Die Gastronomie und die Beherbergung weisen in Deutschland die niedrigsten Arbeitskosten aller untersuchten Wirtschaftszweige auf. Das geht aus der Arbeitskostenerhebung 2024 des Statistischen Bundesamtes hervor, deren Ergebnisse am 5. November 2026 veröffentlicht wurden. Während die Gastronomie auf 25,73 Euro je geleisteter Arbeitsstunde kommt, liegen die Kosten in der Beherbergung bei 26,68 Euro.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) bestehen sowohl zwischen den Wirtschaftszweigen als auch zwischen den Bundesländern erhebliche Unterschiede bei den Arbeitskosten. Der gesamtwirtschaftliche Durchschnitt lag 2024 bei 44,32 Euro je geleisteter Arbeitsstunde.
Gastronomie und Beherbergung liegen bei den Arbeitskosten am unteren Ende
Mit 25,73 Euro je geleisteter Stunde verzeichnete die Gastronomie die niedrigsten Arbeitskosten unter den untersuchten Wirtschaftszweigen. Die Beherbergung folgte mit 26,68 Euro. An dritter Stelle stand der Wirtschaftszweig „Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau“ mit 27,34 Euro.
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Am anderen Ende der Verteilung lagen vier Wirtschaftszweige mit Arbeitskosten von mehr als 70 Euro je Stunde. Die höchsten Werte registrierte Destatis in der Personenbeförderung in der Luftfahrt mit 83,78 Euro. Es folgten die Tabakverarbeitung mit 75,82 Euro, die Kokerei und Mineralölverarbeitung mit 74,40 Euro sowie der Kohlebergbau mit 73,75 Euro.
Hamburg und Hessen verzeichnen die höchsten Arbeitskosten im Ländervergleich
Auch regional unterscheiden sich die Arbeitskosten deutlich. Die Zahlen beziehen sich dabei auf die Gesamtwirtschaft und nicht ausschließlich auf Gastronomie und Beherbergung. Im Bundesländervergleich lag Hamburg mit 49,41 Euro je geleisteter Arbeitsstunde an der Spitze, gefolgt von Hessen mit 47,83 Euro. Die niedrigsten Werte ermittelte Destatis für Mecklenburg-Vorpommern mit 36,40 Euro und Sachsen-Anhalt mit 36,53 Euro.
Das Statistische Bundesamt unterscheidet drei Ländergruppen mit jeweils ähnlich hohen Arbeitskosten. In den ostdeutschen Flächenländern und Schleswig-Holstein lagen die Kosten zwischen 36,40 und 39,95 Euro. Eine mittlere Gruppe bildeten das Saarland, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit Werten zwischen 42,53 und 44,15 Euro.
Die höchsten Arbeitskosten verzeichneten Hessen, Baden-Württemberg, Bayern sowie die Stadtstaaten. In dieser Gruppe lagen die Kosten zwischen 45,03 Euro in Bremen und 49,41 Euro in Hamburg.
Arbeitgeber wenden deutlich mehr Geld für Entgeltfortzahlung bei Krankheit auf
Der Anteil der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall an den gesamten Arbeitskosten ist zwischen 2008 und 2024 von 2,7 auf 3,6 Prozent gestiegen. Das entspricht einem Anstieg um 0,9 Prozentpunkte.
Die absoluten Aufwendungen haben sich in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt. Im Jahr 2008 zahlten Arbeitgeber durchschnittlich 1.262 Euro je Vollzeitarbeitnehmer für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Im Jahr 2024 waren es 2.677 Euro. Diese Angaben beziehen sich auf die erfassten Wirtschaftszweige insgesamt und nicht ausschließlich auf das Gastgewerbe.
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird in der Arbeitskostenerhebung den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber und damit den Lohnnebenkosten zugerechnet. Sie gehört nicht zu den Bruttoverdiensten.
Bruttoverdienste machen weiterhin mehr als drei Viertel der Arbeitskosten aus
Die Zusammensetzung der Arbeitskosten hat sich nach Angaben von Destatis seit 2008 insgesamt kaum verändert. Im Jahr 2024 entfielen 75,9 Prozent auf die Bruttoverdienste der Arbeitnehmer. Die Sozialbeiträge der Arbeitgeber machten 22,6 Prozent aus. Weitere 0,4 Prozent wurden für Aus- und Weiterbildungen aufgewendet.
Innerhalb der Bruttoverdienste zeigen sich Veränderungen. Der Anteil der Aufwendungen für Sonderzahlungen und Vergütungen für nicht gearbeitete Tage, darunter Urlaubstage und gesetzliche Feiertage, stieg leicht auf 10,9 Prozent der gesamten Arbeitskosten. Gleichzeitig sank der Anteil der Entgelte für geleistete Arbeitszeit leicht auf 56,7 Prozent.
Destatis verweist darauf, dass die höheren Aufwendungen für Sonderzahlungen mit den bis Ende 2024 auszahlbaren Inflationsausgleichsprämien zusammenhängen könnten.
Statistisches Bundesamt ermittelt die Arbeitskosten alle vier Jahre nach einheitlichen Standards
Die Arbeitskosten setzen sich aus Bruttoverdiensten und Lohnnebenkosten zusammen. Zu Letzteren zählen unter anderem die Sozialbeiträge der Arbeitgeber einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung. Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten.
Die Arbeitskostenerhebung wird alle vier Jahre nach europaweit einheitlichen Standards durchgeführt. Für die Jahre zwischen den Erhebungen werden die Nettoarbeitskosten je geleisteter Stunde fortgeschätzt. Auf Grundlage der Erhebung 2024 werden die Jahresschätzungen für 2021 bis 2023 revidiert und die Schätzung für 2025 neu berechnet.
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