Homeoffice? Nein, danke: Angestellte arbeiten lieber im Büro als zu Hause

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Vier von zehn Festangestellten (41 Prozent) dürfen im Homeoffice arbeiten, aber die meisten lehnen dankend ab: Wenn Mitarbeiter selbst entscheiden dürfen, wo sie arbeiten, wählt eine deutliche Mehrheit das Büro. 62 Prozent der Festangestellten mit Homeoffice-Erlaubnis machen davon keinen Gebrauch, während 38 Prozent lieber in den eigenen vier Wänden oder mobil arbeiten. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 1.002 Berufstätigen in Deutschland zwischen 16 und 65 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Viele Arbeitnehmer haben mittlerweile die Wahl, wo sie arbeiten. Anders als man vielleicht meinen könnte, ziehen die meisten Festangestellten das Büro dem eigenen Zuhause vor – aus ganz unterschiedlichen Gründen“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

Die meisten wünschen sozialen Kontakt, einige befürchten Karriereknick

Wer im Homeoffice arbeiten darf, aber trotzdem lieber ins Büro geht, führt dafür vor allem soziale Gründe an. 59 Prozent sagen, es sei ihnen wichtig, im Team zu arbeiten. 56 Prozent erklären, der direkte persönliche Austausch im Büro sei ihnen wichtig. Auch Arbeitsgewohnheiten spielen für viele eine Rolle. 52 Prozent geben an, dass ihre Arbeitsweise eine persönliche Anwesenheit erfordere. Jeder Fünfte (20 Prozent) sagt, seine Arbeit könne im Homeoffice nicht erledigt werden und jeder Siebte (15 Prozent) meint, zu Hause nicht produktiv arbeiten zu können. Manche denken bei der Wahl des Arbeitsortes auch an mutmaßliche Karrierechancen. 29 Prozent gehen lieber ins Büro, um im Unternehmen präsent zu sein. Und 11 Prozent geben an, Bedenken zu haben, dass sich fehlende Präsenz negativ auf die Beurteilung durch Vorgesetzte auswirken und etwa bei einer Gehaltsverhandlung nachteilig sein könnte. „Digitale Technologien machen es möglich, unabhängig von Ort und Zeit zu arbeiten. Aber das flexible Arbeiten erfordert klare Regeln – auf Seiten des Arbeitgebers ist Vertrauen gefragt, auf Seiten des Arbeitnehmers ein hohes Maß an Selbstdisziplin“, sagt Berg.

Mehrheit erwartet steigenden Homeoffice-Anteil

Doch bei aller Zurückhaltung ist die Mehrheit aller Erwerbstätigen überzeugt, dass sich ortsunabhängiges Arbeiten immer stärker durchsetzen wird. 53 Prozent erwarten, dass der Anteil der Mitarbeiter, die in Unternehmen ganz oder teilweise vom Homeoffice aus arbeiten, in den kommenden fünf Jahren steigen wird. 41 Prozent erwarten einen konstant bleibenden Anteil. Dass sich der Trend zum Homeoffice umkehrt und der Anteil wieder zurückgeht, erwartet hingegen niemand.

Fast jeder Zweite Erwerbstätige fordert gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice

Das Arbeiten fernab des betrieblichen Arbeitsplatzes ist bislang nicht gesondert gesetzlich geregelt. Bei vielen Erwerbstätigen findet die Forderung nach einem Recht auf Homeoffice Zuspruch. 45 Prozent wünschen einen gesetzlichen Anspruch darauf. „Das ist ein hoher Zustimmungswert, zumal Homeoffice längst nicht in allen Berufen möglich ist, wie etwa für Pflegekräfte, Lehrende oder Beschäftigte im Einzelhandel“, sagt Berg. Unabhängig vom Arbeitsort gilt: Der Arbeitgeber muss immer die gesetzlichen Schutzpflichten für Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten erfüllen. Auch die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes müssen eingehalten werden, etwa in Bezug auf Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten. Wer orts- und zeitflexibel arbeitet, verstößt schnell gegen starre Vorgaben wie den Acht-Stunden-Arbeitstag und die elfstündige Mindestruhezeit. Berg: „Das Arbeitsrecht hinkt in vielen Bereichen den technologischen und kulturellen Entwicklungen hinterher und ist schlichtweg nicht mehr zeitgemäß. Wir müssen diese antiquierten Gesetze schleunigst an das digitale Zeitalter anpassen und für die Beschäftigten mehr Flexibilität bei der Arbeitsgestaltung ermöglichen, etwa mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit an Stelle des Acht-Stunden-Tages.“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Kneipen, Hotels und Campingplätze waren die großen Gewinner des Augusts. Der Ferienmonat ließ im bayerischen Gastgewerbe fast überall die Umsätze sowohl nominell als auch preisbereinigt gegenüber dem Vorjahreszeitraum steigen.

Freitags immer frei und trotzdem wie in einem Vollzeit-Job bezahlt werden: Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Verfechter von so einer Vier-Tage-Woche halten das aber für praxistauglich.

Das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern hat im ersten Halbjahr weniger Umsatz gemacht als ein Jahr zuvor - obwohl mehr Gäste im Land waren. Der Tourismusverband sieht mehrere Gründe dafür.

Schon jetzt machen sich viele bei Dunkelheit auf den Weg zur Arbeit. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)​​​​​​​ rät deshalb zu erhöhter Vorsicht im Straßenverkehr. Und das aus gutem Grund.

Macht bald die Künstliche Intelligenz meinen Job? Und werde ich im Homeoffice komplett abgehängt? Den schnellen Veränderungen in der Arbeitswelt blicken viele mit Sorge entgegen, so eine Umfrage.

Das Jahr 2025 bietet, dank der Feiertage am Donnerstag und Freitag, viele Möglichkeiten für ein langes Wochenende. Mit einer geschickten Planung können Arbeitnehmer ihre freie Zeit maximieren - es sei denn, der Chef setzt andere Prioritäten.

Eigentlich sind Arbeitgeber verpflichtet, für Arbeitnehmer bei Reisen ins EU-Ausland eine A1-Bescheinigung einzuholen. Arbeitnehmer haben diese mitzuführen. Jetzt hat das Ministerium für Arbeit und Soziales ein Merkblatt hierzu aktualisiert und sieht „keine unionsrechtliche Verpflichtung besteht, eine A1-Bescheinigung in dem EU-Mitgliedsstaat mitzuführen“.

Wer immer wieder zu spät kommt oder unentschuldigt fehlt, riskiert eine Abmahnung vom Arbeitgeber - mit potenziellen Folgen. Sie wird in der Regel in die Personalakte aufgenommen, kann die Chancen auf eine Beförderung beeinträchtigen und im Wiederholungsfall sogar zur Kündigung führen. 

Während sich viele mit dem Eintritt in den Ruhestand am gesetzlichen Renteneintrittsalter orientieren, zeigt die aktuelle SumUp-Händlerumfrage, dass ein erheblicher Teil der Selbstständigen plant, auch über dieses Alter hinaus zu arbeiten.

Die Umsatzlage im Gastgewerbe blieb im gesamten ersten Halbjahr 2024 angespannt. Das zeigen die zeitverzögert veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamts: Auch wenn die Umsätze nominal 10,7 Prozent über dem Vorcoronaniveau des ersten Halbjahrs 2019 lagen, blieb unter dem Strich ein reales Umsatzminus von 12,1 Prozent.