Homeoffice: Wer haftet, wenn den Dienst-Laptop oder Handy zu Bruch gehen?

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Laptop, Handy und Co.: Wer auch im Homeoffice arbeitet, nimmt das dazugehörige Equipment oft mit nach Hause. Doch wer haftet, wenn man dort Kaffee über die Tastatur kippt oder das Diensthandy fallen lässt?

In welchem Maße Arbeitnehmer haften, hängt laut der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer zunächst einmal davon ab, ob die Schäden im Rahmen der betrieblichen oder der privaten Nutzung eingetreten sind. Konkret heißt das: Wird ein Gerät während der betrieblichen Nutzung beschädigt, haften Arbeitnehmer nur eingeschränkt, bei leichter Fahrlässigkeit sogar überhaupt nicht. Erst wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, haften sie in der Regel voll.

 

Schusselige Kaffeetrinker müssen sich hüten

Kippt jemand Kaffee über die Tastatur liegt zwar regelmäßig Fahrlässigkeit vor, so Sönke Runge, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Lübeck. Da ein solcher Vorfall aber im Grundsatz jedem passieren kann, «wird im Regelfall keine grobe, sondern leichte oder mittlere Fahrlässigkeit vorliegen.» Anders sehe das aus, wenn der Mitarbeiter ständig seinen Kaffee umkippt - und ihn der Arbeitgeber deshalb gewarnt hat, keinen Kaffee mehr während der Nutzung des Notebooks zu trinken.

Nutzt man das Gerät privat und beschädigt es dabei, ist eine Haftung allerdings im Grundsatz bereits bei leichter Fahrlässigkeit gegeben. In jedem Fall müssen Schäden an den überlassenen Arbeitsmitteln dem Arbeitgeber unverzüglich gemeldet werden. Arbeitgeber sollten außerdem beachten, dass sie eine Abmahnung riskieren, wenn sie Dienstlaptop und Co. ohne Erlaubnis auch privat nutzen.

Übliche Gebrauchsspuren sind okay

Übrigens: Wegen gewöhnlicher Gebrauchsspuren an Laptop und Co. kann der Arbeitgeber keine Ansprüche geltend machen. Was passiert, wenn das Diensthandy oder der Arbeitslaptop verloren geht, muss hingegen im jeweiligen Einzelfall geklärt werden. Eine Haftung setzt aber zumindest ein Verschulden des Arbeitnehmers voraus.

Grob fahrlässig handelt laut Sönke Runge zum Beispiel ein Mitarbeiter, wenn er das Notebook seines Arbeitgebers draußen im Café auf dem Tisch unbeaufsichtigt liegen lässt. Und das, «obwohl der Arbeitgeber den Mitarbeiter noch am Morgen gewarnt hat, auf dem Gerät seien sensible Daten gespeichert und er solle es daher hüten wie seinen Augapfel.»

Homeoffice: Diese Büropflanzen überleben Ihre Abwesenheit

Viele können inzwischen ihren Arbeitsort selbst wählen: Ob im Büro oder im Homeoffice. Das ist of gut für Arbeitnehmer, nicht so gut für Büropflanzen. Ihnen fehlt das regelmäßige Gießen.

Eine Pflanze, die selbst eine längere Homeoffice-Zeit ihrer Besitzer verträgt, ist die Grünlilie (Chlorophytum comosum). Sie ist laut Bayerischer Gartenakademie «ganz robust» und gewöhnt sich an fast alles. Zwar wächst sie nur bei guten Bedingungen stark, überlebt aber auch bei wenigen Gießeinheiten und geringem Licht.

Wasserspeicher Stamm und fleischige Blätter

Ebenfalls länger ohne eine gießende Hand kommen Bogenhanf (Sansevieria), Kakteen und Christusdorn (Euphorbia milii) sowie der Elefantenfuß (Beaucarnea recurvata) aus. Sie haben Pflanzenteile, die gut Wasser speichern können - etwa ein dicker Stamm oder fleischige Blätter.

Und selbst die Phalaenopsis-Orchidee gehört laut der Gartenakademie zu jenen Pflanzen, die Ihre Abwesenheit im Büro auch mal überstehen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Eine aktuelle Studie zur Kundenzufriedenheit europäischer Fernbahnen zeigt: Die Deutsche Bahn belegt im Ranking den letzten Platz. Ein britischer und ein tschechischer Anbieter führen die Liste an.

Die Verwertungseinrichtung Audiovision GmbH (VEA) versendet aktuell an zahlreiche Betriebe Schreiben, in denen die Lizenzierung von Urheberrechten gefordert wird. Der DEHOGA Bayern rät dringend zur rechtlichen Prüfung.

Gleitzeit, Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit, Schichtdienst, Jobsharing oder Vier-Tage-Woche: Die Möglichkeiten sind vielfältig. Die wichtigsten Arbeitszeitmodelle im Überblick.

Arbeitsverträge können unter bestimmten Voraussetzungen digital abgeschlossen werden. Doch was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis wieder beendet werden soll? Was Beschäftigte beachten sollten.

In der stagnierenden deutschen Wirtschaft geht vielen Firmen die Luft aus. Auch im Oktober wächst die Zahl der Insolvenzen - etwa am Bau und in der Gastronomie. Experten erwarten erst 2027 Besserung.

Die durchschnittliche Vergütung der CEOs im Gastgewerbe ist trotz eines wirtschaftlich von globalen Unsicherheiten geprägten Jahres 2024 weiter gestiegen. Glenn Fogel von Booking Holdings führt die Liste weiterhin an.

Die Künstliche Intelligenz (KI) hält mit beispielloser Geschwindigkeit Einzug in alle Lebensbereiche – von Arbeit und Bildung bis hin zu Wirtschaft und Gesellschaft. Michael Buller, Vorstand des Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR), hat die Chancen und Herausforderungen dieser Entwicklung in einer umfassenden Analyse beleuchtet.

Ein Sturz auf dem Weg zur Arbeit, ein Unfall im Betrieb: Viele wissen nicht, welche Ansprüche sie in einem solchen Fall haben. Wie geht’s für Betroffene nun finanziell weiter? Fragen und Antworten.

Ein Großteil der neu gegründeten Unternehmen in Deutschland tut sich schwer, langfristig am Markt zu bestehen. Das trifft auch auf die Gastronomie zu, in der es überdurchschnittlich viele Unternehmensgründungen gibt.

Trotz des konjunkturellen Gegenwinds im Jahr 2024 stellte der Mittelstand in Deutschland eine bemerkenswerte Stabilität unter Beweis, so das KfW-Mittelstandspanels 2025. Während die Zahl der Erwerbstätigen einen neuen Höchstwert erreichte, sehen sich die Unternehmen mit Investitionszurückhaltung, strukturellen Problemen und der Sorge um den Standort Deutschland konfrontiert.