Fristen im Job: Lohnansprüche können schnell verfallen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Fristen im Job: So schnell können Lohnansprüche verfallen


 

Einfach abwarten? Das kann teuer werden: Warum manche Lohnansprüche schneller verfallen, als man denkt – und worauf Arbeitnehmer unbedingt achten sollten.

 

Berlin (dpa/tmn) – Wird Urlaubsgeld nicht ausgezahlt oder bleiben Überstunden unbezahlt, denkt man vielleicht: Darum kümmere ich mich später. Doch wer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nicht rechtzeitig geltend macht, geht schnell leer aus. Der Grund: sogenannte Ausschlussfristen. Darauf weist die Arbeitskammer des Saarlandes hin. Diese Fristen legen fest, innerhalb welcher Zeit bestimmte Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber erhoben werden müssen – sonst verfallen sie.

Kurz und knapp – und schnell vorbei

Ausschlussfristen sind in vielen Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Oft betragen sie nur drei bis sechs Monate. Wird zum Beispiel ein Lohnbestandteil nicht ausgezahlt, muss dieser eingefordert werden – innerhalb dieser kurzen Frist. Sonst erlischt der Anspruch, selbst wenn er inhaltlich gerechtfertigt wäre. Auch Arbeitgeber müssen sich an solche Fristen halten. Zum Beispiel, wenn sie Schadenersatz geltend machen wollen.

Häufig sind Ausschlussfristen zweistufig aufgebaut: Zunächst muss der Anspruch schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Wird er abgelehnt oder bleibt eine Reaktion aus, folgt eine zweite Frist, innerhalb derer der Anspruch eingeklagt werden muss. Nur wer beide Stufen einhält, kann seine Forderung durchsetzen.

Genau hinschauen – auch ins Kleingedruckte

Ausschlussfristen stehen nicht immer direkt im Arbeitsvertrag. Oft wird darin beispielsweise nur auf einen Tarifvertrag verwiesen, in dem die Fristen geregelt sind. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte genau prüfen, ob ein solcher Bezug im Vertrag enthalten ist – oder sich rechtlich beraten lassen. Denn: Auch wer nichts von der Ausschlussfrist weiß, kann seinen Anspruch verlieren. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.