Hotelzimmer unrenoviert: Urlauber darf Reise kostenfrei absagen

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Wird für einen Pauschalurlauber ein unrenoviertes Hotelzimmer gebucht, kann das einen Reisemangel darstellen. Nämlich dann, wenn im Reisebüro gesagt wurde, dass alle Zimmer des Hotels renoviert seien. In so einem Fall urteilte das Amtsgericht München zugunsten eines Mannes, der deshalb seine gebuchte Reise storniert hatte und vom Reiseveranstalter auf die Zahlung von Stornierungskosten in Höhe von mehreren Hundert Euro verklagt worden war. (Az.: 112 C 7280/25)

Es ging um eine Pauschalreise nach Ägypten. Wie das Gericht mitteilt, habe der Mann besonderen Wert auf den Renovierungszustand seines Zimmers gelegt. Denn auf vorherigen Reisen ins Land habe er festgestellt, dass die Zimmer teils heruntergekommen aussehen würden, berichtet das AmtsG München.

Der Reisebüromitarbeiter sagte ihm, dass alle Zimmer des angebotenen Hotels renoviert seien und zeigte die vom Reiseveranstalter als Wohnbeispiel gekennzeichneten Bilder, so das Gericht weiter.

Der Mann buchte, recherchierte im Nachgang aber selbst im Internet und stellte fest: Nicht alle Hotelzimmer sind renoviert. Er rief beim Reiseveranstalter an und bekam mitgeteilt, dass für ihn kein renoviertes Zimmer gebucht sei und auch keines zur Verfügung stehe, schildert das Gericht. Daraufhin stornierte der Mann die fast 2.000 Euro teure Reise und verweigerte auch die Zahlung der Stornierungskosten in Höhe von 657 Euro.

Reiseveranstalter in der Verantwortung

Der Veranstalter klagte, doch das Gericht wies die Klage ab. Die Pauschalreise war demnach durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt. Sie beinhaltete nicht die zwischen den Parteien vereinbarte Beschaffenheit, hieß es, und das sei dem Veranstalter zuzurechnen. 

«Dem Reiseveranstalter sind grundsätzlich auch inhaltlich unzutreffende Erklärungen zuzurechnen, die ein Mitarbeiter eines Reisebüros, das für den Reiseveranstalter Reisen vermittelt, während des gesamten Auswahl- und Buchungsprozesses macht.» Er trage auch das Risiko einer fehlerhaften Weiterleitung des Angebots durch das vermittelnde Reisebüro.

Über das noch nicht rechtskräftige Urteil hatte zuvor unter anderem «touristik aktuell» berichtet. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Wer gerade im Nahen Osten festsitzt, kann höchstens mobil arbeiten. Warum das arbeitsrechtlich womöglich heikel ist und welche Risiken Arbeitgeber und Beschäftigte in solchen Fällen kennen sollten.

Struktureller Wandel bei der dfv Mediengruppe: Die eigenständige redaktionelle Arbeit der Fachmedien tw tagungswirtschaft und m+a report wird zum 31. März 2026 eingestellt. Die Marken werden in die veranstaltungsorientierte dfv Conference Group überführt.

Ferienzeit, alle wollen weg – aber wer darf zuerst? Arbeitgebende müssen bei der Urlaubsplanung soziale Aspekte berücksichtigen. Das kann bedeuten, dass Eltern Vortritt haben, muss es aber nicht.

Rund 8,70 Euro für eine Tasse Cappuccino - dieser Preis an einer Raststätte in Österreich sorgte zuletzt für Aufsehen. Doch anderswo in Europa werden vereinzelt zweistellige Preise für Kaffee verlangt. Wie leistbar ist das Getränk in europäischen Ländern? Ein Überblick

Die erweiterte Verdienstungleichheit in Deutschland stagniert. Laut aktuellem Bericht des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Gap Arbeitsmarkt weiterhin bei 37 Prozent, wobei erhebliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen bleiben.

Das deutsche Gastgewerbe kämpft weiterhin mit den Folgen der Krise. Im Jahr 2025 lagen die realen Umsätze fast 15 Prozent unter dem Niveau von 2019. Steigende Kosten und eine schwache Konsumstimmung belasten die Betriebe trotz nominaler Zuwächse.

Die aktuelle Dehoga-Umfrage zum Jahresauftakt 2026 belegt eine anhaltende Flaute im Gastgewerbe. Hohe Personalkosten und bürokratische Hürden belasten die Betriebe nach dem sechsten Verlustjahr in Folge massiv.

Die neue DIN 33463 definiert erstmals bundesweite Mindeststandards für Tagungspauschalen. Die Norm soll für mehr Transparenz im MICE-Markt sorgen und die Vergleichbarkeit von Hotelangeboten bei Veranstaltungen signifikant erleichtern.

Zwei Krankschreibungen ohne Unterbrechung – gibt das erneut für sechs Wochen Lohnfortzahlung? Ein Gericht stellt klar: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Generation Z leidet laut einer aktuellen Swiss-Life-Studie doppelt so häufig unter Stress wie die Babyboomer. Während 82 Prozent der Deutschen über stressbedingte Beschwerden klagen, offenbaren sich bei der Akzeptanz von Homeoffice und flexibler Arbeit tiefe Gräben zwischen den Generationen und Defizite in der betrieblichen Vorsorge.