Firmenwagen im Homeoffice: Bares Geld bei geringer Nutzung sparen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen für den Arbeitsweg nutzen dürfen, müssen den geldwerten Vorteil versteuern. Wird kein Fahrtenbuch geführt, berechnet der Arbeitgeber dafür in der Regel 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Entfernungskilometer im Monat.

Dabei werden pauschal 15 Tage pro Monat berücksichtigt - unabhängig davon, an wie vielen Tagen der Arbeitsweg tatsächlich zurückgelegt wird. «Wird das Auto aber an weniger als 15 Tagen für den Arbeitsweg genutzt, kann sich der Ansatz der tatsächlichen Fahrten lohnen», erklärt Julia Jirmann vom Bund der Steuerzahler.

Dabei werden für die tatsächlich zurückgelegten Kilometer 0,002 Prozent des PKW-Bruttolistenpreises je Fahrt berechnet. Arbeitnehmer müssen die Tage aufzeichnen.

Korrektur über Steuererklärung

Stellen Arbeitnehmer am Jahresende fest, dass sie den Dienstwagen für Arbeitswege an weniger als 180 Tagen (12 Monate mal 15 Tage) genutzt haben, können sie dies über die Einkommensteuererklärung korrigieren. Der Nachteil: Zu viel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, die auf den erhöhten geldwerten Vorteil entfallen, werden nicht erstattet.

Anderes gilt, wenn der günstigere Ansatz des Firmenwagens gleich bei der Lohnabrechnung vom Arbeitgeber vorgenommen wird. Hier müssen Arbeitnehmer gut dokumentieren, wann der Dienstwagen stehen geblieben ist und dies dem Arbeitgeber mitteilen.

Wechsel ist rückwirkend möglich

«Ein Wechsel der Bewertungsmethode des Firmenwagens bei der Lohnabrechnung des Arbeitgebers ist nun auch rückwirkend möglich», sagt Julia Jirmann mit Verweis auf eine Mitteilung der Finanzverwaltung Schleswig-Holstein.

Voraussetzung bleibt aber, dass die Bewertung für das gesamte Jahr einheitlich nach einer Methode vorgenommen wird und die Aufzeichnungen vorliegen. Bisher sollte die Bewertungsmethode zu Beginn des Kalenderjahres festgelegt werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können nun auch später prüfen, welche Methode günstiger ist.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA hat ein Merkblatt veröffentlicht, das Gastronomiebetrieben Hilfestellung bei der Angebotserstellung für das Jahr 2026 bietet. Hintergrund ist die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen ab dem 1. Januar 2026. Endgültige rechtliche Klarheit wird erst Ende November/Mitte Dezember 2025 erwartet.

Eine Reihe großer Bierhersteller hebt die Preise an. Sechs der zehn meistgetrunkenen Biermarken in Deutschland sind nach einer Analyse des Getränkemarktfachmagazins «Inside» aktuell oder in den kommenden Monaten von Preiserhöhungen der Großbrauereien betroffen. Aktuell werden auch alkoholfreie Getränke teurer.

Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in Hotellerie und Gastronomie. Laut einem Blog-Post der DEHOGA Beratung kann der gezielte Einsatz von KI Arbeitsabläufe effizienter gestalten, die Teams entlasten und die Gästezufriedenheit steigern. Die Technologie bringe jedoch auch Herausforderungen mit sich.

Das Hotel- und Gastgewerbe setzt zur Nachwuchssicherung verstärkt auf internationale Auszubildende. Eine aktuelle Untersuchung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung zeigt, dass Auszubildende mit ausländischem Pass maßgeblich dazu beitragen, den Fachkräftemangel in der Branche zu mildern.

Atemwegserkrankungen setzen Beschäftigte besonders oft außer Gefecht, psychische Belastungen besonders lange. Doch sind Arbeitnehmer heute kränker als früher? Machen sie öfter blau? Oder gibt es andere Gründe?

Verträge auf Zeit können den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern, aber auch zur Belastungsprobe werden. Zwei Rechtsexpertinnen erklären, was bei Befristungen wichtig ist.

Der italienische Prosecco hat in den USA einen historischen Markterfolg erzielt. Neue Daten des Uiv–Vinitaly Observatory bestätigen: Der Schaumwein übertrifft Champagner in den amerikanischen Einzelhandelsumsätzen und wächst viermal schneller als der gesamte italienische Weinmarkt.

Ein gutes Arbeitszeugnis kann die Eintrittskarte für einen neuen Job sein. Auch wenn keine Note darunter steht, verraten die Formulierungen doch einiges. Wie so ein Zeugnis zu lesen ist.

Thüringen meldet einen leichten Rückgang bei Übernachtungen und liegt damit im bundesweiten Trend. Doch einige Regionen und Unterkünfte legen weiter zu.

Unentschuldigtes Fehlen oder wiederholtes Zuspätkommen kann zur Kündigung führen. Doch ab wann ist der Job wirklich in Gefahr? Eine Fachanwältin für Arbeitsrecht klärt auf.