Ferienjob: So lange dürfen Schülerinnen und Schüler arbeiten

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Ferienzeit bedeutet für manche Schülerinnen und Schüler auch: Zeit für einen Ferienjob. Doch wie viel und in welchen Jobs sie in den Ferien arbeiten dürfen, hängt von ihrem Alter ab.

Schülerinnen und Schüler unter 13 Jahren dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz etwa gar kein Arbeitsverhältnis eingehen. Ein Ferienjob kommt für sie also nicht infrage.

13- und 14-jährige Schülerinnen und Schüler können in den Ferien «leichte, kindgerechte Tätigkeiten ausüben», erklärt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Christine Chalupa von der Arbeitsrechtskanzlei Wittig Ünalp. Das allerdings nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten, also in der Regel der Eltern.

«Zu den erlaubten Tätigkeiten zählen zum Beispiel das Austragen von Zeitungen, Kinderbetreuung und Nachhilfeunterricht», so Chalupa. Die Arbeitszeiten sind dabei begrenzt: Pro Tag darf maximal zwei Stunden zwischen 8 Uhr und 18 Uhr gearbeitet werden.

Ferienjob für vier Wochen

Schülerinnen und Schüler von 15 bis 17 Jahren können dann bereits einen Ferienjob im klassischen Sinne annehmen, also etwa als Verkäufer, Kellnerin oder Erntehelferin. Sind sie noch schulpflichtig, dürfen sie in den Ferien bis zu vier Wochen am Stück arbeiten. Allerdings höchstens fünf Tage in der Woche von 6 Uhr bis 20 Uhr, so Chalupa. Die maximale Arbeitsdauer liegt bei acht Stunden am Tag. Wochenendarbeit ist nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es aber etwa für Ferienjobs in Krankenhäusern und Pflegeheimen, in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft.

Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren dürfen laut Paragraf 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes zudem bis 22 Uhr in Gaststätten arbeiten. Läuft der Betrieb im Schichtsystem, ist auch eine Arbeitszeit bis 23 Uhr erlaubt.

Übrigens: Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelten Arbeitsrechtlerin Chalupa zufolge noch nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes. Das greift erst bei volljährigen Ferienjobberinnen und Ferienjobbern. Sie müssen dann auch im Ferienjob einen Mindestlohn von derzeit 12 Euro pro Stunde bekommen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Jedes zwölfte Unternehmen in Deutschland fürchtet nach einer aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts akut um die eigene Existenz. Als größte Gefahr sehen die Unternehmen demnach branchenübergreifend Auftragsmangel, der finanzielle Engpässe nach sich zieht.

Der Arbeitgeber fordert eine Krankschreibung - jetzt muss es schnell gehen. Doch auf Angebote im Netz sollte man sich nicht ungeprüft einlassen, zeigt ein Urteil. Die Folgen können erheblich sein.

Sind Schnee, Schneematsch oder Glätte vorhergesagt, wird der Arbeitsweg unter Umständen zur Geduldsprobe. Aber was passiert, wenn Beschäftigte zu spät zur Arbeit kommen?

Die Konjunkturlage im Gastgewerbe zeigt eine anhaltende Abschwächung. Nachdem das Statistische Bundesamt (Destatis) heute für den September 2025 einen Umsatzrückgang meldete, bestätigt der aktuelle DATEV Mittelstandsindex für Oktober 2025 diesen negativen Trend und zeigt eine weitere deutliche Verschlechterung in der Branche.

Der Anteil der von Fachkräftemangel betroffenen Unternehmen in Deutschland hat sich weiter verringert. Trotz des allgemeinen Rückgangs bleibt der Wert im Dienstleistungssektor, insbesondere in der Gastronomie und Hotellerie, weiterhin hoch.

Hochverarbeitete Lebensmitteln sind praktisch und allgegenwärtig. Doch was auf den ersten Blick nach bequemer, schneller Mahlzeit aussieht, kann der Gesundheit langfristig schaden. Die zunehmend von hochverarbeiteten Lebensmitteln dominierte Ernährung trage zum Anstieg von Fettleibigkeit, Diabetes und psychischen Erkrankungen bei, so eine Studie.

Eine aktuelle Studie zur Kundenzufriedenheit europäischer Fernbahnen zeigt: Die Deutsche Bahn belegt im Ranking den letzten Platz. Ein britischer und ein tschechischer Anbieter führen die Liste an.

Die Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH (VEA) versendet aktuell an zahlreiche Betriebe Schreiben, in denen die Lizenzierung von Urheberrechten gefordert wird. Der DEHOGA Bayern rät dringend zur rechtlichen Prüfung.

Gleitzeit, Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit, Schichtdienst, Jobsharing oder Vier-Tage-Woche: Die Möglichkeiten sind vielfältig. Die wichtigsten Arbeitszeitmodelle im Überblick.

Arbeitsverträge können unter bestimmten Voraussetzungen digital abgeschlossen werden. Doch was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis wieder beendet werden soll? Was Beschäftigte beachten sollten.