorger bei befristeten Verträgen an ihre gegebenen Preisgarantien gebunden. Denn wenn eine Änderung der Beschaffungskosten zu einer Preisanpassung berechtigen würde, würde eine gegebene Preisgarantie während der Vertragslaufzeit ad absurdum geführt werden. Die Preiskalkulation liege alleine beim Lieferanten, auf die der Verbraucher/Endkunde keinen Einfluss hat. Daher trage auch der Lieferant alleine die Risiken für etwaige Preiserhöhungen bei den Beschaffungskosten.

So habe auch kürzlich das LG Düsseldorf (Beschl. v. 26.08.2022, Az. 12 O 247/22) im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass sich der Versorger ExtraEnergie auch bei außergewöhnlichem Anstieg der Beschaffungskosten nicht auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen könne.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Steigende Lebenshaltungskosten sind laut einer aktuellen Umfrage die größte finanzielle Sorge in der deutschen Bevölkerung. Auffällig: Besorgter als Niedrigverdiener sind demnach diejenigen mit mittleren oder hohen Einkommen.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Januar 2026 laut Destatis gestiegen. Besonders häufig betroffen war das Gastgewerbe, während die Forderungssummen deutlich zurückgingen.

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.