Feuerlöscher in Restaurant und Hotel: Wie viele und welche?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Feuerlöscher sind das wichtigste Hilfsmittel zur frühen Brandbekämpfung. Kleine Feuer und Brände im Anfangsstadium können mit ihnen gelöscht werden - wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind.

Dazu hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hilfreiche Tipps: 

Zunächst müssen natürlich ausreichend und geeignete Feuerlöscher im Betrieb vorhanden sein. Aber Hand aufs Herz: Wer weiß genau, welche Feuerlöscher man im Betrieb braucht, wieviele Feuerlöscher schon da und ob die richtigen Geräte dabei sind?

Diese Fragen lassen sich recht leicht beantworten – mit dem Berechnungstool der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) „Notwendige Feuerlöscher ermitteln“ im Internet. In vier Schritten überprüft man damit, ob die vorhandenen Kapazitäten ausreichen und die rechtlich vorgeschriebenen, sogenannten „Löschmitteleinheiten“ im Betrieb vorhanden sind: 

  • Brandklasse angeben, 
  • Brandgefährdung bestimmen,
  • Löschmitteleinheiten berechnen,
  • Löschvermögen checken.

Geräte prüfen – Handhabung üben

Damit ist’s aber noch nicht getan: Die geeigneten Feuerlöscher in ausreichender Zahl müssen jederzeit leicht erreichbar und zugänglich sein – möglichst in sicherem Abstand zu potenziellen Brandherden. Die Aufbewahrungsorte sind mit dem Brandschutzzeichen für Feuerlöscher gekennzeichnet. Wenn sie nicht gut sichtbar sind, müssen Aufbewahrungsorte mit Zusatzzeichen markiert werden, zum Beispiel einem Richtungspfeil oder Winkelschildern.

Damit die Löscher im Fall der Fälle sicher funktionieren, müssen sie alle zwei Jahre auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden, und zwar von Fachleuten. Zur Kontrolle wird eine Prüfplakette angebracht. So kann jeder erkennen, ob und wann das Gerät letztmals gecheckt wurde und wann das wieder gemacht werden muss.

Ganz wichtig: Das im Feuerlöscher enthaltene Löschmittel muss zum Löschen der brennenden Stoffe geeignet sein (z. B. Flüssigkeiten wie Benzin, Feststoffe wie Holz und Kartons, oder Gas). Man erkennt das an der sogenannten Brandklasse, die auf dem Feuerlöscher steht (Buchstabe A, B, C, D, F). Für Fettbrände braucht man spezielle Löscher. Aufschluss gibt hier schnell das Piktogramm der Brandklasse F oder bei älteren Feuerlöschern der ergänzende Hinweis "Geeignet zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden".

Nicht zuletzt will der Umgang mit einem Feuerlöscher geübt sein. Wer erst die Bedienungsanleitung des Löschers studieren muss, verliert wertvolle Zeit und hat dann gegen Feuer schlechte Karten. Denn wenn's brennt, kommt es auf Schnelligkeit und die richtige Löschtaktik an. Beides kann man lernen. Am besten bei Löschübungen, die jeder Mitarbeiter einmal mitmachen sollte. 

Weitere Informationen auf den Internetseiten der BGN:
BGN-Branchenwissen Brandschutz (https://bgn-branchenwissen.de/praxishilfen-von-a-z/brandschutz)
Berechnungs-Tool „Notwendige Feuerlöscher ermitteln“ (https://bgn-akzente.de/meldungen/diese-feuerloescher-braucht-man)

Über die BGN:
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben. Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,9 Millionen Menschen in über 380.000 Betrieben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Künstliche Intelligenz macht im Beruf vieles einfacher – aber wer steht gerade, wenn die Tools fehlerhafte Ergebnisse ausspucken? Eine Rechtsexpertin ordnet ein.

Die Verdienstgrenze für Millionen Minijobber steigt zum 1. Januar auf 603 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 633 Euro. Die Grenze wird aufgrund ihrer Koppelung an den gesetzlichen Mindestlohn erhöht: Jede Erhöhung führt automatisch zur Anpassung der Minijobgrenze.

Jedes zwölfte Unternehmen in Deutschland fürchtet nach einer aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts akut um die eigene Existenz. Als größte Gefahr sehen die Unternehmen demnach branchenübergreifend Auftragsmangel, der finanzielle Engpässe nach sich zieht.

Der Arbeitgeber fordert eine Krankschreibung - jetzt muss es schnell gehen. Doch auf Angebote im Netz sollte man sich nicht ungeprüft einlassen, zeigt ein Urteil. Die Folgen können erheblich sein.

Sind Schnee, Schneematsch oder Glätte vorhergesagt, wird der Arbeitsweg unter Umständen zur Geduldsprobe. Aber was passiert, wenn Beschäftigte zu spät zur Arbeit kommen?

Die Konjunkturlage im Gastgewerbe zeigt eine anhaltende Abschwächung. Nachdem das Statistische Bundesamt (Destatis) heute für den September 2025 einen Umsatzrückgang meldete, bestätigt der aktuelle DATEV Mittelstandsindex für Oktober 2025 diesen negativen Trend und zeigt eine weitere deutliche Verschlechterung in der Branche.

Der Anteil der von Fachkräftemangel betroffenen Unternehmen in Deutschland hat sich weiter verringert. Trotz des allgemeinen Rückgangs bleibt der Wert im Dienstleistungssektor, insbesondere in der Gastronomie und Hotellerie, weiterhin hoch.

Hochverarbeitete Lebensmitteln sind praktisch und allgegenwärtig. Doch was auf den ersten Blick nach bequemer, schneller Mahlzeit aussieht, kann der Gesundheit langfristig schaden. Die zunehmend von hochverarbeiteten Lebensmitteln dominierte Ernährung trage zum Anstieg von Fettleibigkeit, Diabetes und psychischen Erkrankungen bei, so eine Studie.

Eine aktuelle Studie zur Kundenzufriedenheit europäischer Fernbahnen zeigt: Die Deutsche Bahn belegt im Ranking den letzten Platz. Ein britischer und ein tschechischer Anbieter führen die Liste an.

Die Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH (VEA) versendet aktuell an zahlreiche Betriebe Schreiben, in denen die Lizenzierung von Urheberrechten gefordert wird. Der DEHOGA Bayern rät dringend zur rechtlichen Prüfung.