Experte erklärt: Wie sehr darf ich in der Bewerbung übertreiben?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ob Sprachkenntnisse, Auslandserfahrung oder Projektmanagement-Skills: Bei der Bewerbung gilt es, sich möglichst gut zu verkaufen. Da lässt man die eigenen Erfahrungen und Fähigkeiten gerne mal besser klingen als sie eigentlich sind. Was ist noch im Rahmen, und wo fängt Schummelei an? Ben Dehn vom Bewerbungsservice «Die Bewerbungsschreiber» in Bochum hat Antworten.

Ist es so schlimm, im Lebenslauf zu übertreiben und zu beschönigen? Macht das nicht jeder?

Dehn: Es stimmt schon, dass Bewerber und Bewerberinnen hin und wieder einen Hang zur Übertreibung ausleben und insbesondere die «unrunden» Phasen des Werdegangs beschönigen. Der Klassiker ist das Weglassen von Monatsangaben, um über längere berufliche Auszeiten hinwegzutäuschen. Aber der Trick ist so alt wie die Bewerbung selbst und wird schnell durchschaut.

Grundsätzlich sollten Bewerber und Bewerberinnen Beschönigungen und Übertreibungen dringend vermeiden, vor allem bei der Beschreibung ihrer fachlichen Fähigkeiten. Im Vorstellungsgespräch fällt einem das Blendwerk vor die Füße. Wer da nicht souverän bleibt, hat spätestens dann verloren.

Zwar würden wir nicht pauschal dazu raten, aber Bewerberinnen und Bewerber können bei noch anzueignenden Fähigkeiten, die wenig spezialisiert sind und autodidaktisch erlernt werden können, etwa grundlegende Sprach- oder EDV-Kenntnisse, den eigenen Kenntnisstand etwas beschönigen. Vor allem, wenn noch genügend Zeit bleibt, Neues dazuzulernen oder vorhandenes Wissen aufzufrischen.

Mit Blick auf eine Stellenanzeige sollte man aber nicht krampfhaft versuchen, unbedingt 100 Prozent der geforderten Fähigkeiten abzudecken. Wer etwa 70 bis 75 Prozent der Anforderungen abdeckt, kann sich durchaus bewerben. Zumal es so oder so einige Inhalte geben wird, bei denen das sogenannte «Learning on the Job» vom Arbeitgeber gefördert wird.

Wo verläuft denn die Grenze zwischen aufgehübscht und getäuscht?

Dehn: Die Grenze ist überschritten, wenn Bewerberinnen oder Bewerber fachspezifische Fähigkeiten angeben, über die sie nicht verfügen oder Zeiträume beruflicher Auszeiten vertuschen, die sich durch Arbeitszeugnisse belegen oder widerlegen lassen. Lügen darf niemand in der Bewerbung.

Auch Übertreibungen werden früher oder später immer auffallen. Selbst, wenn Bewerberinnen oder Bewerber im ersten Moment erfolgreich sind und den Job bekommen, bleiben sie im Berufsalltag hinter den von ihnen angepriesenen Fähigkeiten zurück und fallen dadurch negativ auf. Übertreibungen sind also als No-Go zu bezeichnen.

Aber: «Stärken stärken» darf und soll sogar sein. Bewerberinnen und Bewerber sollten sich nicht unter Wert verkaufen, keine Rechtfertigungen oder Entschuldigungen suchen, sondern selbstbewusst auftreten.

Wann merkt auch die Personalabteilung schnell, dass mit dem Lebenslauf vielleicht etwas nicht stimmen kann?

Dehn: Wer mit seiner Bewerbung überzeugt, kommt in die engere Auswahl für einen Job. Spätestens dann werden Bewerbungsunterlagen noch einmal genauer begutachtet und auch die Anlagen gesichtet, allen voran natürlich die Arbeitszeugnisse.

Sofern hier Diskrepanzen zu den getätigten Angaben und Aussagen in der Bewerbung bestehen, fällt auf, dass etwas nicht stimmen kann. Das Worst-Case-Szenario ist dann das vorzeitige Aus im Bewerbungsprozess.

Das Best-Case-Szenario ist die Einladung zum Vorstellungsgespräch, bei dem Personalerinnen und Personaler jedoch bereits mit einem Fragezeichen im Kopf starten und ihr Gegenüber ganz genau unter die sprichwörtliche Lupe nehmen.

Für Bewerberinnen oder Bewerber gilt es, abgegriffene Floskeln aufzubrechen und diese in der Bewerbung durch individuelle, selbstbewusste und vor allem authentische Formulierungen zu ersetzen. Wer eine definierte Vorstellung von seinen Fähigkeiten und dem Mehrwert hat, den er oder sie einem Unternehmen bieten kann, beeindruckt den Menschen am anderen Ende mehr als jemand, der sich und seine Leistungen künstlich aufplustert. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Studie zur Außengastronomie zeigt, dass Kartenzahlung von Gästen überwiegend positiv bewertet wird. Wie aus einer Mitteilung hervorgeht, haben 79 Prozent der Befragten bereits einen Besuch in einem saisonalen Gastronomiebetrieb eingeplant, während 77 Prozent die Möglichkeit zur Kartenzahlung grundsätzlich begrüßen.

Die Stimmung der deutschen Verbraucher ist vor allem wegen der Folgen des Iran-Krieges schlecht. Die Einkommenserwartungen sind eingebrochen, Inflationsängste machen sich breit und drücken auf die Kauflaune.

Eine aktuelle Bitkom-Studie zeigt, dass 72 Prozent der deutschen Unternehmen die Frauenförderung organisatorisch verankert haben, wobei in fast jedem zweiten Betrieb die Geschäftsführung direkt zuständig ist.

Die Sächsische Landesbibliothek hat den Nachlass der DDR-Kochbuchautorin Ursula Winnington übernommen. Die Sammlung der DDR-Kochbuchikone soll künftig im Deutschen Archiv der Kulinarik für Forschung und Öffentlichkeit zugänglich sein.

Wenn die Kita zu ist, muss das Kind zu Hause betreut werden. Aber wie, wenn die Eltern doch eigentlich arbeiten müssen? Eine mögliche Lösung: Urlaub beantragen. Aber muss der Arbeitgeber den auch zwingend genehmigen?

Der Personalmangel in der deutschen Wirtschaft zwingt Unternehmen zunehmend zum Umdenken bei der Arbeitsplatzgestaltung. Eine aktuelle Studie des Digitalverbands Bitkom liefert dazu nun Zahlen aus der Industrie, die als Blaupause für andere Branchen dienen könnten.

Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, Loyalität und Fachwissen: Solche Eigenschaften galten früher im Job als unabdingbar. Und heute? Was verbirgt sich hinter den «Future Skills» - und wer braucht sie?

Seit Mitte März gibt es in Deutschland frischen Spargel. Die Lust auf das Stangengemüse ist 2025 aber etwas gesunken, wie neue Daten zeigen. Besonders eine Gruppe kann mit Spargel wenig anfangen.

Der reale Umsatz im deutschen Gastgewerbe blieb im Februar 2026 gegenüber dem Vormonat unverändert, während er im Vorjahresvergleich preisbereinigt deutlich sank. Besonders die Gastronomie verzeichnete im Vergleich zum Februar 2025 spürbare reale Einbußen.

Die Umsätze im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe liegen 2025 weiterhin unter dem Niveau von 2016. Das zeigen vorläufige Zahlen des Landesamts IT.NRW.