Homeoffice-Tage für Steuererklärung notieren

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Sie arbeiten hin und wieder von zu Hause, haben aber kein häusliches Arbeitszimmer? Dann können Sie seit dem Steuerjahr 2023 eine Tagespauschale von sechs Euro als Werbungskosten für jeden Heimarbeitstag oder jeden Tag, an dem Sie überwiegend von zu Hause aus gearbeitet haben, ansetzen - maximal aber 1260 Euro pro Jahr. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollten dafür von Beginn des Jahres an penibel Notizen machen, rät der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

«Um die Tätigkeit zu Hause sowie dessen zeitliches Überwiegen vor dem Finanzamt belegen zu können, ist es erforderlich, entsprechende Aufzeichnungen zu führen», sagt BVL-Geschäftsführer und Rechtsanwalt Erich Nöll. Sinnvoll könnten etwa Aufzeichnungen im Terminkalender oder einer Excel-Tabelle sein, von wann bis wann zu Hause gearbeitet und was dabei getan wurde. Falls am selben Tag eine Tätigkeit außer Haus verrichtet wurde, ist wichtig zu notieren, wie diese aussah und in welchem Zeitrahmen sie stattfand.

Notiert werden sollten auch all jene Tage, an denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht haben. Für diese Tage kann statt der Tagespauschale die Entfernungspauschale für die einfache Wegstrecke steuerlich geltend gemacht werden.

Für manche Beschäftigte gilt Sonderfall

Beide Pauschalen gleichzeitig können laut Nöll nur Steuerpflichtige in Anspruch nehmen, denen beim Arbeitgeber dauerhaft kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht und die an einem Tag sowohl von zu Hause aus als auch im Betrieb gearbeitet haben. Das ist etwa häufig bei Lehrkräften der Fall. In diesen Fällen ist keine zeitliche Mindestanforderung für die häusliche Tätigkeit vorgesehen. Aufzeichnungen sollten aber dennoch geführt werden.

Übrigens: Von der Sechs-Euro-Tagespauschale könnten auch Steuerzahlerinnen und Steuerzahler profitieren, die zwar ein häusliches Arbeitszimmer haben, die Kosten dafür aber nicht aufwendig einzeln und genau ermitteln wollen, so der BVL. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist im Januar 2026 laut Destatis gestiegen. Besonders häufig betroffen war das Gastgewerbe, während die Forderungssummen deutlich zurückgingen.

Mitarbeitende, die zur Zigarette greifen, kosten Arbeitgeber bares Geld. Die durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit summiert sich im Jahr schnell auf mehrere Arbeitstage pro Person. Hinzu kommen häufigere gesundheitsbedingte Ausfälle. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es daher sinnvoll, Angestellte bei der Tabakentwöhnung aktiv zu unterstützen.

Wie lang erhalten Beschäftigte bei Krankheit weiter Lohn? Darüber wird in der Politik immer wieder diskutiert. Was die aktuellen Regeln besagen und was bei mehreren Krankheiten gilt. Ein Überblick.

Der Vorgesetzte nervt, die Kunden sowieso: Doch was davon darf ich nach außen tragen? Und wann handelt es sich eigentlich um ein Geschäftsgeheimnis? Ein Arbeitsrechtler klärt auf.

Auch wer gekündigt wurde, kann noch bei einer Betriebsratswahl kandidieren – und muss dafür Kontakt zur Belegschaft aufnehmen können. Wird der Zugang zum Betrieb komplett verwehrt, kann es sich um eine unzulässige Wahlbehinderung handeln.

Reisebüros und Reiseveranstalter stellen sich aufgrund des Nahost-Konflikts auf deutlich schlechtere Geschäfte und steigende Preise ein. Im März hat sich das Geschäftsklima in der Branche deutlich abgekühlt, wie das Ifo Institut in München mitteilt.

Die Beschäftigung im Gastgewerbe hat Anfang 2026 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Gleichzeitig bleiben offene Stellen deutlich unter den Werten von 2019, während sich die Arbeitslosigkeit unterschiedlich entwickelt.

Eine Umfrage von Evaneos und YouGov unter 1.551 Personen zeigt laut Mitteilung, dass KI-Chatbots bei der Reiseplanung bislang nur begrenzt genutzt werden. Demnach geben 75 Prozent der Befragten an, noch nie einen KI-Chatbot für die Planung einer Reise eingesetzt zu haben.

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass viele kleine Betriebe in Deutschland vor einer ungewissen Zukunft stehen. Vor allem bürokratische Hürden und der Mangel an Nachfolgern gefährden den Erhalt von praktischem Fachwissen und lokalen Strukturen.

Plant und finanziert eine Firma für Angestellte eine Abschiedsfeier, kann das Finanzamt die Betroffenen nicht dafür zur Kasse bitten. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt.