Förderung der Beratung von Unternehmen zum vermehrten Einsatz von Bio-Lebensmitteln

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln zu erhöhen, um ihr Ziel von 30 Prozent Bio-Anteil auf den deutschen Landwirtschaftsflächen bis 2030 erreichen zu können.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert daher ab sofort die Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung, die „ihr Speisenangebot nachhaltiger und gesünder gestalten wollen und dafür Bio-Lebensmittel in ihr Speisenangebot neu aufnehmen oder deren Anteil am Gesamtwareneinsatz ausweiten möchten“. Als Zielgruppe werden auch ausdrücklich Hotels, Restaurants und die Gemeinschaftsverpflegung genannt. Darüber informiert der DEHOGA Bundesverband.

Unternehmen, die mit Bio in ihren Küchen starten oder den Öko-Anteil auf mindestens 30 Prozent des monetären Wareneinsatzes erhöhen wollen, können finanzielle Unterstützung bei der Beratung und Mitarbeiterschulung beantragen. Der angestrebte Mindest-Bio-Anteil in den Menüs liegt bei 30 Prozent, wobei der regionale Bezug zu prüfen und nach Möglichkeit zu berücksichtigen ist. Bezuschusst werden maximal 80 Prozent der Beratungskosten. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 35.000 Euro.

Projektanträge können bis zum 31.12.2027 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingereicht werden. Die Anträge sind bis spätestens zwei Monate vor der ersten Beratung einzureichen.

Weitere Informationen und das Antragsformular  hier…

Zurück

Vielleicht auch interessant

Jedes zwölfte Unternehmen in Deutschland fürchtet nach einer aktuellen Umfrage des Ifo-Instituts akut um die eigene Existenz. Als größte Gefahr sehen die Unternehmen demnach branchenübergreifend Auftragsmangel, der finanzielle Engpässe nach sich zieht.

Der Arbeitgeber fordert eine Krankschreibung - jetzt muss es schnell gehen. Doch auf Angebote im Netz sollte man sich nicht ungeprüft einlassen, zeigt ein Urteil. Die Folgen können erheblich sein.

Sind Schnee, Schneematsch oder Glätte vorhergesagt, wird der Arbeitsweg unter Umständen zur Geduldsprobe. Aber was passiert, wenn Beschäftigte zu spät zur Arbeit kommen?

Die Konjunkturlage im Gastgewerbe zeigt eine anhaltende Abschwächung. Nachdem das Statistische Bundesamt (Destatis) heute für den September 2025 einen Umsatzrückgang meldete, bestätigt der aktuelle DATEV Mittelstandsindex für Oktober 2025 diesen negativen Trend und zeigt eine weitere deutliche Verschlechterung in der Branche.

Der Anteil der von Fachkräftemangel betroffenen Unternehmen in Deutschland hat sich weiter verringert. Trotz des allgemeinen Rückgangs bleibt der Wert im Dienstleistungssektor, insbesondere in der Gastronomie und Hotellerie, weiterhin hoch.

Hochverarbeitete Lebensmitteln sind praktisch und allgegenwärtig. Doch was auf den ersten Blick nach bequemer, schneller Mahlzeit aussieht, kann der Gesundheit langfristig schaden. Die zunehmend von hochverarbeiteten Lebensmitteln dominierte Ernährung trage zum Anstieg von Fettleibigkeit, Diabetes und psychischen Erkrankungen bei, so eine Studie.

Eine aktuelle Studie zur Kundenzufriedenheit europäischer Fernbahnen zeigt: Die Deutsche Bahn belegt im Ranking den letzten Platz. Ein britischer und ein tschechischer Anbieter führen die Liste an.

Die Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH (VEA) versendet aktuell an zahlreiche Betriebe Schreiben, in denen die Lizenzierung von Urheberrechten gefordert wird. Der DEHOGA Bayern rät dringend zur rechtlichen Prüfung.

Gleitzeit, Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit, Schichtdienst, Jobsharing oder Vier-Tage-Woche: Die Möglichkeiten sind vielfältig. Die wichtigsten Arbeitszeitmodelle im Überblick.

Arbeitsverträge können unter bestimmten Voraussetzungen digital abgeschlossen werden. Doch was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis wieder beendet werden soll? Was Beschäftigte beachten sollten.