Gastgewerbe in Hessen rechnet mit Umsatzverlust in Milliardenhöhe

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Das hessische Gastgewerbe stellt sich wegen der Corona-Pandemie mit monatelangen Einschränkungen auf Milliardeneinbußen ein. Der DEHOGA rechnet mit einem Umsatzverlust in Höhe von 3,85 Milliarden Euro, wie Hauptgeschäftsführer Julius Wagner der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden sagte. Das sei rund ein Drittel des normalen Jahresumsatzes. Im Jahr 2018 hatte das hessische Gastgewerbe noch einen Gesamtumsatz von 9,8 Milliarden Euro erwirtschaftet.

Die Gastronomen hätten sich zwar mit Weihnachts- und Silvestermenüs zum Liefern vorbereitet, erklärte Wagner. Damit erzielten die Betriebe zwar auch gewisse Umsätze. Diese machten aber nur rund 20 Prozent eines normalen Dezember-Umsatzes aus. Auch bei den in Hessen an den Feiertagen offenen Hotels sei nur ein geringes Geschäft gemacht worden. Nur etwa 30 Prozent der Hotels hätten in der Zeit überhaupt geöffnet.

Der Verband sorge sich um unverschuldete Insolvenzen, sagte Wagner. Deshalb sei auch die rasche Auszahlung der finanziellen Hilfen für die Betriebe so wichtig, um sie vor dem Aus zu bewahren. Dabei gehe es gerade auch um inhabergeführte Familienunternehmen, die etwa einen Cafébetrieb mit zugehöriger Bücherei haben oder Landgasthöfe. Diese dürften bei den Anträgen für Finanzhilfen nicht durch das Raster fallen.

Die Zahl der Unternehmen, die sich akut in ihrer Existenz gefährdet sehen, steige, je länger die Wirtschaftshilfen auf sich warten ließen, mahnte der Hauptgeschäftsführer. Bei der jüngsten Dehoga-Umfrage zur wirtschaftlichen Lage im Gastgewerbe im Dezember hätten über 73 Prozent der Befragten angegeben, sich Sorgen um den Unternehmensfortbestand zu machen. Der Unmut in der Branche wegen der zähen Auszahlungen sei groß.

Der bundesweite Corona-Lockdown besteht zunächst bis zum 10. Januar. Bis dahin gilt für die Gastronomie, dass Restaurants Essen zum Abholen oder Ausliefern anbieten dürfen. In den Gaststätten darf aber niemand Platz nehmen. Übernachtungsangebote im Inland sind nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt. Am 5. Januar soll in einer Bund-Länder-Schalte über die weiteren Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie entschieden werden. (dpa)


 

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