Ermäßigter Steuersatz bei Abfindungen auch für Eigenkündigung

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Erhalten Arbeitnehmer aus einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung, wird diese nach der sogenannten Fünftel-Regelung nur ermäßigt besteuert. «Dabei wird die volle Summe im Jahr der Auszahlung versteuert, aber nur ein Fünftel wirkt sich auf den Steuersatz aus», sagt Julia Jirmann vom Bund der Steuerzahler.

Erhalten Arbeitnehmer eine weitere Zahlung, weil sie eine Ausstiegsklausel in Anspruch nehmen und vorzeitig kündigen, kann dies ebenfalls ermäßigt besteuert werden. Das entschied das Finanzgericht Hessen (Az.: 10 K 1597/20).

Sprinterklausel ermöglicht vorzeitigen Ausstieg

Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die sich mit ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung einigte. Zusätzlich vereinbarten die Parteien eine sogenannte Sprinterklausel.

Die Klägerin erhielt also das Recht, vorzeitig - also vor der vereinbarten Vertragsaufhebung - zu kündigen und bekam dafür eine weitere Abfindung gezahlt. Von dieser Ausstiegsklausel machte sie Gebrauch und und verlangte für beide Abfindungen dann die ermäßigte Besteuerung.

Das Finanzamt teilte den Betrag jedoch auf: Nur für die Zahlung aus dem Aufhebungsvertrag gewährte es eine ermäßigte Besteuerung. Die Zahlung für den vorzeitigen Ausstieg besteuerte es in voller Höhe.

Kündigung hat nur Auswirkungen auf Zeitpunkt

Im darauffolgenden Rechtsstreit bekam die Klägerin Recht: Beide Zahlungen beruhen auf dem Aufhebungsvertrag und sind eine Entschädigung für entgangene Einnahmen. Die Kündigung der Arbeitnehmerin ziehe nur den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor, so die Richter.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. «Betroffene können sich auf dieses Verfahren berufen, wenn das Finanzamt die ermäßigte Steuer nach der sogenannten Fünftelregelung in einem ähnlichen Fall verweigert», rät Julia Jirmann. Dann sollte man Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen und das Aktenzeichen nennen.

Vorsicht sei jedoch geboten, wenn jemand ohne jegliche Veranlassung durch den Arbeitgeber kündigt. Es empfiehlt sich im Vorfeld abzuklären, welche steuerlichen Folgen damit verbunden sind. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Klimaschutz mit Messer und Gabel: Was wir essen, hat immensen Einfluss auf unsere CO2-Bilanz. Experten haben überraschende Daten zusammengetragen – und halten ein ambitioniertes Ziel für möglich.

Sie wollen offene Stellen schnell bekannt machen? Verleihen Sie Ihrer Ausschreibung mit einer Veröffentlichung im Tageskarte-Newsletter und auf der Tageskarte-Webseite FÜR NUR 199 EURO jetzt zusätzlichen Schwung. 13.500 echte Abonnenten jetzt einfach und direkt ansprechen.

Die GEMA erinnert Veranstalter daran, fehlende Setlisten für Live-Veranstaltungen aus dem Jahr 2025 bis zum 20. März 2026 einzureichen. Ohne Musikfolge kann eine Nachberechnung erfolgen.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist 2025 um über zehn Prozent gestiegen. Besonders das Gastgewerbe kämpft mit einer hohen Ausfallrate und gehört zu den am stärksten betroffenen Branchen.

Auszubildende Köche und Köchinnen haben bei den Niedersächsischen Jugendmeisterschaften ihr Können unter Beweis gestellt und dabei auch die Ausbilder überrascht. Die Motivation für die Teilnahme an dem Wettbewerb ging bei den einzelnen Teilnehmern weit auseinander.

In Darmstadt haben sich Nachwuchskräfte des Gastgewerbes bei den 42. Hessenmeisterschaften des DEHOGA Hessen gemessen. 18 Auszubildende traten im Finale in den Bereichen Küche, Service und Hotelfach an.

In Göttingen sind die Landesmeister der niedersächsischen Jugendmeisterschaften im Gastgewerbe ermittelt worden. 30 Auszubildende aus zehn Berufsschulen traten in Theorie und Praxis gegeneinander an. Drei Siegerinnen vertreten Niedersachsen nun bei den Deutschen Jugendmeisterschaften in Mainz.

Der Pro-Kopf-Verbrauch von Eiern in Deutschland ist 2025 auf 252 Stück gestiegen. Trotz sinkender Hennenbestände konnte die heimische Produktion durch eine höhere Legeleistung stabil gehalten werden.

Wer von der Firma ein Fahrrad gestellt bekommt, muss dafür in der Regel auf einen Teil seines Bruttolohns verzichten. Und das ist noch nicht alles. Echte Diensträder indes sind eher selten.

Rund 7,7 Millionen Menschen – knapp jeder fünfte Arbeitnehmer – verdienten im vergangenen Jahr weniger als 15 Euro brutto pro Stunde. Besonders betroffen zeigt sich das Gastgewerbe, in dem über 1,1 Millionen Beschäftigte unter dieser Marke liegen.