Gesetz zu Lieferketten gilt ab 1. Januar 2024 bereits ab 1.000 Mitarbeitenden

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Zum Jahreswechsel wird der Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ausgeweitet. Bereits Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten (bisher: 3.000) sind dann gesetzlich verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten und ein Risikomanagement einzurichten. Einen kurzen Überblick zur Ausweitung und den daraus resultierenden Pflichten finden unmittelbar betroffene Unternehmen in den FAQ des für die Kontrolle des LkSG zuständigen BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). 

Über die unmittelbar betroffenen Unternehmen hinaus wird diese Ausweitung im Gastgewerbe dazu führen, dass weitere Kundenunternehmen, die neu unter das LkSG fallen, von ihren Vertragspartnern z.B. für Caterings, Tagungen oder Zimmerkontingente Auskunft und Nachweise für ihr eigenen Risikomanagement einfordern. Teilweise wird von Vertragspartnern aus dem Gastgewerbe auch verlangt, Präventionsmaßnahmen wie z.B. Schulungen durchzuführen oder sich an Abhilfemaßnahmen des Kunden zu beteiligen. 

Bei Fragen oder Anforderungen, die den gastgewerblichen Betrieb, der selbst nicht unter den Anwendungsbereich des LkSG fällt, überfordern, empfiehlt sich nach den Erfahrungen des DEHOGA zunächst einmal das Gespräch mit dem Kunden. Der Umfang der Anforderungen hängt vom Risikomanagement des jeweiligen Kunden ab und ist – wie wir bereits im Laufe des Jahres feststellen konnten - sehr unterschiedlich.

Als sog. „unmittelbare Zulieferer“ betroffene gastgewerbliche Betriebe sollten jedenfalls dem Kunden nicht pauschal vertraglich zusichern, dass sie alle Pflichten aus dem LkSG erfüllen oder die Einhaltung aller LkSG-Standards in ihren Lieferketten gewährleisten (z. B. Zusicherung, „in der Lieferkette alle Menschenrechte einzuhalten“). Das LkSG erlaubt es nämlich nicht, dass Sorgfaltspflichten der unter den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen pauschal auf Zulieferer oder Vertragspartner in der Lieferkette abgewälzt werden. 
Ausführliche FAQ des BAFA HIER.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Erhöhung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hinterlässt deutliche Spuren im Gastgewerbe: Die Löhne stiegen im Januar 2026 um 6,1 Prozent. Gleichzeitig verzeichnet die Branche mit einem Minus von 3,2 Prozent den stärksten Beschäftigungsrückgang im gesamten deutschen Mittelstand.

Aktuelle Daten zeigen die Insolvenzwelle im britischen Gastgewerbe des Jahres 2025. Trotz eines leichten Rückgangs der Fallzahlen im vierten Quartal belasten hohe Lohnkosten, Personalmangel und steuerliche Änderungen die Branche weiterhin massiv.

Das deutsche Gastgewerbe blickt auf ein schwieriges Jahr 2025 zurück: Trotz nominaler Zuwächse sank der reale, preisbereinigte Umsatz um 2,1 Prozent. Auch der Dezember dämpfte die Bilanz mit Rückgängen in der Gastronomie.

In der deutschen Wirtschaft sind zum Jahresende keine zusätzlichen Jobs mehr entstanden. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamts endete im vierten Quartal 2025 die langjährige Zunahme bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Die Inflation in Deutschland hat zum Jahresbeginn 2026 wieder an Fahrt gewonnen. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes lag die Inflationsrate im Januar bei 2,1 Prozent. Für das Gastgewerbe zeigt die amtliche Statistik eine spezifische Entwicklung: Das Preisniveau für Speisen in der Gastronomie blieb im Vergleich zum Vormonat stabil.

Nach einer Abmahnung ist das Arbeitsverhältnis nicht immer final zerrüttet. Wer jetzt das Gespräch sucht und eine klare Strategie zeigt, gewinnt in jedem Fall. Was beachtet werden muss.

Präzision am Herd und Souveränität am Gast: Bei den Saarländischen Jugendmeisterschaften 2026 setzte sich der gastronomische Nachwuchs gegen starke Konkurrenz durch. In Spiesen-Elversberg wurden die besten Azubis in den Kategorien Küche, Restaurant und Hotel gekürt.

Zu wenig Lohn, zu lange Arbeitszeit, fehlende Stundenzettel: Nach Erkenntnissen des Zolls verletzen Tausende Arbeitgeber die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn. Im Gast- und Hotelgewerbe kam es laut Finanzministerium zu besonders vielen Verstößen.

Sofa, neue Winterjacke oder Restaurantbesuch? Eine Umfrage zeigt, bei welchen Ausgaben sich Verbraucherinnen und Verbraucher besonders beschränken. Lebensmittel sind es nicht.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) unterstützt kleine Betriebe mit dem Kompetenzzentrenmodell und digitalen Werkzeugen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten.