Gehören kurze Kaffeepausen zur Arbeitszeit?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Sich recken und strecken, einen Kaffee holen, den Augen etwas Erholung vom Bildschirm gönnen: Experten raten, neben einer Mittagspause auch regelmäßig Kurzpausen von etwa fünf Minuten zu machen. Aber gehören diese Pausen zur Arbeitszeit oder müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zeit im Zweifel dranhängen?

Ganz eindeutig lässt sich die Frage nicht beantworten. «Das ist weitgehend nicht geregelt, zum Teil finden sich aber Regelungen an versteckten Stellen», sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh.

Grundsätzlich gibt es die Pausen, die im Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben sind. «Die gehören nicht zur Arbeitszeit, und werden in der Regel auch nicht bezahlt», so der Arbeitsrechtsexperte. Im Tarifvertrag könne ausnahmsweise eine Bezahlung geregelt sein.

Pause für Raucher und Kaffeetrinker

Alles andere sind laut Schipp keine Pausen, sondern sogenannte Arbeitsunterbrechungen. Am Beispiel der Raucherpause, erklärt er, was dies bedeutet: «Das ist erstmal etwas, dass der Arbeitgeber gar nicht hinnehmen muss.»

Der Arbeitgeber könne also entweder verlangen, dass Arbeitnehmer die verpasste Arbeitszeit nachholen. Oder er kann die Raucherpausen ganz verbieten. Dieses Prinzip lässt sich auch auf andere Unterbrechungen übertragen - etwa Kaffee- oder Bewegungspausen in der Arbeitszeit.

Regelmäßige Erholungszeiten einplanen

Anders sieht es wiederum bei «einer Reihe von Tätigkeiten aus, die regelmäßig Unterbrechungen fordern», sagt Schipp. So sind etwa bestimmte Erholungszeiten vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer dauerhaft eine FFP2-Maske tragen müssen.

Meist wird eine Tragedauer von 75 Minuten empfohlen. Danach sollte es eine Tragepause von 30 Minuten geben. Diese Pausenzeiten zählen dann zur Arbeitszeit und werden in der Regel auch bezahlt.

Konkret geht es laut Schipp bei der Frage also darum zu prüfen, was denn nun zur Arbeitszeit zählt und was nicht: Wo steht geregelt, dass ich die Arbeit unterbrechen darf? Und wo ist geregelt, ob diese Zeit bezahlt wird oder nicht? (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Im Jahr 2025 haben in Deutschland rund 461.800 Personen eine duale Berufsausbildung aufgenommen. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, entspricht dies einem Rückgang von 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Steigende Lebenshaltungskosten sind laut einer aktuellen Umfrage die größte finanzielle Sorge in der deutschen Bevölkerung. Auffällig: Besorgter als Niedrigverdiener sind demnach diejenigen mit mittleren oder hohen Einkommen.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Januar 2026 laut Destatis gestiegen. Besonders häufig betroffen war das Gastgewerbe, während die Forderungssummen deutlich zurückgingen.

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.