Essen lockt Gen Z ins Büro

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Für die Gen Z, also die zwischen 1997 und 2012 geborenen Jahrgänge, ist gesundes und bezahlbares Essen am Arbeitsplatz ein bedeutendes Kriterium bei der Arbeitsplatzwahl: Die junge Generation erwartet von ihrem Arbeitgeber Frische und Vielfalt zu einem bezahlbaren Preis. Das ist eine der zentralen Erkenntnisse einer aktuellen Studie des Münchner Food-Tech-Unternehmens Foodji. Bereits zum dritten Mal befragte das Unternehmen Beschäftigte in Deutschland nach ihren Vorlieben und Einschätzungen zu ihrer Pausenverpflegung am Arbeitsplatz. Erstmals betrachtete es dabei generationsspezifische Unterschiede und schlüsselte die Ergebnisse nach Beschäftigten der Generation Z und älteren Beschäftigten auf.  

Gen Z legt bei Essensauswahl Wert auf den Preis 

Bei der Essensauswahl fällt der Preis für die Gen Z stärker ins Gewicht als für ihre älteren Kollegen. 69 Prozent der Befragten aus der Generation geben an, dass dieser Faktor ihre Speisenauswahl stark beeinflusst, während dies bei der älteren Generation nur für 44 Prozent zutrifft. Jeder dritte junge Beschäftigte möchte nicht mehr als vier Euro für ein Mittagessen am Arbeitsplatz ausgeben. Bei den älteren ist es hingegen nur jeder fünfte. Insgesamt ist die Zahlungsbereitschaft dennoch gestiegen: So sind die befragten Beschäftigten unabhängig ihres Alters bereit, im Durchschnitt 5,86 Euro für ein Mittagessen am Arbeitsplatz zu bezahlen. 2023 waren es noch 5,47 Euro. 

Neben Geschmack, Frische und Gesundheit legen alle Altersgruppen außerdem Wert auf Nachhaltigkeit: Zwei Drittel der jüngeren und drei Viertel der älteren Befragten geben an, dass ihnen dieser Aspekt wichtig ist. In beiden Altersgruppen achten neun von zehn Befragten nach eigenen Angaben im Sinne der Nachhaltigkeit darauf, möglichst keine Lebensmittel zu verschwenden.  

Mitarbeiterverpflegung wird als größter Benefit empfunden

45 Prozent der Gen Z und 34 Prozent der älteren Umfrageteilnehmer bereiten ihr Essen zu Hause vor. Zugleich ist die überwiegende Mehrheit in beiden Gruppen nicht bereit, viel Pausenzeit für die Essensbeschaffung aufzuwenden (Gen Z: 97 Prozent, ältere Generationen: 96 Prozent). Entsprechend finden drei Viertel der Befragten unabhängig ihres Alters, dass ein Verpflegungsangebot am Arbeitsplatz einen größeren Vorteil bietet als andere Zusatzleistungen des Arbeitgebers.  

Zudem sagen 92 Prozent aller Altersgruppen aus, sich durch gesunde Ernährung bei der Arbeit fitter, gesünder, produktiver und motivierter zu fühlen. Im Vergleich zu den älteren Befragten hat die Gen Z daneben vor allem die sozialen Aspekte der Mitarbeiterverpflegung im Blick: So empfinden 63 Prozent der Jüngeren eine Pausenverpflegung als Anreiz, ins Büro zu kommen. In den älteren Generationen fühlt sich davon nur jeder zweite (48 Prozent) angelockt. Analog dazu stimmen fast drei Viertel (73 Prozent) der jüngeren Befragten voll und ganz zu, dass ein Verpflegungsangebot den Arbeitsplatz attraktiver macht. Bei den älteren Befragten sind es nur 64 Prozent. 

Bedürfnisse junger Beschäftigter ernstnehmen 

Ein ansprechendes Essensangebot ist für die Gen Z mehr als nur ein Zusatzangebot. Es macht den Arbeitsplatz für sie zu einem Ort, an dem sie sich gerne aufhalten. Gerade in Zeiten, in denen Arbeitgeber nach Wegen suchen, eine höhere Büropräsenz zu etablieren, ist das eine entscheidende Erkenntnis, wie Daniel von Canal, Geschäftsführer und Mitgründer von Foodji, unterstreicht: „Angesichts von Rezession und Fachkräftemangel müssen Unternehmen mehr dafür tun, damit sich Mitarbeitende am Arbeitsplatz wohlfühlen. Dazu gehört Essen als menschliches Grundbedürfnis – wenn sich Arbeitgeber darum kümmern, wird der Arbeitsplatz zu einem Ort, an dem sich Mitarbeitende wohlfühlen.“

„30 Prozent der heute Erwerbstätigen gehen in den nächsten Jahren in Rente. Um auch in Zukunft qualifizierte Mitarbeitende zu finden und zu halten, müssen sich Arbeitgeber mit den Erwartungen junger Beschäftigter auseinandersetzen“, sagt Felix Munte, CEO und Mitgründer von Foodji. „Unsere Befragung zeigt, dass ein Verpflegungsangebot am Arbeitsplatz für die Gen Z längst kein Nice-to-have mehr ist. Nur wenn Unternehmen darauf eingehen und entsprechende Angebote machen, können sie sich als attraktiver Arbeitgeber für junge Talente positionieren.“ 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.

In deutschen Büros täuschen Beschäftigte gezielt Produktivität vor, um Führungskräften zu imponieren. Bei einer Umfrage gaben zwei Drittel der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Maßnahmen ergriffen zu haben, um produktiver oder engagierter zu wirken.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat einen Leitfaden zur Raumakustik in Gastronomie und Kantinen veröffentlicht. Darin werden Ursachen von Lärm sowie Maßnahmen zur Reduzierung beschrieben.

Kündigungsregelungen spielen vor dem Bundesarbeitsgericht immer wieder eine Rolle. Nun wurde die Frage beantwortet, ob gekündigte Arbeitnehmer bei einer Freistellung benachteiligt werden.

Der französische Hersteller Gillot ruft Chargen des Camembert de Normandie zurück, da eine Verunreinigung mit Escherichia coli festgestellt wurde. Betroffene Verbraucher in zehn Bundesländern sollten das Produkt mit der Chargennummer 031241 nicht verzehren.