Fast jedes vierte Unternehmen, das in der Corona-Krise staatliche Hilfen bekam, muss einen Teil davon zurückzahlen. Das geht aus einer vorläufigen Bilanz des Wirtschaftsministeriums hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zugrunde liegen Stichproben der bislang eingereichten 338.000 Anträge für die Schlussabrechnung. Rund 40 Prozent der Betriebe bekommen demnach allerdings auch Nachzahlungen vom Bund.
Die Corona-Überbrückungshilfen wurden unbürokratisch an existenzbedrohte Unternehmen mit hohen Umsatzrückgängen ausgezahlt. Diese Auszahlung war aber an eine Schlussabrechnung gekoppelt - es wurden also der tatsächliche Umsatzrückgang und förderfähige Fixkosten mit der Prognose abgeglichen. Zu Rückforderungen kann es zum Beispiel kommen, wenn der tatsächliche Umsatzrückgang geringer war als bei Antragstellung erwartet.