Haben Angestellte nach der Elternzeit Recht auf alten Job?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Womöglich mehrere Jahre in Elternzeit gewesen und dann wieder zurück in den Job - wie geht es weiter? Kann man danach genau dort wieder einsteigen, wo man aufgehört hat?

«Die Elternzeit ändert nichts an dem Arbeitsvertragsinhalt», stellt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin, klar. Das heißt aber nicht, dass man nach dem Ende der Elternzeit automatisch wieder die exakt gleichen Aufgaben übernehmen kann wie vor der Elternzeit.

«Der Arbeitgeber muss vertragsgerecht beschäftigen», sagt der Arbeitsrechtsexperte. Die Tätigkeit müsse immer im Bereich der Fähigkeiten und Kenntnisse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin liegen. Wer beispielsweise als Referentin einer Krankenkasse tätig ist und vor Beginn der Elternzeit für die Abrechnung ambulanter Versorgungen zuständig war, muss nach der Rückkehr dann womöglich Abrechnungen der stationären Versorgungen übernehmen.

Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Weisungsrecht und darf im vertraglich festgelegten Rahmen über Bedingungen wie Inhalt, Zeit und Ort der Arbeit bestimmen. Im Einzelfall können Arbeitgeber Beschäftigten somit auch andere Stellen zuweisen. Das allerdings gilt auch unabhängig von der Tatsache, ob jemand in Elternzeit war oder nicht.


Zurück

Vielleicht auch interessant

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?

Die private Nutzung eines Dienstwagens muss man regelmäßig versteuern. Dafür gibt es zwei verschiedene Methoden. Zwei Expertinnen zeigen, welche das sind und wo jeweils die Vor- und Nachteile liegen.

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland hat im Januar die Schwelle von drei Millionen übertroffen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 3,085 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet - 92.000 mehr als im Januar 2025.

Eine aktuelle Erhebung zeigt die Reisetrends für 2026: Die Deutschen planen frühzeitig, buchen bevorzugt selbst und setzen dabei verstärkt auf digitale All-in-One-Plattformen.