Fahrtkostenangabe in Steuererklärung gründlich berechnen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

In der Steuererklärung können berufsbedingte Fahrtkosten geltend gemacht werden. Die Finanzämter erkennen für jeden Kilometer der einfachen Wegstrecke zum Job 30 Cent als Werbungskosten an. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 38 Cent. Die Entfernungspauschale gibt es aber nur für Tage, an denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich im Büro gearbeitet haben. Deswegen muss in der Steuererklärung die genaue Anzahl der Präsenzarbeitstage angegeben werden. Krankheits-, Urlaubs- und Homeofficetage zählen nicht dazu.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) rät, für die Angabe der Präsenzarbeitstage besonders penibel nachzurechnen. Der Grund: Finanzämter schauen laut VLH inzwischen genauer hin, ob die Angaben plausibel sind. Bis vor Kurzem sei es übliche Praxis der Finanzbehörden gewesen, bei einer Fünf-Tage-Woche 220 bis 230 Fahrten anzuerkennen. Durch die Corona-Pandemie und vermehrte Homeoffice-Möglichkeiten habe sich das allerdings geändert.

Online-Rechner hilft bei der Ermittlung

Gibt es Ungereimtheiten bei den Angaben, kann das Finanzamt den Steuerpflichtigen dazu auffordern, die Anzahl der Arbeitstage nachzuweisen - etwa durch ein Schreiben des Arbeitgebers. Werden in der Steuererklärung wiederholt zu viele Präsenzarbeitstage angegeben, droht laut VLH im schlimmsten Fall ein Strafverfahren.

Besonders simpel lässt sich die Anzahl der Arbeitstage mit einem Online-Rechner der VLH ermitteln. Dort sind für jedes Bundesland Wochenenden und entsprechende Feiertage berücksichtigt. Wer dazu noch seine Abwesenheitstage aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Homeoffice angibt, bekommt den benötigten Wert angezeigt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Personalnot im Gastgewerbe lässt sich auch an der Anzahl der geschalteten Stellenanzeigen ablesen. Laut einer Untersuchung für die Wirtschaftswoche schalteten insgesamt 105.000 Unternehmen aus dem Gastgewerbe von Januar bis Oktober 2023 1,3 Millionen Stellenanzeigen. Das ist rekordverdächtig.

Mit Unterstützung von Coaches für betriebliche Ausbildung haben in den vergangenen zweieinhalb Jahren mehr als 2500 junge Menschen einen Ausbildungsplatz im Handwerk und 175 im Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz abgeschlossen.

Wer krankgeschrieben ist, muss auch zuhause bleiben? Und verreisen ist dann in jedem Fall ein No-Go? Rund um das Thema Krankschreibung gibt es so einige Annahmen. Was ist dran?

Anderer Job, andere Sprache, anderes Land: Mehr als die Hälfte der Beschäftigten kann sich laut einer Umfrage vorstellen, für ein Unternehmen im Ausland zu arbeiten. Doch wo zieht es die Deutschen hin?

Mit der Vorweihnachtszeit beginnt das genussvolle Schlemmen. Too Good To Go hat untersucht, ob die Deutschen trotz Inflation mehr für Weihnachtseinkäufe ausgeben oder bei Lebensmitteln sparen.

In Dutzenden Ländern weltweit gibt es sie bereits: eine Zuckersteuer auf Getränke. Deutschland hingegen setzt auf Selbstverpflichtungen der Hersteller. Nun zeigt eine Studie, wie viel Geld eine solche Abgabe sparen würde. Und Geld ist in dem Fall noch nicht alles.

Wer ein Unternehmen verlässt, hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Was aber, wenn das nach Meinung des Arbeitnehmenden zu schlecht ausfällt? Ein Gericht entschied, bei wem dann die Beweislast liegt.

Der Normenkontrollrat rät der Bundesregierung zu mehr Mut und weniger Mikromanagement. Die Ampel-Koalition müsse ihre Gesetzgebung in Zukunft nach dem Motto «Weniger, einfacher, digitaler» gestalten, heißt es in seinem Jahresbericht. Ob das gelingt?

Nachhaltigkeit? Da haben die über 60-Jährigen klar die Nase vorn. So lautet ein Fazit der repräsentativen Bevölkerungsbefragung "Weltenretter-Index 2023" im Auftrag der Burger-Restaurantkette Peter Pane.

Bei Einstellungs- und Jahresgesprächen steht meist eher die Höhe im Mittelpunkt. Doch auch wann das Gehalt überwiesen wird, kann im Alltag eine Rolle spielen. Das gilt arbeitsrechtlich.