Gibt es einen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eine kurze Absprache und los geht's mit dem Arbeitsverhältnis? Das ist tatsächlich erlaubt, allerdings vor allem dann ungünstig, wenn es zu einem Streit oder noch schlimmer zu einer Klage kommt. Vor Gericht müssen die Streitparteien die Vereinbarungen, auf die sie sich berufen, nämlich beweisen. 

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag schafft für alle Parteien Klarheit und ist deshalb unbedingt zu empfehlen, informiert die Arbeitnehmerkammer Bremen im Magazin «BAM» (PDF). Doch es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages verpflichtet. 

Wesentliche Vertragsbedingungen müssen schriftlich festgehalten werden

Aber: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch darauf, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich oder in Textform elektronisch ausgehändigt oder übermittelt zu bekommen – bis spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. 

Zu den wesentlichen Vertragsbedingungen gehören unter anderem: Name und Anschrift der Vertragsparteien, Charakterisierung der zu leistenden Tätigkeit, Arbeitszeit und ein Hinweis auf die auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Befristungen müssen bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses niedergeschrieben werden.

Alle wesentlichen Vertragsbedingungen finden sich im Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (kurz: Nachweisgesetz). (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer gerade im Nahen Osten festsitzt, kann höchstens mobil arbeiten. Warum das arbeitsrechtlich womöglich heikel ist und welche Risiken Arbeitgeber und Beschäftigte in solchen Fällen kennen sollten.

Struktureller Wandel bei der dfv Mediengruppe: Die eigenständige redaktionelle Arbeit der Fachmedien tw tagungswirtschaft und m+a report wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die Marken werden in die veranstaltungsorientierte dfv Conference Group überführt.

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.