Dienstreisen polarisieren: Für die einen sind eine willkommene Ablenkung vom öden Arbeitsalltag, manchmal sogar ein Statussymbol. Andere hingegen können sich mit der Idee, ständig für den Arbeitgeber auf Achse zu sein, wenig anfreunden. Sei es, weil es ihr Privatleben negativ beeinflusst oder weil die Reisekostenabrechnung lästig ist. Aber können Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sich weigern, eine Dienstreise anzutreten?
«Das kommt darauf an, ob der Arbeitsort im Arbeitsvertrag so festgelegt ist, dass er auch Dienstreisen ausschließt», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Zusätzlich können solche Reisen auch explizit im Vertrag ausgeschlossen werden. In beiden Fällen dürfen Arbeitgeber sie dann nicht anordnen.
Umgekehrt heißt das: Sind Dienstreisen nicht ausgeschlossen, können Beschäftigte sie in der Regel nicht ohne Konsequenzen, etwa einer Abmahnung, verweigern.












