Fehler bei der Arbeit: Wie man richtig um Entschuldigung bittet

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wer bei der Arbeit einen Fehler gemacht hat, der sollte um Entschuldigung bitten - egal ob beim Chef oder den Kollegen. «Der Fokus liegt dabei auf dem 'Bitten', denn 'sich entschuldigen', das ist nicht möglich», sagt Psychologe Matthias Richter von der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF).

Angst davor, inkompetent zu wirken, muss derjenige, der sich entschuldigt, nicht haben. «Fehler gehören zum Menschen. Wer um Entschuldigung bittet, der reicht seinem Gegenüber die Hand», so der Experte. «Inkompetent ist eher, nicht auf ein solches Entschuldigungsgesuch einzugehen.»

Die Bitte um Entschuldigung sollte aber nicht als Formalie gesehen werden. So sei es wenig sinnvoll, im Affekt Schuld auf sich zu nehmen, die gar nicht besteht. «Erklären Sie Kollegen und/oder Chef lieber unmittelbar, dass Sie das Ergebnis der Situation bedauern», rät Richter. «Und bitten Sie gleichzeitig um Bedenkzeit und eine Aussprache etwas später.»

In der Zwischenzeit kann der Arbeitnehmer nachdenken, seinen Anteil an der Situation einschätzen und später im Gespräch für seine Fehler glaubhaft einstehen. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im deutschen Gastgewerbe hat im August 2025 einen historischen Höchststand erreicht. Laut den jüngsten, von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Daten, sind nun 1.122.500 Menschen in diesem Sektor sozialversicherungspflichtig tätig.

Die Bundesregierung hat eine unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine beschlossen. Die entsprechende „Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis“ wurde am 27. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Zahl der jungen Menschen, die eine Ausbildung im Gastgewerbe anstreben, ist erneut gestiegen. Bis Ende September 2025 meldeten sich 3,5 Prozent mehr Bewerberinnen und Bewerber bei den Arbeitsagenturen als im Vorjahreszeitraum. Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und anschließend zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Der DEHOGA Bundesverband hat die daraus resultierenden Effekte, insbesondere auf die Arbeitsverhältnisse im Gastgewerbe, analysiert und bewertet.

Softwareplattformen und Finanzexperten schlagen Alarm: Die Nutzung Künstlicher Intelligenz hat zu einem signifikanten Anstieg ultrarealistischer, gefälschter Spesenbelege in Unternehmen geführt. Während Spesenbetrug kein neues Phänomen ist, ermöglichen es aktuelle KI-Modelle, täuschend echte Fälschungen ohne technische Vorkenntnisse zu erstellen.

Die neuesten Daten der Bundesagentur für Arbeit zum Oktober 2025 zeigen eine saisonale Entspannung der Arbeitslosenzahlen. Dennoch deuten die anhaltend schwache Beschäftigungsentwicklung und eine geringe Nachfrage nach neuem Personal auf eine fortgesetzte wirtschaftliche Zurückhaltung hin.

Am 11.11. ist es so weit: Die närrische Jahreszeit beginnt. In Köln, Düsseldorf und Mainz wird dann wieder intensiv gefeiert. Eine Studie zeigt: Das jecke Treiben macht auch der Wirtschaft Freude.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht wirksam, wenn sie lediglich per WhatsApp verschickt wird. Obwohl der Messengerdienst oft für die interne Kommunikation in Unternehmen genutzt wird, genügt er nicht den gesetzlichen Anforderungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

In der deutschen Wirtschaft besteht angesichts einer verbesserten Stimmung in den Führungsetagen der Unternehmen weiter Hoffnung auf eine Konjunkturbelebung. Im Oktober stieg das Ifo-Geschäftsklima um 0,7 Punkte auf 88,4 Punkte.

Die einen bleiben für die Karriere, die anderen gehen für den Aufstieg. Beide Wege können eine kluge Entscheidung sein – und beide bringen auch Risiken mit sich. Wann ist der Wechsel die bessere Wahl? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.