Ifo-Institut erwartet Einbruch der Wirtschaftsleistung um 6,6 Prozent

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die die Ifo-Forscher rechnen in diesem Jahr mit einem deutlich gravierenderen Einbruch als während der Finanzkrise 2009. Damals war die Wirtschaftsleistung um 5,7 Prozent geschrumpft. Kurz nach Beginn der Corona-Beschränkungen im März hatten die Ökonomen noch einen glimpflicheren Verlauf der Krise erwartet. Zuletzt hatten Ifo-Chefkonjunkturforscher Timo Wollmershäuser und seine Kollegen vor einem Monat ebenfalls ein Minus von 6,6 Prozent vorhergesagt. Die Prognose ist kalenderbereinigt, was bedeutet, dass die unterschiedliche Zahl der Arbeitstage in diesem und im letzten Jahr nicht eingeflossen ist. Bei Berücksichtigung der zusätzlichen Arbeitstage in diesem Jahr hatte das Ifo-Institut Ende April ein Minus von 6,2 Prozent erwartet.

Grundlage der Aktualisierung ist die jüngste Unternehmensbefragung des Instituts. Die befragten Unternehmen hielten im Schnitt eine Normalisierung ihrer eigenen Geschäftslage innerhalb von neun Monaten für den wahrscheinlichsten Fall, sagte Wollmershäuser. «Nach einem kräftigen Einbruch im zweiten Quartal 2020 um 12,4 Prozent dürfte sich damit die Konjunktur bis Mitte nächsten Jahres erholen.»

In einem günstigen Szenario könnte die Normalisierung im Schnitt nur fünf Monate dauern, dann würde auch die Wirtschaftsleistung in diesem Jahr nur um 3,9 Prozent schrumpfen. Im schlechtesten berechneten Szenario mit einer durchschnittlichen Normalisierung erst nach 16 Monaten würde die Wirtschaftsleistung in diesem Jahr sogar um 9,3 Prozent einbrechen.

Die Prognose steht allerdings in mehrfacher Hinsicht unter Vorbehalt. Alle drei Szenarien gehen von einer allmählichen Lockerung ab Ende April aus. Die neue Prognose wurde unter der Annahme erstellt, dass die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt und keine zweite Infektionswelle kommt. Die Ifo-Konjunkturforscher schlossen bei den Berechnungen zudem eine globale Insolvenzwelle aus.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Rheinland-Pfalz senkt das Mindestinvestitionsvolumen für die Tourismusförderung auf 50.000 Euro. Beherbergungs-, Camping- und Gastronomiebetriebe können unter den genannten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten, die bei bestimmten Investitionen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

BWH-Geschäftsführerin Carmen Dücker spricht sich dafür aus, unterschiedliche Stärken und Arbeitsweisen der Generationen im Team zu berücksichtigen. Flexibilität und Austausch dürften dabei nicht nur von einer Seite erwartet werden.

Eine aktuelle DATEV-Analyse zeigt, dass vor allem langjährig Beschäftigte und qualifizierte Fachkräfte von der Inflationsausgleichsprämie profitierten. Zudem zahlten kleine und mittlere Unternehmen häufiger als Kleinstbetriebe.

Die Nachfrage bleibt vergleichsweise stabil, doch höhere Kosten belasten die Margen in Reise, Freizeit und Gastgewerbe. Wie unterschiedlich sich Hotelbetriebsergebnisse entwickeln, zeigt ein europäischer Städtevergleich: Berlin verzeichnet ein Minus von zwölf Prozent, Mailand ein Plus von 34 Prozent.

Der Kreditschutzverband zählt in Österreich 640 Insolvenzen in Beherbergung und Gastronomie von Januar bis September 2026 – acht Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. In 245 Fällen seien die Verfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet worden.

Auch nach der Inkassoübergabe bleibt das Geld oft aus: Forderungen von Hotels, Gastronomen und Imbissen werden innerhalb eines Jahres nur halb so häufig vollständig bezahlt wie im Branchendurchschnitt. Bei vollständig beglichenen Forderungen vergehen im Median 106 Tage.

Die schleppende Digitalisierung der Verwaltung belastet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für drei Viertel der Unternehmen ist die digitale Rückständigkeit ein internationaler Standortnachteil, so eine aktuelle Bitkom-Umfrage.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist im Juli 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im Gastgewerbe zeigt sich von Januar bis Juli eine überdurchschnittlich hohe Insolvenzhäufigkeit.

Psychische Erkrankungen entwickeln sich nach einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zusehends zu einem Treiber für Fehlzeiten im Job - und das mit langen Ausfallzeiten.

Ab dem 15. Oktober ist das Trinken von Alkohol auf allen Bahnhöfen verboten. Das Anstoßen auf dem Bahnsteig etwa hat dann Konsequenzen. Aber was gilt für Gepäck - und in der Gastronomie?