Keine A1-Bescheinigung bei kurzen Dienstreisen ins Ausland mehr nötig?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Eigentlich sind Arbeitgeber verpflichtet, für ihre Arbeitnehmer, selbst bei kurzfristigen, eintägigen Dienstreisen bzw. Entsendungen ins EU-Ausland, eine A1-Bescheinigung einzuholen. Arbeitnehmer haben diese dann mitzuführen. Die Pflicht gilt gleichermaßen für alle abhängig Beschäftigten einschließlich Führungskräfte und Mitarbeiter aus Behörden sowie auch für Selbstständige.

Jetzt hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sein Merkblatt hierzu aktualisiert und sieht darin „keine unionsrechtliche Verpflichtung besteht, eine A1-Bescheinigung in dem EU-Mitgliedsstaat mitzuführen“.

Außerdem sagt das Ministerium. Das bei kurzfristig anberaumten oder kurzzeitigen Entsendungen bis zu einer Woche es zweckmäßig sein könne, auf die Beantragung einer A1- Bescheinigung zu verzichten.

Das BMAS hebt in dem aktualisierten Merkblatt die bestehenden Rechtsrisiken bei der Beantragung der A1-Bescheinigung hervor und stellt ausdrücklich fest, dass eine rechtssichere Auskunft über die Handhabung der A1-Bescheinigung in anderen Mitgliedstaaten nicht möglich ist.

Zwar existiere eine Mitführpflicht der A1-Bescheinigung nach EU-Recht nicht. Allerdings schreiben einige EU-Länder aufgrund nationaler Bestimmungen die Beantragung einer A1-Bescheinigung vor Beginn der Tätigkeit sowie eine Mitführpflicht zwingend vor. Dies sind insbesondere Frankreich und Österreich. Arbeitgeber sind daher gehalten, vor Beginn der Entsendung genau zu prüfen, welche nationalen Vorschriften in dem jeweiligen Beschäftigungsstaat gelten. Das BMAS stellt klar, dass die A1-Bescheinigung bei kurzfristigen und kurzzeitigen Dienst- und Geschäftsreisen grundsätzlich auch noch nachträglich und rückwirkend beantragt und ausgestellt werden kann.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein neuer Gefahrtarif führt laut BGN dazu, dass die Beiträge für 2025 im Durchschnitt sinken. Gleichzeitig sind die Ausgaben für Entschädigungsleistungen gestiegen.

Aprilscherz im Büro? Wer Kollegen aus dem Arbeitsfluss reißt oder sogar beleidigt, riskiert mehr als nur schlechte Laune – manchmal steht sogar die Kündigung im Raum.

Der mittlere Bruttojahresverdienst in Deutschland ist 2025 laut Destatis gestiegen. Im Gastgewerbe lag der Median weiterhin deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Niveau.

Auf dem Arbeitsmarkt setzt eine gewisse Frühjahrsbelebung ein - wenn auch bisher nicht mit durchschlagender Wirkung. Die Gesamtzahl der Arbeitslosen bleibt über einer markanten Schwelle.

Ab wann brauche ich eine Krankmeldung? Darf ich, wenn ich krank bin, nicht das Haus verlassen? Und kann ich während einer Krankschreibung wirklich nicht gekündigt werden? Wenn es um das Thema Krankschreibung geht, gibt es viele weit verbreitete Annahmen - und darunter viele Irrtümer. 

Der Iran-Konflikt treibt Kosten für Landwirte nach oben. Das werden wohl auch die Verbraucher im Supermarkt zu spüren bekommen. Was den Bauern helfen könnte.

In deutschen Büros täuschen Beschäftigte gezielt Produktivität vor, um Führungskräften zu imponieren. Bei einer Umfrage gaben zwei Drittel der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten Maßnahmen ergriffen zu haben, um produktiver oder engagierter zu wirken.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat einen Leitfaden zur Raumakustik in Gastronomie und Kantinen veröffentlicht. Darin werden Ursachen von Lärm sowie Maßnahmen zur Reduzierung beschrieben.

Kündigungsregelungen spielen vor dem Bundesarbeitsgericht immer wieder eine Rolle. Nun wurde die Frage beantwortet, ob gekündigte Arbeitnehmer bei einer Freistellung benachteiligt werden.

Der französische Hersteller Gillot ruft Chargen des Camembert de Normandie zurück, da eine Verunreinigung mit Escherichia coli festgestellt wurde. Betroffene Verbraucher in zehn Bundesländern sollten das Produkt mit der Chargennummer 031241 nicht verzehren.