Gibt es einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

 Ob für eine Fortbildung, zur Pflege eines Familienmitglieds oder einfach für eine längere Auszeit – unbezahlter Urlaub ermöglicht es, über die regulären Urlaubstage hinaus freizunehmen. Aber was passiert, wenn der Chef diesem Wunsch nicht entspricht? Ist das arbeitsrechtlich zulässig?

Da das Bundesurlaubsgesetz lediglich eine Mindestanzahl an Urlaubstagen pro Jahr für Arbeitnehmer vorschreibt und keine Regelungen zu unbezahltem Urlaub enthält, sind Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, diesen zu gewähren. Das erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Lipinski in einem Online-Artikel auf Impulse.de. Das gilt zumindest, wenn im Vertrag keine Regelungen dazu festgelegt wurden. 

Es gibt laut Lipinski allerdings Ausnahmen: «Rechtlich gesehen kann sich unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Einzelfall ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung ergeben.» Das gilt etwa, wenn ein Mitarbeiter Angehörige pflegen muss, sich um ein krankes Kind unter zwölf Jahren kümmern muss oder wenn ein Kind im Endstadium erkrankt ist. Auch in unverschuldeten Notlagen, wie einem Wohnungsbrand oder einer Überschwemmung, kann ein solcher Anspruch bestehen. Zudem haben Angestellte bei bestimmten Ehrenämtern das Recht auf unbezahlte Freistellung, so Lipinski.

Vertragliche Regelung unbezahlter Urlaubstage

Enthält ein Arbeits- oder Tarifvertrag eine Regelung zu unbezahltem Urlaub, kann Mitarbeitern das Lipinski zufolge einen entsprechenden Anspruch verschaffen. So ermöglicht der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes beispielsweise, bei wichtigen Gründen wie einer Fortbildung oder der Betreuung der eigenen Kinder unbezahlten Sonderurlaub zu beantragen.

Der Arbeitgeber muss dabei «billiges Ermessen» walten lassen, also die Interessen beider Seiten - der eigenen und die des Arbeitnehmers - fair abwägen. Laut Lipinski führt das in der Praxis häufig dazu, dass der Arbeitgeber dem Antrag zustimmt.

Allerdings können Arbeitgeber auch in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen unbezahlten Urlaub ablehnen. Das gelte zum Beispiel, wenn betriebliche Gründe - wie Personalmangel oder die Beteiligung des Mitarbeiters an einem wichtigen Projekt - dagegen sprechen, so Lipinski. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Tariflöhne sind im laufenden Jahr in Deutschland kaum noch stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Im vergangenen Jahr hatten sich die Reallöhne und damit die Kaufkraft der Beschäftigten noch um 3,1 Prozent gesteigert. 

Neue BIBB-Zahlen zeigen: Das Gastgewerbe trotzt dem bundesweiten Rückgang bei Ausbildungsverträgen weitgehend. Während die Gesamtzahlen sinken, verzeichnen die zweijährigen Berufe im Gastgewerbe starke Zuwächse. Die Hotelberufe hingegen leiden weiterhin unter deutlichen Einbrüchen.

Der Begriff «Insolvenz» kann schon mal Panik auslösen. Insbesondere, wenn es den eigenen Arbeitgeber betrifft. Ruth Rigol, Fachanwältin für Arbeits- und Insolvenzrecht, und Guadalupe Florenin von der Bundesagentur für Arbeit, beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Insolvenz des Arbeitgebers.

Das Leben ist zunehmend stressig - davon sind viele Menschen überzeugt. Und nicht nur der Stress wächst, sondern laut Daten einer Krankenkasse auch die Zahl der Fehltage wegen der Diagnose Burnout.

Die Österreichische Hotelvereinigung hat die größte Praktikums-Umfrage der Branche durchgeführt. Mehr als 1.200 Schüler nahmen an der Befragung teil, die bereits zum vierten Mal stattfand. Die Ergebnisse für das Jahr 2025 zeigen gute Bewertungen für die Praktikumsbetriebe. Optimierungspotenzial sehen die Schüler bei Kommunikation und Dienstzeiten.

Die Gewinner des Deutschen Nachhaltigkeitspreises in den Kategorien Hotellerie und Gastronomie zeigen, wie ökologische und soziale Verantwortung in der Praxis umgesetzt werden kann. Das Hotel Luise in Erlangen und die Obermühle Görlitz werden für ihren Einsatz für Kreislaufwirtschaft, faire Arbeitsbedingungen und regionale, umweltschonende Konzepte gewürdigt.

Die Krise in der Wirtschaft hinterlässt deutliche Spuren auf dem Ausbildungsmarkt. Die Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge ist in diesem Jahr auf rund 476.000 zurückgegangen, ist war der zweite Rückgang in Folge.

Die Bereitschaft von Fachkräften in Deutschland, während der Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels für dienstliche Anfragen erreichbar zu sein, hat einen neuen Tiefstand erreicht. Insgesamt haben 71 Prozent der Berufstätigen über die Feiertage Urlaub.

Die wirtschaftspolitischen Verwerfungen treffen die Unternehmen in Deutschland weiter hart. Bonitäts-Schlusslicht bleibt das Gastgewerbe. Auch wenn sich die Lage seit Corona leicht gebessert hat, bleibt die Kreditwürdigkeit bei Gastronomen deutlich eingeschränkt.

Das kommende Jahr 2026 bringt für Unternehmen in Deutschland im Durchschnitt 2,4 Arbeitstage mehr als das laufende Jahr 2025. Dies teilt das Statistische Bundesamt mit. Bundesweit wird die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage 250,5 erreichen.