Gender-Pay-Gap - Lohnlücke zwischen Männern und Frauen schließt sich nicht

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Am deutschen Arbeitsmarkt werden Frauen weiterhin deutlich schlechter entlohnt als Männer. Ihr Bruttostundenlohn lag im vergangenen Jahr mit 20,84 Euro unverändert 18 Prozent unter dem der Männer, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag berichtete. Diese erhielten im Schnitt einen Stundenlohn von 25,30 Euro.

Über die Jahre hat sich der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied zwar etwas verringert, im Jahr 2006 betrug er noch 23 Prozent. Doch seit 2020 verharrt die unbereinigte Lohnlücke bei 18 Prozent.

Knapp zwei Drittel der Lohnlücke erklärt das Statistikamt mit höheren Teilzeitquoten bei den Frauen und geringeren Gehältern in frauentypischen Berufen. Es bleibt eine Lücke (bereinigter Gender Pay Gap) von rund 6 Prozent des Brutto-Stundenlohns ohne eindeutige Erklärung.

Auch bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie verdienen also Frauen 6 Prozent weniger als Männer. Die Behörde vermutet, dass hier Erwerbsunterbrechungen etwa bei Schwangerschaften, zur Kindererziehung oder zur Pflege von Angehörigen eine Rolle spielen, die aber nicht näher erfasst seien. Man gehe davon aus, dass sich damit weitere Anteile des Lohnunterschieds erklären ließen. Die 6 Prozent stellten insofern eine Obergrenze für eine mögliche Verdienstdiskriminierung durch die Arbeitgeber dar.

Die Statistik stellte fest, dass die Bruttostundenverdienste ab dem 30. Lebensjahr stärker auseinanderdriften. In diesem Alter bekommen viele Frauen Kinder und unterbrechen ihr Erwerbsleben. Während im weiteren Arbeitsleben die Stundenlöhne der Frauen nahezu stagnieren, stiegen sie bei den Männern noch regelmäßig an. Die unbereinigte Lohnlücke betrug bei 30-Jährigen rund 8 Prozent und bei Beschäftigten zwischen 57 und 61 Jahren dann 27 Prozent.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) zeigte sich unzufrieden über den Stillstand. «Ich gebe mich nicht damit zufrieden, dass wir in Deutschland bei der gleichen Bezahlung von Frauen und Männern eines der Schlusslichter in der Europäischen Union sind», sagte sie. Man arbeite mit Hochdruck an der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz noch in der laufenden Legislaturperiode. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.

Der Zoll zieht Bilanz: Im Jahr 2025 führt das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe die Statistik der eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren an. Mit einer Gesamtschadenssumme von 675 Millionen Euro und neuen digitalen Befugnissen verschärft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ihr Vorgehen gegen illegale Beschäftigungsstrukturen.

Ein Arbeitnehmer kündigt und wird zwei Wochen vor Arbeitsende krankgeschrieben. Darf das einen Arbeitgeber stutzig machen und dazu bringen, keinen Lohn mehr zu zahlen?