Flugannullierung: Airline haftet laut EuGH nicht für Unfall im Hotel

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Bringt eine Fluggesellschaft nach einem annullierten Flug Passagiere kurzfristig im Hotel unter, muss sie nicht für vom Hotelpersonal verursachte Unfallschäden haften. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag zum Rechtsstreit einer verunglückten Rollstuhlfahrerin mit der österreichischen Fluglinie Niki Luftfahrt. (Rechtssache C-530/19)

Die Österreicherin wollte von Mallorca nach Wien fliegen. Als ihr Flug gestrichen wurde, brachte sie Niki in einem Hotel unter - darauf haben Fluggäste nach EU-Recht einen Anspruch. Die Frau verletzte sich jedoch schwer, als ihr Rollstuhl in der Querrinne eines Weges hängenblieb. Die Kundin verlangt vor österreichischen Gerichten Schadenersatz von Niki, da sich der Unfall auf dem Hotelgelände ereignet habe und die Mitarbeiter des Hauses die Querrille nicht beseitigt oder abgesichert hätten.

Nach dem Urteil des EuGH verpflichtet die EU-Fluggastrechteverordnung die Airline aber nicht zum Schadenersatz für ein Fehlverhalten des Hotelpersonals. Dabei stellen die obersten EU-Richter klar, dass Fluggesellschaften für Personen mit eingeschränkter Mobilität angemessene Betreuung anzubieten hätten. Dazu gehöre, dass sich die Airline vergewissert habe, ob das Hotel vernünftigen Erwartungen an Qualität und Sicherheit entspreche.

Ersatz individueller Schäden durch Fehlverhalten des Hotelpersonals würde jedoch aus Sicht der EU-Richter eine Einzelfallprüfung der Schäden erfordern. Das wiederum würde den Rahmen der Fluggastrechteverordnung sprengen, entschied der EuGH. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer gerade im Nahen Osten festsitzt, kann höchstens mobil arbeiten. Warum das arbeitsrechtlich womöglich heikel ist und welche Risiken Arbeitgeber und Beschäftigte in solchen Fällen kennen sollten.

Struktureller Wandel bei der dfv Mediengruppe: Die eigenständige redaktionelle Arbeit der Fachmedien tw tagungswirtschaft und m+a report wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die Marken werden in die veranstaltungsorientierte dfv Conference Group überführt.

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.