Freibetrag steigt: Höheres Dezember-Gehalt für Beschäftigte

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich im Dezember auf etwas mehr Nettogehalt freuen - und das ganz ohne Gehaltserhöhung oder Weihnachtsgeld. Der Grund ist vielmehr eine rückwirkende Steuererleichterung, die der Bundesrat Ende November bewilligt hat.

Damit wurde der sogenannte Grundfreibetrag zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf nun 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt genau der doppelte Betrag von 23.568 Euro.

Aufgrund der späten Anpassung des Freibetrags haben Beschäftigte der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) zufolge in den ersten elf Monaten des Jahres zu viel Lohnsteuer abgezogen bekommen. Der Ausgleich erfolgt jetzt mit der Dezember-Abrechnung auf einen Schlag - dadurch wird weniger Lohnsteuer vom Bruttogehalt abgezogen.

Beispiel schafft Klarheit

Was das konkret für den Geldbeutel bedeutet, wird durch ein Beispiel deutlicher:

  • Ein lediger und kinderloser Arbeitnehmer mit einem Monatslohn von 3.000 Euro hat laut dem Lohnsteuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums bis November monatlich 322,08 Euro Lohnsteuer gezahlt.
  • Die nachträgliche Anpassung des Grundfreibetrags sorgt dafür, dass ihm im Dezember lediglich 288,08 Euro abgezogen werden - also gut 34 Euro weniger.
  • Bei größerem Verdienst fällt der Betrag entsprechend größer aus, bei einem niedrigeren Gehalt kleiner.

Übrigens: Die Anpassung des Grundfreibetrags hat auch Auswirkungen für Ruheständler. Sie sind nämlich dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihre Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Diese neue Grenze liegt für sie für 2024 nun also bei 11.784 Euro anstatt zuvor 11.604 Euro. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?