Experte erklärt: Wie sehr darf ich in der Bewerbung übertreiben?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ob Sprachkenntnisse, Auslandserfahrung oder Projektmanagement-Skills: Bei der Bewerbung gilt es, sich möglichst gut zu verkaufen. Da lässt man die eigenen Erfahrungen und Fähigkeiten gerne mal besser klingen als sie eigentlich sind. Was ist noch im Rahmen, und wo fängt Schummelei an? Ben Dehn vom Bewerbungsservice «Die Bewerbungsschreiber» in Bochum hat Antworten.

Ist es so schlimm, im Lebenslauf zu übertreiben und zu beschönigen? Macht das nicht jeder?

Dehn: Es stimmt schon, dass Bewerber und Bewerberinnen hin und wieder einen Hang zur Übertreibung ausleben und insbesondere die «unrunden» Phasen des Werdegangs beschönigen. Der Klassiker ist das Weglassen von Monatsangaben, um über längere berufliche Auszeiten hinwegzutäuschen. Aber der Trick ist so alt wie die Bewerbung selbst und wird schnell durchschaut.

Grundsätzlich sollten Bewerber und Bewerberinnen Beschönigungen und Übertreibungen dringend vermeiden, vor allem bei der Beschreibung ihrer fachlichen Fähigkeiten. Im Vorstellungsgespräch fällt einem das Blendwerk vor die Füße. Wer da nicht souverän bleibt, hat spätestens dann verloren.

Zwar würden wir nicht pauschal dazu raten, aber Bewerberinnen und Bewerber können bei noch anzueignenden Fähigkeiten, die wenig spezialisiert sind und autodidaktisch erlernt werden können, etwa grundlegende Sprach- oder EDV-Kenntnisse, den eigenen Kenntnisstand etwas beschönigen. Vor allem, wenn noch genügend Zeit bleibt, Neues dazuzulernen oder vorhandenes Wissen aufzufrischen.

Mit Blick auf eine Stellenanzeige sollte man aber nicht krampfhaft versuchen, unbedingt 100 Prozent der geforderten Fähigkeiten abzudecken. Wer etwa 70 bis 75 Prozent der Anforderungen abdeckt, kann sich durchaus bewerben. Zumal es so oder so einige Inhalte geben wird, bei denen das sogenannte «Learning on the Job» vom Arbeitgeber gefördert wird.

Wo verläuft denn die Grenze zwischen aufgehübscht und getäuscht?

Dehn: Die Grenze ist überschritten, wenn Bewerberinnen oder Bewerber fachspezifische Fähigkeiten angeben, über die sie nicht verfügen oder Zeiträume beruflicher Auszeiten vertuschen, die sich durch Arbeitszeugnisse belegen oder widerlegen lassen. Lügen darf niemand in der Bewerbung.

Auch Übertreibungen werden früher oder später immer auffallen. Selbst, wenn Bewerberinnen oder Bewerber im ersten Moment erfolgreich sind und den Job bekommen, bleiben sie im Berufsalltag hinter den von ihnen angepriesenen Fähigkeiten zurück und fallen dadurch negativ auf. Übertreibungen sind also als No-Go zu bezeichnen.

Aber: «Stärken stärken» darf und soll sogar sein. Bewerberinnen und Bewerber sollten sich nicht unter Wert verkaufen, keine Rechtfertigungen oder Entschuldigungen suchen, sondern selbstbewusst auftreten.

Wann merkt auch die Personalabteilung schnell, dass mit dem Lebenslauf vielleicht etwas nicht stimmen kann?

Dehn: Wer mit seiner Bewerbung überzeugt, kommt in die engere Auswahl für einen Job. Spätestens dann werden Bewerbungsunterlagen noch einmal genauer begutachtet und auch die Anlagen gesichtet, allen voran natürlich die Arbeitszeugnisse.

Sofern hier Diskrepanzen zu den getätigten Angaben und Aussagen in der Bewerbung bestehen, fällt auf, dass etwas nicht stimmen kann. Das Worst-Case-Szenario ist dann das vorzeitige Aus im Bewerbungsprozess.

Das Best-Case-Szenario ist die Einladung zum Vorstellungsgespräch, bei dem Personalerinnen und Personaler jedoch bereits mit einem Fragezeichen im Kopf starten und ihr Gegenüber ganz genau unter die sprichwörtliche Lupe nehmen.

Für Bewerberinnen oder Bewerber gilt es, abgegriffene Floskeln aufzubrechen und diese in der Bewerbung durch individuelle, selbstbewusste und vor allem authentische Formulierungen zu ersetzen. Wer eine definierte Vorstellung von seinen Fähigkeiten und dem Mehrwert hat, den er oder sie einem Unternehmen bieten kann, beeindruckt den Menschen am anderen Ende mehr als jemand, der sich und seine Leistungen künstlich aufplustert. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.