Hitze im Homeoffice: Muss der Arbeitgeber etwas tun?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Glücklich kann sich schätzen, wer zum Arbeiten im kühlen Keller sitzt. In anderen heimischen Arbeitszimmern - etwa unter dem Dach - wird es aber bei sommerlichen Temperaturen gehörig warm. Aber wer ist für das Raumklima zu Hause verantwortlich? Müssen Arbeitgeber auch dort für Abkühlung sorgen?

Das ist nur dann der Fall, wenn es um Telearbeit geht, heißt es im Magazin «Topeins» der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Darunter versteht man einen vom Unternehmen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz. Dafür gelten die gleichen Vorgaben wie im Unternehmen. Arbeitgeber müssen dort als Maßnahme gegen die Hitze dann zum Beispiel geeigneten Sonnenschutz installieren. 

Mobiles Arbeiten: Raumklima ist nicht Sache des Arbeitgebers 

In vielen Fällen aber arbeiten Beschäftigte freiwillig mobil oder im selbst eingerichteten Homeoffice. Dann seien sie auch selbst für die Temperatur im Raum zuständig, heißt es in dem Beitrag. Am besten hält man die Hitze aus dem Homeoffice, indem man Vorhänge oder Jalousien anbringt, das Zimmer nachts bei offenem Fenster auskühlen lässt, nicht genutzte technische Geräte ausschaltet oder etwa einen Ventilator aufstellt. 

Übrigens gilt für den umgekehrten Fall: Ein generelles Recht darauf, im Homeoffice zu arbeiten, weil es dort womöglich kühler als im Büro ist, gibt es nicht. Eine solche Absprache können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber individuell treffen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Warnstreiks im öffentlichen Dienst können berufstätige Eltern und Pendler vor Probleme stellen. Wer zu spät kommt, riskiert mehr als nur Ärger. Warum frühzeitige Absprachen wichtig sind.

Kaffee gehört zu den beliebtesten Getränken in Deutschland. Nur mit Blick auf die Gesundheit ist sein Ruf nicht immer der Beste. Was stimmt im Hinblick auf Koffein - und was nicht?

Aktuelle Daten des YouGov Shopper Panels belegen ein deutliches Wachstum im Bio-Sektor für das Jahr 2025. Trotz allgemeiner Preissensibilität steigen Umsatz und Absatz, wobei die Kaufmotive je nach sozialem Milieu stark variieren.

Während in vielen deutschen Großstädten die Ausgaben für Alkohol im Januar deutlich zurückgehen, zeigt München eine andere Tendenz: In der bayerischen Landeshauptstadt stiegen die Warenkorbwerte im Alkoholfachhandel um über 15 Prozent an. In der Gastronomie sank der Durst nur minimal.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Gerade in den jüngeren Generationen hat die Bereitschaft zum Jobwechsel in den vergangenen Jahren abgenommen.

Immer weniger Menschen in Deutschland können sich vorstellen, ihren Job zu wechseln. Das hat eine neue Forsa-Umfrage im Auftrag des Karrierenetzwerks Xing ergeben. Zwei Drittel der Befragten gaben demnach an, offen dafür zu sein, den aktuellen Arbeitgeber zu verlassen. Das seien so wenig wie seit fünf Jahren nicht mehr. 

Deutschland verzeichnet im EU-Vergleich den höchsten Anteil an Erwerbstätigen in der Altersgruppe von 55 bis 64 Jahren. Aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen den demografischen Wandel am Arbeitsmarkt.

Per WhatsApp oder Signal lässt sich viel erledigen - eine Kündigung gehört nicht dazu. Die Kündigung eines Arbeitsvertrags per Nachricht einer Messenger-App ist rechtlich nicht wirksam. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. 

Der DEHOGA Baden-Württemberg hat eine dringende Warnung an seine Mitgliedsbetriebe herausgegeben. Hintergrund ist eine aktuelle Betrugsmasche, bei der digitale Rechnungen gezielt abgefangen und manipuliert werden. Die Täter verändern dabei die hinterlegten Bankdaten, um Zahlungen auf ausländische Konten umzuleiten.

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser Zeit geschützt?