Freibetrag steigt: Höheres Dezember-Gehalt für Beschäftigte

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich im Dezember auf etwas mehr Nettogehalt freuen - und das ganz ohne Gehaltserhöhung oder Weihnachtsgeld. Der Grund ist vielmehr eine rückwirkende Steuererleichterung, die der Bundesrat Ende November bewilligt hat.

Damit wurde der sogenannte Grundfreibetrag zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf nun 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt genau der doppelte Betrag von 23.568 Euro.

Aufgrund der späten Anpassung des Freibetrags haben Beschäftigte der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) zufolge in den ersten elf Monaten des Jahres zu viel Lohnsteuer abgezogen bekommen. Der Ausgleich erfolgt jetzt mit der Dezember-Abrechnung auf einen Schlag - dadurch wird weniger Lohnsteuer vom Bruttogehalt abgezogen.

Beispiel schafft Klarheit

Was das konkret für den Geldbeutel bedeutet, wird durch ein Beispiel deutlicher:

  • Ein lediger und kinderloser Arbeitnehmer mit einem Monatslohn von 3.000 Euro hat laut dem Lohnsteuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums bis November monatlich 322,08 Euro Lohnsteuer gezahlt.
  • Die nachträgliche Anpassung des Grundfreibetrags sorgt dafür, dass ihm im Dezember lediglich 288,08 Euro abgezogen werden - also gut 34 Euro weniger.
  • Bei größerem Verdienst fällt der Betrag entsprechend größer aus, bei einem niedrigeren Gehalt kleiner.

Übrigens: Die Anpassung des Grundfreibetrags hat auch Auswirkungen für Ruheständler. Sie sind nämlich dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihre Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Diese neue Grenze liegt für sie für 2024 nun also bei 11.784 Euro anstatt zuvor 11.604 Euro. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Tausende finden nach der Schule keinen Ausbildungsplatz, beginnen erst mal Übergangsweise Praktika oder Kurse. Viele könnten aber eigentlich direkt durchstarten, ergibt eine Befragung.

Arbeitnehmer in Mecklenburg-Vorpommern melden sich häufiger krank als Beschäftigte in anderen Bundesländern. Nach Feststellungen größerer Krankenkassen belegt nun auch eine Erhebung der KKH den vergleichsweise hohen Krankenstand.

In vielen Regionen Deutschlands ist Wohnraum knapp. Arbeitskräfte und Auszubildende des Gastgewerbes sind aber auf bezahlbare Unterkünfte angewiesen. Eine Broschüre beschreibt jetzt gute Beispiele, auch aus dem Gastgewerbe, sowie Informationen zu Fördermöglichkeiten.

Die Zahl der bis Ende September 2024 abgeschlossenen Ausbildungsverträge in den sieben gastgewerblichen Ausbildungsberufen ist das dritte Jahr in Folge gestiegen: Im Vergleich zum Vorjahr gab es 1,2 Prozent mehr Neuverträge. Gegenüber dem Vorpandemiejahr 2019 lagen die Vertragszahlen sogar 3,0 Prozent höher.

Bei längeren Erkrankungen zahlt nach einiger Zeit die Krankenkasse Krankengeld. Dazu dürfen sich Beschäftigte aber keine Nachlässigkeit beim Thema Attest erlauben.

Ein Brandschutzsystem kann Leben retten. Ein Fehlalarm hingegen kann den Urlaub empfindlich stören. Besonders ärgerlich wird es, wenn ein unnötiger Feuerwehreinsatz hohe Kosten verursacht. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt, worauf zu achten ist.

Pflicht, Freizeit oder Kompromiss? Weiterbildungen im Job werfen oft Fragen auf: Was ist erlaubt, wann zählt die Zeit als Arbeitszeit – und wer zahlt für den Kurs?

Die Urlaubsplanung für 2025 steht an, und viele Reisende fragen sich, ob sie ein exotisches Ziel ins Auge fassen sollen. Hilfe bietet hier die „Travel Risk Map“, die jährlich herausgegeben wird und Länder nach Sicherheitsrisiken einstuft.

Viele Beschäftigte nutzen das Homeoffice gerne mal dafür, einen kurzen Erholungsschlummer einzulegen. Zu diesem Ergebnis kommt die Krankenkasse Pronova BKK nach einer Online-Umfrage.

In der Wirtschaftskrise melden immer mehr Unternehmen Insolvenz an. Die meisten in den Branchen Verkehr und Lagerei, Bau und Gastgewerbe. Auch zum Jahresende steigt die Zahl kräftig. Für 2025 erwarten Experten nichts Gutes.