Homeoffice-Tage für Steuererklärung notieren

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Sie arbeiten hin und wieder von zu Hause, haben aber kein häusliches Arbeitszimmer? Dann können Sie seit dem Steuerjahr 2023 eine Tagespauschale von sechs Euro als Werbungskosten für jeden Heimarbeitstag oder jeden Tag, an dem Sie überwiegend von zu Hause aus gearbeitet haben, ansetzen - maximal aber 1260 Euro pro Jahr. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollten dafür von Beginn des Jahres an penibel Notizen machen, rät der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

«Um die Tätigkeit zu Hause sowie dessen zeitliches Überwiegen vor dem Finanzamt belegen zu können, ist es erforderlich, entsprechende Aufzeichnungen zu führen», sagt BVL-Geschäftsführer und Rechtsanwalt Erich Nöll. Sinnvoll könnten etwa Aufzeichnungen im Terminkalender oder einer Excel-Tabelle sein, von wann bis wann zu Hause gearbeitet und was dabei getan wurde. Falls am selben Tag eine Tätigkeit außer Haus verrichtet wurde, ist wichtig zu notieren, wie diese aussah und in welchem Zeitrahmen sie stattfand.

Notiert werden sollten auch all jene Tage, an denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht haben. Für diese Tage kann statt der Tagespauschale die Entfernungspauschale für die einfache Wegstrecke steuerlich geltend gemacht werden.

Für manche Beschäftigte gilt Sonderfall

Beide Pauschalen gleichzeitig können laut Nöll nur Steuerpflichtige in Anspruch nehmen, denen beim Arbeitgeber dauerhaft kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht und die an einem Tag sowohl von zu Hause aus als auch im Betrieb gearbeitet haben. Das ist etwa häufig bei Lehrkräften der Fall. In diesen Fällen ist keine zeitliche Mindestanforderung für die häusliche Tätigkeit vorgesehen. Aufzeichnungen sollten aber dennoch geführt werden.

Übrigens: Von der Sechs-Euro-Tagespauschale könnten auch Steuerzahlerinnen und Steuerzahler profitieren, die zwar ein häusliches Arbeitszimmer haben, die Kosten dafür aber nicht aufwendig einzeln und genau ermitteln wollen, so der BVL. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Negative Bewertungen, virale Videos oder öffentliche Konflikte können für Hotels innerhalb weniger Stunden zu einem erheblichen Reputationsrisiko werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat deshalb ein Krisenhandbuch für den Umgang mit Social-Media-Krisen sowie eine Social-Media-Charta für Mitarbeitende veröffentlicht.

Kopfschmerzen, Erschöpfung, Erkältung: Viele erleben Krankheitssymptome ausgerechnet kurz nach dem Urlaubsstart. Was dahintersteckt und wie sich Leisure Sickness vermeiden lässt.

Eine digitale Karte zeigt, wo sich aktuell Schatten befindet und wie sich dieser im Tagesverlauf verändert. Die Anwendung kann unter anderem bei der Planung von Restaurantbesuchen, Ausflügen und Stadtbesichtigungen an heißen Tagen helfen.

Während Branche und Politik über die Zukunft der Minijobs diskutiert, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welche Bedeutung die geringfügige Beschäftigung für das Gastgewerbe hat. Im April 2026 lag die Zahl der Minijobber in der Branche 7,6 Prozent über dem Vorkrisenniveau von 2019.

Das Angebot trockener Weine aus deutschen Kellern nimmt weiter zu. Wie das Deutsche Weininstitut mitteilt, wurden im vergangenen Jahr 53 Prozent aller deutschen Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten.

Die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland ist im zweiten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit 21 Jahren gestiegen. Das IWH registriert neue Höchstwerte in zahlreichen Branchen – darunter auch im Gastgewerbe.

Die Zahl der Firmenpleiten in Deutschland ist im zweiten Quartal weiter gestiegen und hat den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren erreicht. Und ein Ende ist nicht in Sicht.

Eine Umfrage der Meininger Hotels beleuchtet die Sicherheitsbedenken alleinreisender Frauen. Während deutsche Urlauberinnen im Ländervergleich am häufigsten solo verreisen, bleibt die Sorge vor unsicheren Situationen in der Nacht im öffentlichen Raum die größte Barriere.

Mehr als die Hälfte der Deutschen ist gegen die von der Koalition geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung bei Einstellungen. In einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur lehnen die Reform insgesamt 54 Prozent ab, 26 Prozent befürworten sie.

Eine Umfrage belegt, dass jeder dritte Deutsche nur unzureichende Kenntnisse über Gebühren bei Auslandszahlungen besitzt. Besonders ältere Personen und Verbraucher mit geringerem Einkommen zeigen sich verunsichert.